Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0020
Agathe Kempf

Medizinal- und Bergangelegenheiten war die Regierung der Rheinprovinz unterstellt. Nach
dem 2. Weltkrieg wurde die Behörde des preußischen Regierungspräsidenten und damit der
Regierungsbezirk Sigmaringen aufgehoben. Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform, die 1973
inkraft trat, umfaßten die beiden Landkreise Hechingen und Sigmaringen das Gebiet des
ehemaligen Regierungsbezirks Sigmaringen.

Haigerloch war ein hohenzollern-sigmaringisches Oberamt, das 1850 als preußisches
Oberamt erhalten blieb und erst 1925 mit dem Oberamt Hechingen zum Landkreis Hechingen
zusammengelegt wurde. 1973 wurde der Landkreis Hechingen aufgelöst und seine Gemeinden
zum größten Teil dem Zollernalbkreis eingegliedert. Der Landkreis Sigmaringen erhielt
Zuwachs durch die Eingliederung badischer und württembergischer Gemeinden, gab gleichzeitig
aber hohenzollerische Gemeinden ab. Innerhalb dieses Aufsatzes soll nur die ökonomische
Komponente dieser singulären Stellung Hohenzollerns kurz angesprochen werden.

Die Frage, wohin Hohenzollern als Wirtschaftsgebiet zu rechnen ist, wird in der Literatur
nicht einheitlich beantwortet.

U. Ziegler vertritt die Ansicht, daß die wirtschaftliche und industrielle Entwicklung
Hohenzollerns kaum von seiner geographischen Lage geprägt worden sei; die Nachbarländer
Württemberg und Baden seien eine »Einflußgröße untergeordneter Bedeutung« gewesen15.

Grom hingegen sieht eine »völlige Homogenität« zwischen der Wirtschaft Hohenzollerns
und derjenigen Württembergs und Badens. Einschränkend stellt er allerdings fest: »Die
Wirtschaft leidet in manchen Punkten unter der Uneinheitlichkeit der politischen Gestaltung,
die man für Hohenzollern als künstlich konserviert bezeichnen muß«16. Weiter plädiert Grom
für »überstaatliche Wirtschaftsräume« und für eine vollständige Beseitigung des politischen
Partikularismus, der die Wirtschaft nur hemme, da die kleinstaatlichen Grenzen willkürlich
durch stammesmäßig, kulturell und wirtschaftlich gleichartige Bezirke laufen17. Der größte
Teil Hohenzollerns neige - so Grom - zu Württemberg und ein kleiner Teil im Süden des
Landes zu Baden18.

Eine eindeutige Lösung dieser Frage kann innerhalb dieses Aufsatzes nicht gefunden
werden. Sicher ist m. E. jedoch, daß sowohl die wirtschaftsgeographische Lage in Süddeutschland
mit allen natürlichen (Klima, Böden, Agrarstruktur) und volkstümlichen Eigenarten als
auch die preußische Verwaltung und Wirtschaftspolitik dem Land ihren Stempel aufgedrückt
haben. Diese besondere Situation Hohenzollerns darf bei der folgenden Darstellung nie außer
acht gelassen werden.

Abschließend soll zu dieser Frage noch ein Zeitgenosse zu Wort kommen, der sich um die
Jahrhundertwende im Haigerlocher Boten wie folgt äußerte: Es waren nur Kirchturm-
Interessen ... maßgebend und wir Bewohner sind zum Teil Hohenzollern (Preußen) und zum
Teil Württemberger, und zwar etwas mehr Preußen als Württemberger19.

Von der Gesamtfläche Hohenzollerns wurde ein Großteil von der Landwirtschaft genutzt.
Fast jeder Einwohner besaß - wenn z.T. auch nur wenig - Grund und Boden20. An der
agrarischen Struktur Hohenzollerns änderte sich auch zu preußischen Zeiten wenig21. In

15 Ziegler (wie Anm. 6) S. 103.

16 J. Grom, Hohenzollern im Rahmen des südwestdeutschen Wirtschaftsgebiets. Ein Beitrag zu den
Untersuchungen über die Neugliederung des Deutschen Reiches. Diss. Köln 1931, S. 103.

17 Ebd. S. 96.

18 Ebd. S. 35.

19 Haigerlocher Bote, Nr. 129 vom 1. 11. 1894; vgl. ebd., Nr. 135 vom 15. 11. 1894. Obiges Zitat
stammt aus einem Artikel bezüglich des Bahnbaus in Hohenzollern. Hier wurde die isolierte Lage
Hohenzollerns - eingeklemmt zwischen Württemberg und Baden und fern vom Mutterland Preußen -
besonders augenfällig. Das Problem wird aber anhand anderer Fälle ebenfalls deutlich.

20 B. Stehle, (wie Anm. 13) S. 124.

21 Ziegler (wie Anm. 6) S. 96.

18


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0020