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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0058
Agathe Kempf

ses nach derzeitigem Wert erfolgte am 15. Mai 1838. Der Verkauf wurde zu 641 fl getätigt238.
Der Grundstückswert der Siechenteile wurde je nach Lage und Beschaffenheit auf insgesamt
3374 fl 42 xr festgesetzt239. Dieser Grund und Boden wurde kostenlos für den Fabrikbau zur
Verfügung gestellt.

Am 19. Mai schlössen Hofkammerrat Haller und der Stadtvorsteher von Haigerloch erneut
eine Übereinkunft, welche die Punkte vom 17. April aufgriff, teils im einzelnen bestimmte, teils
auch neue Aspekte hinzufügte. Im folgenden werden nur noch neue Fakten wiedergegeben:
Gemäß der Weisung der Landesregierung in Sigmaringen vom 25. April 1838 wurde bestimmt:
Falls die Herrschaft die Fabrik wieder verkaufen, abgeben oder anderweitig als im jetzigen
Interesse der Stadt und des Amtes Haigerloch verwenden sollte, so ist die Herrschaft
verpflichtet, dafür die geschätzte Summe von 3374 fl 42 xr für das abgetretene Allmendgut an die
Hofkammerkasse, jedoch ohne Ersetzung der Zinsen, zu bezahlen. Die Unterhaltung des
Weges durch die Herrschaft sollte in diesem Falle aufhören240.

Diese Bestimmung war eindeutig zugunsten der Stadt Haigerloch. Ihr Sinn lag darin, daß
das Allmendgut auch weiterhin für die Allgemeinheit - in Form von Arbeitsplätzen - zur
Verfügung stehen sollte.

Im Laufe des Monats Mai 1838 wurde ein weiteres Grundstück, ein Teil der Pfarrwiese am
sog. »bösen Weg« im Imnauer Tal, für den Kanalbau benötigt. Das 79 Ruten umfassende Areal
wurde für 102 fl 51 xr (500 fl pro Morgen) dem Dekanat abgekauft241.

Im Oktober 1839 vergab die Gemeinde Haigerloch die Straße vom Fabrikgelände (herrschaftlicher
Garten) bis zur Rathausbrücke einschließlich des Marktplatzes im Abstrich in
Akkord. Der Kostenaufwand belief sich auf 876 fl. Den Akkord zum Straßenbau von sehender
Herrschaft erhielt im Jahr 1840 Mayer aus Dettensee. Er hatte die bereits bestehende
unzulängliche Straße auszubessern und einen neuen Weg anzulegen. Nach Abschluß der
Arbeiten im November 1841 beliefen sich die Kosten auf:
980 fl 58 xr für das neue Straßenstück

479 fl 25 xr für die Ausbesserung der alten Straße und die Fassung der Brunnenquelle
1460 fl 23 xr

Der ursprünglich veranschlagte Preis von 1344 fl 29 xr wurde damit um 115 fl 55 xr
überschritten. Die Hofkammerkasse entrichtete jedoch den Betrag von 1460 fl 23 xr. Er war
danach von der Fabrikkasse wie die anderen Kosten der Fabrik jährlich zu 4 % zu verzinsen242.

Auch alle weiteren Arbeiten, die beim Fabrikbau anfielen, wurden an Handwerker aus
Haigerloch und den umliegenden Dörfern vertraglich im Akkord vergeben:

Die Grabarbeiten am Kanal und den Durchstich beim ersten Umlauf unter dem Meisterhaus
übernahmen zwei Maurermeister aus Haigerloch. Ein anderer Haigerlocher Maurermeister
führte die Maurerarbeiten des Fabrikgebäudes aus. Das Bauholz aus den fürstlichen Wäldern

238 SAS, Ho 202, POAH 1544.

239 Schätzwert der Siechenteile nach drei Kategorien vom 18. 3. 1838:

1. 1 Morgen = 675fl. -33/sMorgen 4iy2 Ruten:2351 fl. Wi xr.

2. 1 Morgen = 375fl. -l%Morgen 29 Ruten: 648fl. 34 xr.

3. 1 Morgen ■ 350fl._- V»Morgen 36 Ruten: 339 fl.3V2xr.

6Vi Morgen 10V2 Ruten: 3374 fl. 42 xr.
Nach J.A. Kraus, Ehemalige Maße und Gewichte im heutigen Hohenzollern. In: Hohenzollerische
Jahreshefte 1. 1934, S. 120-178, hier S. 136, entspricht 1 Haigerlocher Quadratrute = 13,86 qm.

240 Vgl. Verkauf der Fabrik im Jahr 1866: FAS, NVA 22298 und auch Nachtrag des Vorgangs in SAS,
Ho 202, POAH 1544. Vertrag vom 19. 5. 1838: StAH, 176/1641. SAS, Ho 202, POAH 1544.

241 FAS, NVA 14395.

242 Ebd. 8745. Vgl. SAS, Ho 202, POAH 1164.

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