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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0023
Die gewerbliche und industrielle Entwicklung im Haigerlocher Raum

nisse in Hohenzollern und Vorschläge zu deren Verbesserung, das im Auftrag der Regierung zu
Berlin erstellt wurde37.

In den Jahren 1893/94—1908 erhielten die Hohenzollernschen Lande Unterstützung vom
preußischen Staat zur Hebung gewerblicher Unternehmungen38. Die Höhe der Beträge richtete
sich nach der finanziellen Lage des preußischen Staates39. Gewöhnlich waren es 600 M pro Jahr.
Im Jahr 1893 waren es nur 300 M. Diese Summen waren sehr gering bemessen und konnten bei
den zahlreichen Anträgen nur Hilfe für einzelne Gewerbetreibende bringen. Diejenigen
Handwerker, die einen Antrag auf eine Beihilfe stellten, hatten ein Gutachten des Bürgermeisters
an den Oberamtmann einzureichen und den beabsichtigten Verwendungszweck anzugeben
. Der Haigerlocher Bildhauer Adolf Vees z. B. erhielt im Jahr 1908 zur Anschaffung einer
Schleif- und Bohrmaschine und eines Sandstrahlengebläses im Gesamtwert von 2445 M einen
Beitrag von 150 M. Um die gewünschte Wirkung der Unterstützung zu gewährleisten, d. h. um
zu verhindern, daß das Geld für anderweitige als die bewilligten Zwecke verwendet werden
konnte, wurde das Geld erst nach der Aufstellung der Maschinen bezahlt.

Bis einschließlich 1908 wurde die finanzielle Hilfe des preußischen Staates in Hohenzollern
fast ausschließlich an einzelne Handwerker zur Anschaffung von Maschinen und Werkzeugen
und zum Besuch von Fachkursen gewährt. In anderen preußischen Regierungsbezirken war das
seit langem nicht mehr der Fall; dort betrieb der Staat Gewerbeförderung nur noch in Form von
Darlehen an Genossenschaften. Ab 1909 mußte dieser Grundsatz auch auf Hohenzollern
Anwendung finden40. Daß dies nicht schon längere Zeit der Fall gewesen war, ist auf die typisch
kleingewerbliche Wirtschaftsstruktur bzw. auf das Fehlen von größeren Betrieben in diesem
preußischen Regierungsbezirk zurückzuführen.

Eine allgemeine »exakte Erfassung der wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen, die
sich für Hohenzollern aus seiner Zugehörigkeit zu Preußen ergeben, [ist] zahlenmäßig eben so
wenig möglich wie die Berechnung der Veränderungen nach einem etwaigen Zustandekommen
von Groß-Schwaben«41.

Als einigermaßen wichtige Institutionen zur Gewerbeförderung seien im folgenden genannt
der Verein zur Förderung von Landwirtschaft und Gewerbe und die Handwerkskammer.

Auf landesherrlichen Beschluß vom 2. April 1841 wurde im selben Jahr der Verein zur
Förderung von Landwirtschaft und Gewerbe im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
gegründet. Schon in den Revolutionsjahren 1848/49 schlief seine Tätigkeit jedoch wieder ein.
1853 wurde er reaktiviert und gleichzeitig mit dem ebenfalls 1841 gegründeten gleichartigen
Verein des ehemaligen Fürstentums Hohenzollern-Hechingen zusammengefaßt.

Sein Zweck war die Hebung des wirtschaftlichen Wohlstandes und die Förderung von
Landwirtschaft, Industrie und Handel. Der Verein vertrat diese Erwerbszweige auch bei den
Staatsbehörden. Ferner sollte er soziale Unterschiede relativieren und die Kooperation seiner
Angehörigen fördern. Materielle Vorteile für sich oder seine Mitglieder strebte er nicht an. Ein
eigenes Vermögen besaß der Verein nicht. Seine Einnahmen bestanden aus Staatsgeldern. Diese
Zuschüsse wurden fast nur an die Landwirtschaft verteilt.

Scheint der Verein seiner ursprünglichen Zielsetzung nach recht beachtliche Kompetenzen
und Befugnisse gehabt zu haben, so wurden die Rechte der Zentralstelle im Laufe der Jahre

37 U. Ziegler, Preußische Starthilfe für Hohenzollern 1854. Ein schlesischer Fabrikant untersucht die
gewerblichen Verhältnisse in Hohenzollern. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 14. 1978,
S. 191-224.

38 StAH 431/4001.

39 SAS, Ho 202, POAH 1293; StAH 431/4001.

40 SAS, Ho 202, POAH, 1293.

41 Grom (wie Anm. 16) S. 7.

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