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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0102
Agathe Kempf

viduen beobachtet, welche Wissenschaft von Veruntreuungen anderer haben, und selbe nicht
zur Anzeige bringen, oder das Veruntreute bergen, oder zur Verwerthung desselben behülflich
sind.

§ 10

Gratulationen und Ceremonien am Neujahrstage, Namensfesten etc. haben als überflüssig,
und Pathendienste der Beamten und Aufseher gegenüber von Fabrik-Arbeitern als unstatthaft
zu unterbleiben.

Nichtbeachtung vorstehender Bestimmungen oder Zuwiderhandlungen werden nach vorgegangenen
Verweisen durch Lohnes-Abzüge gebüßt, und damit sich kein Arbeiter mit
Unkenntniß der Bestimmungen dieser Fabrik-Ordnung entschuldigen könne - wird jedem
Arbeiter ein Exemplar beim Dienstes-Antritte zugestellt und über dieses andere Exemplare in
allen Arbeitssälen angeschlagen.

B. Besondere Verpflichtungen
I. Der Meister und Aufseher
§ 12

Das Geschäft des Meisters erfordert:
daß derselbe

1) ohne Rücksicht auf die vorgeschriebene Arbeitszeit leiste, war sein Amt erfordert,
insbesondere die ihm anvertrauten Maschinen bestens warte und besorge,

2) außer diesem der Erste und Letzte an der Arbeitsstätte seye,

3) ohne Notwendigkeit seine Leute nie verlasse,

4) daß der Meister sein Ansehen gegen die Untergebene stets durch anständige Begegnung und
Behandlung behaupte, gegen alle Arbeiter gleichen Gerechtigkeits-Sinn ohne allen Eigennutzen
bewahre, und zwar selbst in dem Falle, wenn es sogar auf gerechte Kosten der
Dienstherrschaft gehen müßte,

5) hat der Meister für Handhabung der Fabrik-Ordnung besondere Sorge zu tragen, und alle
Zuwiderhandlungen anzuzeigen, um nach vorgegangener Untersuchung die Bußen
regulieren und zum Einzüge bringen zu können,

6) hat der Meister keinen Betrunkenen im Fabrik-Gebäude viel weniger bei der Arbeit zu
gedulden,

7) keinen Arbeiter in seinen Sälen zu leiden, wenn er in denselben zur Arbeit nicht eingetheilt
ist,

8) Krämer, Obsthändler und überhaupt Niemanden ist der Eintritt in die Fabrik zu gestatten,
der nicht mit einer Einlaß-Karte versehen ist. Fremde, welche ohne Eintritts-Karten sich
zum Ansehen der Fabrik melden, sind, jedoch stets mit Höflichkeit, abzuweisen,

9) für Ordnung und Reinlichkeit in seinen Sälen und Werkstätten hat der Meister strenge zu
sorgen, und

10) genaue Aufsicht zu halten, daß die Spinner die ihnen beigegebenen Arbeiter, Kinder etc.
zur exacten Arbeit anhalten, selbe aber stets mit Güte behandeln. Kein Arbeiter, weder
Kind noch Erwachsener, darf geschlagen oder gestoßen oder auf was immer für eine Art
durch Wort und That gekränkt und beschimpft werden.

Gegenüber dieser Verpflichtungen der Meister und Aufseher sind folgende Obliegenheiten:
II. Der untergeordneten Arbeiter festgestellt

1) Der untergeordnete Arbeiter hat dem Meister die schuldige Achtung und Gehorsam nie zu
versagen,

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