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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1981/0219
Besprechungen

oder Renovationen, erfolgten dann die Fortschreibungen unter Angabe der nun bestehenden
Besitz- und Rechtsverhältnisse. Vergleiche an aufeinanderfolgenden Bänden lassen nun erkennen,
wie sich zuweilen Besitz über mehrere Generationen hinweg in gleichen Familien erhielt oder ganz
im Gegenteil mehr oder weniger oft den Inhaber wechselte. Es zeigt sich, in welcher Folge und
welcher Weise Güter geteilt wurden, ob die Herrschaft neue Rechte beanspruchte beziehungsweise
ob sich über lange Zeit bei Steuern, kirchlichen Abgaben, Patronatsrechten, Leibeigenengefällen
und Frondiensten nichts änderte.

Wenn für Schwenningen nur das Exemplar von 1703 zum Abdruck kommt, fällt zwar die
Möglichkeit vergleichender Studien weg, dennoch hat die Edition ihren eigenen Wert. Die
wortgetreue Textwiedergabe einer so bedeutenden Quelle vermittelt Heimatforschern, interessierten
Ortsansässigen oder Lehrern, die Heimatgeschichte im Unterricht behandeln wollen, unmittelbare
Anschauung. Es ist ablesbar, welche Rechte die Obrigkeit bezüglich Steuer, Geleit oder auch
gegenüber Leibeigenen und Fronverpflichteten beanspruchte, wie sich die Abgaben der Untertanen
in Geld, Früchten oder Eiern und Vieh zusammensetzten, wie die Flur in Zeigen mit Fruchtfolgen
gemäß der Dreifelderwirtschaft gegliedert war und was sich an Höfen, Häusern, Gärten, Wiesen
oder Äckern als Liegenschaften finden läßt, deren Inhaber der Herrschaft Württemberg Leistungen
erbrachten. Beschrieben werden noch die Markungsgrenzen und die Lage der Grenzzeichen. Nicht
geringeren Quellenwert besitzen die vielen Nennungen von Namen der Untertanen. Manche
Familie wird noch heute den gleichen Namen tragen und ihren Besitz bis zur Zeit der Anlage des
Lagerbuchs zurückverfolgen können.

Die vorliegende Publikation sollte anregen, auch bei orts- und heimatgeschichtlichen Studien
unseres Raumes immer wieder die hohenzollerischen Lagerbücher heranzuziehen; neben dem
Bickelspergschen Exemplar lassen sich zahlreiche Bände in Gemeindearchiven, vor allem aber im
Staatsarchiv Sigmaringen finden.

Stuttgart Gregor Richter

Stadt und Hochschule im 19. und 20. Jahrhundert. Hrsg. von Erich Maschke und Jürgen Sydow.
Sigmaringen: Thorbecke 1979. 207 S. (Stadt in der Geschichte Band 5).

»Ich hawe vier Studenten und drei Schweine - mich cheht es ganz gchut«, unter diesem naiv
ökonomischen Gesichtspunkt beschreibt noch im 19. Jahrhundert ein Bürger Göttingens das
Verhältnis von Stadt und Universität. Die Gelehrten, die sich 1976 in Schwäbisch-Gmünd zu einer
Arbeitstagung unter demselben Thema trafen, nahmen es ernster, so schon im Titel, wo sie
Universität (Stadt und Universität im Mittelalter und in der frühen Neuzeit, hieß ein früherer Band)
mit Hochschule ersetzten, ein Zeichen dafür, daß zu den klassischen Universitäten mehr und mehr
neue Formen wie Technische, Pädagogische oder Handelshochschulen getreten waren. Daß sich
damit freilich auch die Thematik enorm ausweitete und eine Arbeitstagung daher alles andere als
erschöpfend sein konnte, hegt auf der Hand. Dies gilt bereits für den langen Zeitraum von jenem
Kahlschlag, der im Gefolge von Säkularisation und Mediatisierungen zu zahlreichen Auflassungen
und Verlegungen von Universitäten führte (wäre allein schon eine Tagung wert), bis zur
Bildungsexplosion der neuesten Zeit mit ebensovielen Neugründungen. Die Aufsätze nun sind
solche genereller Natur wie auch Fallstudien, bezogen auf eine bestimmte Stadt oder einen
bestimmten Aspekt wie etwa »Die Bedeutung der Universitäten im politischen Leben der
südwestdeutschen Universitätsstädte im 19. Jahrhundert«. Generell darf gesagt werden, daß die
einzelnen Referate für den Druck gut aufbereitet, mit Anmerkungen und Literaturhinweisen
versehen wurden, daß sie überzeugen, vor allem aber hinweisen auf ein doch sehr weites Feld von
Forschungsmöglichkeiten und nicht zuletzt, daß sie anregen. Dies gilt auch für die gut redigierte
Diskussion, so wenn etwa, um ein Beispiel zu nennen, Bernd Wunder meint, daß weniger die
Auflassung zahlreicher Universitäten um 1800 die Bildungsmöglichkeiten insbesondere für die
Unter- und Mittelschichten verringert und damit die soziale Mobilität eingeschränkt habe, als
vielmehr die Einziehung oder Umwidmung von Stiftungen mit ihren zahlreichen Stipendien. Wenn

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