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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0155
Rechtspflege in Hohenzollern

hatte es das dort geltende Recht anzuwenden, folglich auch mit dem Staatsanwalt als
Verfahrensbeteiligtem zu tun355.

Schellings Behörde war klein und bescheiden. Man hatte ihm angeboten, ein Bürozimmer
im Ständehaus in Sigmaringen zur Verfügung zu stellen. Er zog es jedoch vor, sein Büro in
einem Zimmer seiner in Sigmaringen gemieteten Privatwohnung einzurichten, und erbat hierzu
nur wenige Einrichtungsgegenstände.

Nachdem ab 1. 1. 1852 in beiden früheren Fürstentümern die preußische Gerichtsverfassung
eingeführt worden war, wurde Sendling zunächst kommissarisch zum Staatsanwalt in
Hechingen ernannt. Er leitete dann die Staatsanwaltschaft bis 1857 und wurde später
Staatssekretär des Reichsjustizamts, dann preußischer Justizminister356.

Heute hat die Staatsanwaltschaft Hechingen, deren Bezirk dem des Landgerichts Hechingen
mit seinen inzwischen vorgenommenen mannigfachen Veränderungen entspricht, neun Beamte
des höheren Dienstes.

B.4 Der Rechtsweg im übrigen in beiden Fürstentümern

In der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts vollzog sich allgemein in Deutschland der
Ubergang vom Absolutismus zum Konstitutionalismus. Bei der allmählichen Einrichtung
dessen, was man heute unter einem »Rechtsstaat« versteht, begann man auch damit, Akte der
Verwaltung einer richterlichen Kontrolle zu unterwerfen. Mangels anderer Einrichtungen
boten sich hierzu erst einmal diejenigen an, die man später als ordentliche Gerichte zu
bezeichnen pflegte. Die öffentlich-rechtlichen Gebiete wurden erst allmählich aus dem
Zuständigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte ausgesondert357.

So hatte man auch in den hohenzollerischen Fürstentümern die Ansätze einer Verfassungsgerichtsbarkeit
dem Appellationsgericht bzw. dem Hofgericht übertragen358.

Auch Verwaltungsstreitsachen sollten an die ordentlichen Gerichte in den Fürstentümern
gehen.

In Sigmaringen war im Jahre 1830 bei allen im Administrativ- und Polizeiwege ergangenen
Bescheiden und Verfügungen neben oder nach einem Rekurs der Rechtsweg eröffnet worden,
und zwar vor den Gerichten359. Geradezu modern klingen dann zwei ähnlich lautende, auch in
zeitlichem Zusammenhang stehende Bestimmungen in beiden Fürstentümern.

Die Hechinger Verordnung über die Regierungsgeschäfte vom 20. 6. 1832 bestimmt in
ihrem § 9360: Übrigens steht jedem, der sich durch Administrativverfügungen benachteiligt
glauben sollte, der Rechtsweg stets vollkommen frei und offen.

Etwas deutlicher drückt sich ein Jahr später die Sigmaringer Verfassungsurkunde vom
11. 7. 1833 aus361: Keinem Bürger, der sich durch einen Akt der Staatsgewalt in seinem auf
einem besonderen Titel beruhenden Privatrecht verletzt glaubt, kann der Weg zum Richter
verschlossen werden.

Wenn sich auch sonst noch einzelne Hinweise auf den ordnungsgemäßen Rechtsweg362 oder
auf die betreffenden Gericbtstellen™ bei Streitigkeiten öffentlich-rechtlicher Art finden und

355 Vgl. S. 131, 134.

356 Wegen Einzelheiten dieses Abschnitts vgl. StAS NVA I 5375; Unterlagen über Schelling, HHB
Ub 269.

357 Döhring S. 41.

358 S. 130, 146.

359 § 4 der VO vom 10. 8. 1830. SGS III 241.

360 LGBibl75/6.

361 SGS IV 3 § 58.

362 VO über Herstellung und Unterhaltung der Vizinalwege vom 14. 6. 1837. VOBIHe 1838, 167, 168.

363 § 88 der Sigmaringer Verfassungsurkunde.

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