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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0039
Die gewerbliche und industrielle Entwicklung im Haigerlocher Raum

Gesellen138. Im Jahre 1856 wurden in die Bierbrauer-, Müller- und Bäckerzunft sogar
Handwerker aufgenommen, die nicht gelernt hatten und nicht gewandert waren139.

Die alte Zunftordnung war im ehemaligen Hohenzollern-Sigmaringen bis 1869 - dem Jahr
der Einführung der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes - gültig. In Hohenzollern-
Hechingen existierte zwar seit dem 1. April 1840 eine Gewerbeordnung, die Zünfte bestanden
aber trotzdem weiter. Die Gewerbefreiheit hielt also erst 1869 Einzug in Hohenzollern140.

Bereits in den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts waren die meisten Handwerksberufe in
Haigerloch überbesetzt. Der Verdienst der einzelnen Handwerker war daher gering und ihre
wirtschaftliche Situation entsprechend schlecht. Die Not drückte sehr. Der Handel stockte,
besonders weil Haigerloch abseits einer bedeutenden Handelsstraße lag141. Die Einfuhr
ausländischer Waren, der Wettbewerb mit Handelskaufleuten, Krämern und Hausierern
anderer Gemeinden und die immer stärker werdende Konkurrenz unter den einzelnen
Handwerkszweigen lasteten schwer auf diesem Stand. Mancher Handwerker hatte bis zur
Jahrhundertmitte sein Geschäft aufgegeben. Gegen Ende der 40er Jahre hatte sich die
allgemeine Lage durch die politischen Ereignisse, durch eine Stockung in der Wirtschaft und
durch eine Kreditverknappung, die eine Hemmung des Geldumlaufs hervorrief, zugespitzt.
Die unausbleibliche Folge war eine starke Verarmung des Handwerkerstandes.

Die Steuern waren im Oberamt Haigerloch durch den großen Anteil der Gemeindebeiträge
im Vergleich zum gesamten Regierungsbezirk Sigmaringen recht hoch142.

An Staatssteuern wurde 1863 im Regierungsbezirk Sigmaringen im Durchschnitt pro Kopf
1 fl. 53 xr. bezahlt. Im Oberamt Haigerloch waren es 1 fl. 35 xr. Es lag damit im Vergleich zu
den Oberämtern Sigmaringen, Gammertingen und Hechingen zwar an vorletzter Stelle143, bei
den Gemeindeumlagen jedoch zahlte ein Bürger des Oberamts Haigerloch durchschnittlich den
relativ hohen Betrag von 1 fl. 54 xr., während der Mittelwert des Regierungsbezirks
Sigmaringen bei 1 fl. 32 xr. lag144. Daraus ergibt sich insgesamt (Staatssteuern und Gemeindebeiträge
) eine starke Steuerbelastung für die Einwohner des Oberamts Haigerloch, nämlich
durchschnittlich 3 fl. 29 xr. Für den Regierungsbezirk Sigmaringen ergab sich ein Wert von 3 fl.
25 xr., wobei zu vermerken ist, daß letztere Summe durch den hohen Betrag des Oberamts
Sigmaringen weit über denen der Oberämter Hechingen und Gammertingen lag145.

Die übliche Vergabe von öffentlichen und staatlichen Bauten durch Versteigerung an
denjenigen, der am günstigsten arbeitete, hatte die Handwerker zu ruinös niedrigen Preisgeboten
veranlaßt, um den Zuschlag zu erhalten. Sie brachten sich dadurch nicht nur oft genug um
ihren Verdienst, sondern mußten manchmal noch ihre Vermögenswerte angreifen, um den
Auftrag ausführen zu können146.

Die schlechte Situation der Haigerlocher Handwerker spiegelt sich in verschiedenen
Bittschriften wider: So wandten sich am 15. August 1848 109 Haigerlocher Handwerker an die
Ständeversammlung und legten ihr Verbesserungsvorschläge dar. Sie forderten von ihr, daß der

138 StAH 443/4015, 444/4015.

139 Ebd. 445/4015.

140 Ziegler (wie Anm. 6) S. 55. Ebd. S. 29: In Hohenzollern-Hechingen gab es seit dem 1. April 1840
eine Gewerbeordnung; die Zünfte bestanden trotzdem weiter.

141 FAS, NVA 26907.

142 StAH 431/4001.

143 Statistische Mittheilungen (wie Anm. 27) S. 18. Staatssteuern: Oberamt Sigmaringen: 2 fl. 22 xr.
Oberamt Haigerloch: 1 fl. 35 xr. Oberamt Gammertingen: 1 fl. 33 xr. Oberamt Hechingen: 1 fl. 50 xr.

144 Ebd. S. 18: Gemeindeumlagen: Oberamt Sigmaringen: 2 fl. 32 xr. Oberamt Haigerloch: 1 fl. 54 xr.
Oberamt Gammertingen: 1 fl. 19 xr. Oberamt Hechingen: - fl. 28 xr.

145 Ebd., S. 18: Steuern insgesamt: Oberamt Sigmaringen: 4 fl. 52 xr. Oberamt Haigerloch: 3 fl. 29 xr.
Oberamt Gammertingen: 2 fl. 52 xr. Oberamt Hechingen: 2 fl. 18 xr.

146 StAH 433/4002.

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