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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0164
Wilhelm Haase

Am 1. Januar 1870 trat dann die uns noch heute geläufige Bestimmung in Kraft, daß zu der
Bekleidung der Stelle eines Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Notars die Ablegung
zweier juristischer Prüfungen erforderlich ist435.

C.3 Erfahrungsberichte über die preußische Gerichtsverfassung in Hohenzollem

Es ist vielleicht gerade für den heutigen Betrachter aufschlußreich, zu erfahren, ob sich die
Neuorganisaton der Rechtspflege in Hohenzollern nach dem Urteil damaliger Betrachter
bewährt hat.

Schon wenige Monate nach der Umstellung der Rechtspflege gab der Kabinettsrat Bayl am
27. 4. 1852 ein Promemoria hierüber ab. Neben den schon erwähnten Unzweckmäßigkeiten in
der Führung der Grundbücher436 verwies er vor allem darauf, daß die zu Jahresbeginn
eingeführten Änderungen zu höheren Kosten für die Bevölkerung geführt hätten437.

Im August 1852 hatte der preußische Innenminister Hohenzollern besucht. Aus seinen als
Beschwerden und Desiderien bezeichneten Reisenotizen ist für die Justiz beachtenswert: Er
bemängelt ebenfalls das Hypothekenwesen und die höheren Kosten, schlägt im übrigen die
Errichtung von Gerichtskommissionen in Glatt und Haigerloch vor. Die bisherigen Gerichtseinrichtungen
reichten nicht aus. Darüber sei die entschiedenste Mißstimmung im Lande
verbreitet438. Die Gerichtsorganisation wurde, wie erwähnt, im Jahre 1854 geändert.

Anders klingt der auch im übrigen recht aufschlußreiche Reisebericht des Geheimen
Regierungsrats Freiherr von Wangenheim, der vom 29. 9. 1854, also von einem Zeitpunkt
datiert, als die erwähnten Mängel in der Gerichtsorganisation bereits behoben waren und als das
Gesetz über die Verbesserung des Unterpfandwesens schon vorlag439. Auch dieser Bericht
spricht zwar wieder von Klagen über die Höhe der Gerichtskosten, sagt aber, man sei im
allgemeinen sehr zufrieden. Er lobt einen geregelten raschen Gang der Geschäfte, ferner die
Unparteilichkeit und Gründlichkeit der Rechtsprechung. Eine ausnahmsweise Strenge bei den
Exekutionsverfahren führe zu größerer Pünktlichkeit bei den Schuldnern und zur Hebung des
Kredits440.

In einem Pressebericht des Jahres 1872 heißt es, jedermann sei mit der (ab. 1852 eingeführten)
Rechtspflege zufrieden, wenn sie auch mitunter teurer geworden sei441.

CA Die Rechtspflege während der Besetzung Hohenzollerns durch württembergische
Truppen im Kriege von 1866.

Der Deutsche Krieg des Jahres 1866 führte ab 26. 6. 1866 zu einer kampflosen, bis Anfang
August 1866 dauernden Besetzung Hohenzollerns durch württembergische Truppen im
Namen des Deutschen Bundes. Der den Kreisgerichtsbehörden vorgesetzte Präsident des
Appellationsgerichts Arnsberg hatte schon am 15. 5. 1866 Anweisungen für den Fall einer etwa
eintretenden feindlichen Invasion gegeben. Für unsere Betrachtung wichtigster Punkt war, daß
das Personal der Justizbehörden hiernach auf seinem Posten zu bleiben hatte, um den Fortgang
der Rechtspflege nach Möglichkeit zu wahren.

435 GesS 1869, 656, In Hohenzollern wurde das Notariat erst im Jahre 1880 eingeführt, vgl. S. 170.

436 Vgl. S. 160.

437 GStA Rep. 84 a Nr. 9446 \90 ff.

438 Ebenda \173 ff.

439 Vgl. S. 158-159, 160f.

440 GStA Rep. 84 a Nr. 9446 \258 ff.

441 HB 1872 Nr. 62 S. 245.

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