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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0052
Agathe Kempf

Bei der Ausübung eigener Brauereirechte hatten die Wirte als Ohmgeld jede zwölfte Maß,
ferner 1 hl pro Maß als Bierheller und 12 fl Kesselgeld jährlich zu bezahlen202.

Fortan waren noch fünf Haigerlocher Wirte ins dortige Brauhaus gebannt. Diese waren der
Posthalter Liehnemann, Buschwirt Schiebel, Lindenwirt Eger, Dreikönigswirt Lechleutner
und Kronenwirt Magg. Aber nur einer schenkt Bier aus, die anderen dagegen Wein203.

Am 20. März 1848 wandten sich die Wirte der Ämter Glatt und Haigerloch an den Fürsten
und ersuchten ihn um die Aufhebung der bestehenden Einbannung und um Befreiung von
sämtlichen Wirtschaftsabgaben204. Die Bannpflicht wurde im Zuge der Revolutionsforderungen
noch im selben Jahr entschädigungslos abgelöst.

Den Wirten, die früher eine Ablösungssumme entrichtet hatten, wurde kein Ausgleich
gewährt, wie es 1834/35 für Fälle von weiteren Bannablösungen vorgesehen worden war. Ein
anteiliger Beitrag an der Ablösungssumme wurde von den fünf Wirten, die bis 1848 ins
herrschaftliche Brauhaus gebannt waren, nicht verlangt, weil sie nun ohne eigenes Dazutun
vom Bann gelöst worden waren205.

3.4.3. Das Brauhaus »Schlößle* in privatem Besitz

Die Pachtzeit des Beständers Michael Waidmann aus Tigerfeld lief am 30. Oktober 1843 ab.
Vom Rentamt Haigerloch und der Hofkammerkasse in Sigmaringen wurde wiederum ein
Verkauf in Aussicht genommen, da die Erträge gering waren und die zu erwartende Pachtsumme
niedrig ausfallen würde. Durch die Bannablösung im Jahr 1834/35 und die darauffolgenden
Brauereigründungen auf dem Lande war der Bierabsatz des herrschaftlichen Brauhauses
stark gesunken (vgl. Kap. 3.4.1.). In» der Stadt Haigerloch selbst hatte das herrschaftliche
Brauhaus durch sechs weitere Brauereien Konkurrenz.

Zur Ermittlung des Verkaufspreises stellte man folgende Berechnungen an:

nach nach Brandver-

Steueranschlag: Sicherungsanschlag:

Gebäude »Schlößle«

3200 fl

4140 fl

Scheuer und Stallungen

1000 fl

980 fl

Holzschopf

120 fl

100 fl

äußere Kelter

480 fl

200 fl



4800 fl

5420 fl

Das Gewerbesteuerkapital belief sich auf 15200 fl. Der Garten beim Brauhaus wurde auf
90 fl veranschlagt. Legte man den höheren Brandversicherungsanschlag zugrunde, so ergab sich
insgesamt ein Wert von 20710 fl.

An Kosten waren angefallen:
Bauaufwand in den Jahren 1833/34 bis 1841/42 pro Jahr durchschnittlich
Gewerbesteuer (10 xr pro 100 fl von 15 200 fl)
Gebäudesteuer (10 xr pro 100 fl von 4 800 fl)
Brandkassengeld
Straßenbaukosten (für 1841/42)

566 fl 49 xr 6 hl

202 Ebd. 26904, 26917, 8414.

203 Ebd. 26904.

204 Wirtschaftsabgaben waren das Umgeld, die Malzsteuer, die Fabrikationssteuer etc.

205 FAS, NVA 26917.

479fl24xr5hl
25fl20xr-hl
6fl40xr-hl
5fl25xrlhl
50fl -xr-hl

50


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