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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0206
Kirchherr

Für die Verfassungsentwicklung in Hohenzollern-Sigmaringen waren auch die
Ereignisse im Zusammenhang mit der Juli-Revolution von 1830 von Bedeutung. Durch
sie wurde „eine zweite Welle der deutschen Verfassungsbewegung" ausgelöst11. Dies
führte dazu, daß die Regierung des Fürstentums gewissermaßen in Zugzwang kam, da sie
diese zeitgeschichtlichen Ereignisse nicht unbeachtet lassen konnte. Infolgedessen wurde
eine weitere Überarbeitung des Verfassungsentwurfs vorgenommen12.

Im Februar/März 1831 wurde der Entwurf dann abschließend beraten. Dabei sprach
sich die Regierung gegen eine Oktroyierung aus und schlug dem Fürsten eine Verabschiedung
mit den Ständen vor. Der Fürst schloß sich diesem Vorschlag an und verfügte,
daß die Stände zur Verfassungsberatung einzuberufen seien13.

In der Bevölkerung Hohenzollern-Sigmaringens war zwischenzeitlich einige Unruhe
über die lange Dauer der Vorbereitungsarbeiten entstanden. Wohl aus diesem Grunde
waren in den Jahren 1829 und 1830 im Wochenblatt für das Fürstentum Hohenzollern-
Sigmaringen Ankündigungen über die Vorbereitungen einer Verfassung und deren
Verabschiedung mit den Ständen erschienen M. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang
auch eine anonyme Schrift, die im Herbst 1831 erschienen war. Darin wurde
beklagt, daß es zu Mißtrauen gegenüber der Regierung gekommen sei, weil noch immer
keine öffentliche Erörterung über eine Verfassung stattgefunden habe15.

Noch während der Verfassungsvorbereitungen starb Fürst Anton Alois am 17. 10.
1831. Sein Nachfolger Karl ließ am 6. 11. 1831 die Wahlen zur Ständeversammlung
ausschreiben16. Danach sollte der verfassungsberatende Landtag dreizehn Mitglieder
aufweisen, und zwar die beiden fürstlichen Standesherren, dies waren die Fürsten von
Fürstenberg und von Thum und Taxis, bzw. deren Vertreter, daneben einen Abgeordneten
der Geistlichkeit und zehn Abgeordnete aus zehn Wahlbezirken.

Die Wahlen bereiteten Schwierigkeiten. Während der Abgeordnete der Geistlichkeit
schnell gewählt worden war, verzögerte sich die Wahl der Abgeordneten aus den
Wahlbezirken, da die Wahlvorschriften nicht immer eingehalten wurden. Auch die
Standesherren benannten erst nach einiger Zeit ihre Vertreter für den Landtag. Der Fürst
verfügte schließlich die Einberufung der Abgeordneten auf den 20. 3.183217. Gleichzeitig
wurde der inzwischen gedruckte Verfassungsentwurf öffentlich bekanntgemacht18.

Am 26. 3. 1832 wurde der Landtag offiziell eröffnet. Die Abgeordneten nahmen ihre
Tätigkeit auf und berieten über Annahme oder Ablehnung der einzelnen Bestimmungen
des vorgelegten Entwurfs sowie über eventuelle Änderungsanträge. Die von ihnen
verabschiedeten Stellungnahmen wurden dem Fürsten vorgelegt, bei dem jeweils die
letzte Entscheidung lag.

Bereits im Mai 1833 löste der Fürst den Landtag wieder auf. Dies ging auf einen
Antrag der Abgeordneten zurück, welche dafür plädiert hatten, die Zahl der in den
Wahlbezirken zu wählenden Abgeordneten von zehn auf zwanzig zu erhöhen, da die

11 Huber I S. 645.

12 StAS HS AT CI 1 Nr. 11 Bl. 241, 440-460, 462-t62R, 465-471, 473-476R.
" Ebd. Bl. 464, 352R-353.

14 WB1 HS 1829 S. 111-112; WB1 HS 1830 S. 134.

15 Hohenzollern Sigmaringens Erwartungen von einer Repräsentativ-Verfassung, Reutlingen 1831.

16 WB1 HS 1831 S. 203-225.

17 WB1 HS 1832 S. 45.

18 Entwurf der Verfassungs-Urkunde des Fürstenthums Hohenzollern-Sigmaringen, Sigmaringen
1832.

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