Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0171
Rechtspflege in Hohenzollern

eingeführten staatlichen Notariate in Gammertingen, Hechingen und Sigmaringen über.
Bestimmte Aufgaben des Vormundschaftsgerichts verblieben den Amtsgerichten4". Außerdem
werden seitdem auch in Hohenzollern - mit Ausnahme der erwähnten Notariatssitze - bei
den Gemeinden Ratsschreiber mit allerdings gegenüber dem württembergischen Rechtsgebiet
eingeschränktem Wirkungskreis bestellt484. Während jedoch im übrigen württembergischen
Rechtsgebiet, zu dem Hohenzollern jetzt in den Bereichen des Notarsrechts, der freiwilligen
Gerichtsbarkeit einschließlich des Grundbuchrechts zählt, grundsätzlich jede Gemeinde ein
Grundbuchamt hat, bestehen in Hohenzollern Grundbuchämter nur an den Notariatssitzen
Gammertingen, Haigerloch, Hechingen und Sigmaringen485. Dies geschah im Hinblick darauf,
daß es auf lange Sicht ganz allgemein zu einer Konzentration im Grundbuchwesen kommen
könnte486, aber wohl auch deshalb, weil es an den erwähnten Orten Räume zur Aufbewahrung
der Grundbücher gab und gibt, die sonst erst hätten geschaffen werden müssen.

D.4 Zuständigkeiten im Bereich der Gemeinden

Der Rechtspflege dienende Zuständigkeiten im Bereich der Gemeinden wurden sowohl in
preußischer Zeit als auch danach geschaffen, später jedoch wieder fast ganz beseitigt.

DA. 1 Ortsgerichte - Schätzämter

Die Konzentration der Behörden der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei den Amtsgerichten
hatte zu einer gewissen Bürgerferne geführt. Das preußische Gesetz über die freiwillige
Gerichtsbarkeit schuf deshalb die Möglichkeit, u.a. in Hohenzollern Ortsgerichte in den
Gemeinden, gegebenenfalls in einer Gemeinde für mehrere Gemeinden zu bilden. Demgemäß
wurden ab 1. Januar 1900 in 23 Gemeinden des Landgerichtsbezirks Hechingen Ortsgerichte
jeweils für mehrere Gemeinden gegründet. Nicht alle Gemeinden waren in die Bezirke der
Ortsgerichte einbezogen. Bei vielen Ortschaften wurde dies wegen ihrer Nähe zu Amtsgerichten
nicht für nötig befunden. Die Ortsgerichte bestanden aus dem Ortsgerichtsvorsteher und
drei Gerichtsmännern, die vom Landgerichtspräsidenten bzw. vom Amtsgericht ernannt
wurden. Sie hatten die Gerichte auf Anforderung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
zu unterstützen und waren u. a. zuständig für die Sicherung von Nachlässen, die
Aufnahme von Nachlaßinventaren, freiwillige und öffentliche Versteigerungen und Beglaubigungen
von Unterschriften487.

Nachdem ihre Tätigkeit im Jahre 1945 wegen der militärischen Besetzung zum Erliegen
gekommen war, wurden die Ortsgerichte im Jahre 1947 wieder ins Leben gerufen488. Es kam
sogar mit Rücksicht darauf, daß durch eine bundesgesetzliche Regelung gerichtliche Beurkundungszuständigkeiten
entfielen, noch im Juni 1972 dazu, daß in Haigerloch ein Ortsgericht
erstmals errichtet wurde489.

483 §§ 1, 36-39, 50 des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit von 1975. GesBl. 116.

484 Ebenda §§ 31-33, 50.

485 Wegen ihrer Bezirke vgl. § 50 ebenda und GesBl 1974, 189, § 2.

486 Begründung zum Entwurf des mehrfach erwähnten Landesgesetzes Landtagsdrucksache 6/5462 S. 72.

487 Im einzelnen siehe preußisches Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit vom 21. 9. 1899.
GesS 249, geändert GesBl 1969, 301, besonders Art. 104^122; VO vom 20. 12. 1899. GesS 640;
Ortsgerichte in Hohenzollern mit Bezirken: GesS 1899, 650; Änderungen in den Bezirken ohne Anspruch
auf Vollständigkeit: GesS 1900, 367; 1911, 79. Vgl. auch v. Normann, Die Ortsgerichte in Hohenzollern,
Hechingen 1947, LGBibl 35/7, HHB H 238 und K 881 XVII.

488 ABlWüHo 1947, 515.

489 GesBl 1972, 330.

169


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0171