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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0083
Die gewerbliche und industrielle Entwicklung im Haigerlocher Raum

sowie ca. 9 Morgen Wiesen mit Bäumen. Meyer wurden dafür 130000 M in Rechnung gestellt.
In diesem Betrag waren Vorräte des Warenlagers, die Meyer zufielen, nicht inbegriffen. Sie
hatten einen zusätzlichen Wert von 33623, 26 M. Ein der Gesellschaft gehörendes Haus in
Stuttgart samt Bauplätzen im Wert von 100000 M ging ebenfalls an Meyer über.

Theodor Kober behielt die Zwirnerei in Mühlen/N. bei Horb und das Hauptwerk in
Stuttgart mit sämtlichen Immobilien und Mobilien. Die Warenlager der Fabriken in Mühlen
und Stuttgart übernahm Kober. Mit diesen Werten wurde er in der Endabrechnung der beiden
Teilhaber belastet. Das gemeinschaftliche bewegliche Gut der Stuttgarter Firma wurde
zwischen Meyer und Kober verteilt bzw. versteigert. Die Aktien der Stuttgarter Gipsgesellschaft
im Werte von 10 500 M, die bisher beiden Geschäftspartnern gehört hatten, wurden je zur
Hälfte aufgeteilt. Der Bruttogewinn in der Endabrechnung per 10. Mai 1880 betrug für Meyer
und Kober zusammen 27222,23 M, der Reingewinn 26257,04 M. Auch der Gewinn wurde
halbiert352.

Über die Ursachen und Gründe, weshalb sich Meyers und Kobers geschäftliche Wege
trennten, konnte nichts in Erfahrung gebracht werden. Möglicherweise war die Ausdehnung
eines oder mehrerer Betriebe, die Meyer und Kober gehörten, der Anlaß, sie einzeln
weiterzuführen, da eine gemeinsame Verwaltung zu aufwendig und umständlich geworden
war. Bemerkenswert erscheint m. E. in diesem Zusammenhang, daß die Spinnerei Karlstal
ausreichend Gewinn abwarf, um ihrem Besitzer Auskommen zu bieten, während sie 17 Jahre
zuvor am Rande des Bankrotts gestanden war.

Ein schwerwiegendes Problem blieb in Karlstal aber auch unter privater Führung. Wie
schon zu fürstlichen Zeiten, so litt der Spinnereibetrieb auch jetzt unter Wassermangel.
Folgende Beispiele zeigen, daß nicht nur die Fabrik Karlstal an diesem Übel schwer zu tragen
hatte, sondern daß ebenso die Mühlen der Umgebung davon betroffen waren. So kam es
fortlaufend zu Streitigkeiten zwischen der Spinnerei und den Müllern im Imnauer Tal.

Im Jahr 1875 führte die Witwe des Bernd Kessler, des Talmüllers von Trillfingen, als
Klägerin einen Prozeß gegen Meyer und Kober vor dem Kreisgericht wegen Abnahme einer
Wehrkrone unterhalb der Fabrik353. Das Urteil des Gerichts war mir nicht greifbar, ist in
diesem Zusammenhang auch nicht von primärer Bedeutung. Vom selben Jahr stammt die
Beschwerde des Müllers von Imnau, ihm entstehe Schaden in der Benutzung seiner Mühle, da
die Fabrik Karlstal trotz entgegenstehender Bestimmungen der Mühlordnung (§§ 26 und 24)
Bretter auf die Wehrkrone aufgesetzt habe. Die Fabrikverwaltung dürfe zwar die Eyach
innerhalb von zwölf Stunden zwei Stunden stauen, jene zwei Stunden müßten aber durch die
beteiligten Parteien festgesetzt und unbedingt eingehalten werden. Die konkrete Klage des
Müllers war, daß die Fabrik sich nicht an dieses Abkommen halte. Die Fabrikbesitzer Meyer
und Kober gaben daraufhin an, daß von oben stundenlang kein Wasser komme, weil der
Talmüller von Imnau wohl an der Eyach weiter oben geschwellt habe354.

Diese Auszüge aus langwierigen und immer wieder neu auftretenden Streitigkeiten wegen
des Wassermangels der Eyach stehen stellvertretend für manch anderes ähnliches Vorkommnis.
Sie sollen exemplarisch die Problematik der Wasserverhältnisse für die Fabrik Karlstal
darstellen. - Ein alleiniger Betrieb mit Dampfkraft wäre aber recht kostspielig gewesen und
hätte sich auf die Wettbewerbslage von Karlstal sehr nachteilig ausgewirkt - v. a. da die
Konkurrenzunternehmen ein solches Problem nicht oder in weit geringerem Maße zu tragen
hatten. Derartige Fabriken wurden nämlich in der Regel an Flüssen erbaut, die genügend
Wasser führten.

352 Betriebsakten Karlstal.

353 FAS, NVA 22299. Vgl. 22294: Erbauung des Wehrs.

354 SAS, Ho 202, PO AH 1544. Vgl. Betriebsakten Karlstal und SAS, Ho 235, Pr. Reg. I, VI, P, 889.

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