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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0166
Wilhelm Haase

bilden sein werde. Man dachte daran, die in Hohenzollern zu errichtenden Amtsgerichte dem
preußischen Landgericht Frankfurt/Main oder einem badischen oder württembergischen
Landgericht zuzuordnen. Für die letzte Lösung hätte es eines Staatsvertrages bedurft445. In
einer Eingabe an den Kaiser setzte sich Fürst Karl Anton von Hohenzollern für ein im Lande zu
bildendes Landgericht ein446. Letztlich wird es dem Wirken des Kreisgerichtsdirektors und
späteren ersten Landgerichtspräsidenten in Hechingen Evelt, der neben seiner Stellung in der
Justiz auch im übrigen öffentlichen Leben, besonders als Abgeordneter eine bedeutende Rolle
gespielt hat, mit zu verdanken sein, daß am 1. Oktober 1879 das Landgericht Hechingen, das
für ganz Hohenzollern zuständig wurde, seine Tätigkeit aufnehmen konnte447. Es hat bis heute
sämtliche Auflösungserwägungen überdauert448.

Dieses Landgericht und unter ihm die fünf Amtsgerichte Gammertingen, Haigerloch,
Hechingen, Sigmaringen und Wald traten damals an die Stelle der bisherigen Kreisgerichtsbehörden449
. Neu waren vor allem die Bildung von Schöffengerichten bei den Amtsgerichten und
die Bestellung von Gerichtsvollziehern450.

Die Gemeinde Glatt verlor damals ihren Gerichtssitz, den es dort in vorpreußischer Zeit bis
1851 und dann wieder ab 1854 gegeben hatte. Noch heute kann man im Innenhof des dortigen
Wasserschlosses die verwaschene Inschrift Gerichtsgebäude erkennen. Neben Glatt hatte sich
auch die viel größere Gemeinde Empfingen um den Sitz eines Amtsgerichts bemüht. Beide
Gemeinden erfüllten jedoch nicht die Voraussetzungen, die man hieran stellen zu müssen
glaubte. Der Appellationsgerichtspräsident in Arnsberg hatte im Jahre 1877 in einem Berichtan
den Justizminister die Gemeinde Glatt als einen jämmerlichen Ort von 434 Seelen bezeichnet.
Er habe keine Postverbindung, Briefe und Pakete müßten nach Dettingen gebracht und von
dort geholt werden. Arzt, Apotheker, ein kaufmännisches Geschäft und geeignete Wohnungen
für die Beamten eines Amtsgerichts fehlten. Es gebe nur eine Dorfschenke, in der unverheiratete
Beamte notdürftig Verpflegung erhalten könnten. Seit 1854 hätten deshalb auch siebenmal die
Gerichtskommissarien (Richter) gewechselt451.

Im Unterschied zur früheren Regelung - die nicht in Hechingen ansässigen Kreisgerichtsbehörden
waren Teile des Kreisgerichts - handelt es sich bei den Amtsgerichten um selbständige
Gerichte, die lediglich der Dienstaufsicht des Landgerichtspräsidenten unterstehen.

Die Amtsgerichte Hechingen und Sigmaringen bestehen heute noch. Ein Gerichtsgemeinschaftsvertrag
des Jahres 1922452 bestellte dann ab 1. April 1923 das Landgericht Hechingen
zum Landgericht auch für den württembergischen Amtsgerichtsbezirk Balingen, der bis dahin
zum Landgerichtsbezirk Rottweil gehört hatte.

Nachdem man schon im Jahre 1924 die Auflösung der Amtsgerichte Gammertingen und
Wald erwogen hatte453, führten die Sparmaßnahmen dann ab 1. Oktober 1932 dazu, daß der
Bezirk des Amtsgerichts Wald im Amtsgerichtsbezirk Sigmaringen aufging und der des
Amtsgerichts Gammertingen auf die Bezirke der Amtsgerichte Hechingen und Sigmaringen
aufgeteilt wurde454. Ab 1. 10. 1933 wurden jedoch in Gammertingen und Wald Zweigstellen

445 GStA Rep. 84 a Nr. 3530, insbesondere \79 ff.

446 Ebenda.

447 Zugleich wurde die Amtstracht für Richter, Staatsanwälte, Gerichtsschreiber und Rechtsanwälte
eingeführt. JMinBl 1879, 172. Unterlagen über Evelt: HHB Ub 83, Personalakte StAS NVA I 8579.

448 GStA Rep. 84 a Nr. 6500 \228-231; für die Jahre 1924-1933 Rep. 84 a Nr. 22905.

449 GesS 1878, 110, 282; Einteilung der Bezirke: GesS 1879, 547;

450 Öffentlicher Anzeiger zu ABIReg 1879, 191 letzter Absatz.

451 GStA Rep. 84 a Nr. 3550, insbesondere \3-18, 36-37.

452 Vgl. S. 166, 167.

453 GStA Rep. 84 a Nr. 22967 iL

454 GesS 1932, 253, 303.

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