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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0117
VORWORT

Rechtspflege in Hohenzollern

Der Verfasser hat versucht, die Organisation der Rechtspflege in Hohenzollern für eine
Zeitspanne von reichlich 150 Jahren, etwa von 1815 bis 1975, festzustellen und aufzuzeichnen.
So entstand ein recht nüchternes, selbstverständlich in die zeitgeschichtlichen Zusammenhänge
einzuordnendes Bild, zumal da sich der Verfasser im wesentlichen auf die Wiedergabe von
Tatsachen beschränkt hat. Bei Wertungen, ohne die natürlich nicht auszukommen war, stehen
die Beurteilungen im Vordergrund, die die früheren Verhältnisse aus der Sicht von Zeitgenossen
erfahren haben. Die umfangreichen Quellenangaben mögen vielleicht zu weiteren Forschungen
ermutigen.

Die mittelbare Anregung zu dieser Arbeit gab der damalige Präsident des Landgerichts
Hechingen. In einer Unterhaltung anlässlich der Feier zum Direktorenwechsel beim Amtsgericht
Hechingen im Jahr 1979 brachte er den Gedanken auf, die Tagespresse für den
100. Jahrestag des Inkrafttretens der Reichsjustizgesetze und damit des Bestehens des Landgerichts
Hechingen zu interessieren. Dies führte zu einem Beitrag des Verfassers »100 Jahre
Landgericht Hechingen«, der auch in der vom Hohenzollerischen Geschichtsverein herausgegebenen
Zeitschrift »Hohenzollerische Heimat« (1979 S. 50) erschienen ist. Die Arbeit an
diesem Beitrag veranlaßte den Verfasser, in breiterem und tieferem Umfang den Versuch einer
Feststellung zu wagen, wie es denn überhaupt mit der Rechtspflege in Hohenzollern in der Zeit
nach dem Wiener Kongreß bestellt war.

Als Ausgangspunkt hierfür boten sich die Bibliothek und Generalakten des Landgerichts
Hechingen an. Viel verwertbares Material fand sich dann in der Hohenzollerischen Heimatbücherei
Hechingen und in den Archivalien des Staatsarchivs Sigmaringen und des Geheimen
Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz in Berlin-Dahlem. Die Bestände des Fürstlich Hohenzollerischen
Haus- und Domänenarchivs und der Fürstlich Hohenzollerischen Hofbibliothek,
beide in Sigmaringen, wurden gesichtet. Das Archiv der Stadt Hechingen und die Bibliothek des
Hechinger Heimatforschers Willy Baur lieferten manchen Aufschluß. Einige der im Schrifttumsverzeichnis
aufgeführten Werke besorgte die Stadtbücherei Hechingen von der Landesbibliothek
Stuttgart.

Der Verfasser sagt allen Damen und Herren, die ihn unterstützt haben, Dank. Dies gilt auch
für den heutigen Präsidenten und Angehörige des Landgerichts Hechingen, die wertvolle
technische Hilfe geleistet haben.

Die Bibliographie der Hohenzollerischen Geschichte von Bernhardt und Seigel (ZHG 1974/
1975) und die Abhandlung von Henning »Archivalien zur Geschichte des preußischen
Regierungsbezirks Sigmaringen (1850-1945) im Geheimen Staatsarchiv zu Berlin« (ZHG 1977,
S. 79) haben die Arbeit des Verfassers sehr erleichtert.

A EINLEITUNG:

GESCHICHTLICHE GRUNDLAGEN - ABGRENZUNG DES THEMAS

Aus den Veränderungen, die Reichsdeputationshauptschluß (1803) und Rheinbundakte
(1806) mit sich gebracht hatten, waren die nunmehr souverän gewordenen hohenzollerischen
Fürstentümer in ihrem äußeren Bestand im wesentlichen so hervorgegangen, wie sie sich als
Mitglieder des Deutschen Bundes bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts, als Teile Preußens,
später Württemberg-Hohenzollerns und Baden-Württembergs1 bis zum 1. Januar 1973, dem
Tage des Inkrafttretens des Kreisreformgesetzes2 erhalten hatten.

1 Hohenzollern bildete von 1873 bis 1972 einen Landeskommunalverband.

2 Gesetz vom 26.7.1971. GesBl S. 314. Die Exklaven Achberg und Wilflingen waren schon ab LI. 1969
aus dem hohenzollerischen Gebiet ausgeschieden. Gesetz vom 22. 4. 1968. GesBl S. 147.

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