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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0218
Gerd Friedrich Nüske

Auch der französische Generalstabschef General Juin erklärte in Paris am 22. April 1945,
Frankreich wäre in Süddeutschland mit Baden zufrieden, nur im Raum Wiesbaden benötigte
man einen Brückenkopf über den Rhein Eisenhower meinte zwar dazu, die Forderung nach
einem Brückenkopf sei apparently made frompolitical motives115. Doch sei, so Eisenhower, ein
Arrangement dennoch möglich, denn immerhin könne man den Franzosen einen unbedeutenderen
Brückenkopf überlassen, wenn nur die Flugfelder im Raum Frankfurt und Darmstadt in
amerikanischer Hand blieben. Auch - wie gesagt - könnte den Franzosen ganz Baden
überlassen werden, wenn nur die amerikanischen Transitrechte auf dem Bahnweg hinreichend
gesichert wären.

Eisenhowers erwähnter Vorschlag vom 19. April bildete künftig die Grundlage der
amerikanischen Überlegungen. Von Hessen, soviel war rasch klar geworden, wollten alle an
diesen Überlegungen beteiligten Amerikaner keinen Teil einer zukünftigen französischen
Besatzungszone einräumen. Positiv hingegen äußerten sich alle Amerikaner bezüglich Baden,
nur Eisenhower hatte eine Einschränkung wegen der Transitwege Frankfurt-Stuttgart gemacht
. Drei Landeskommissarbezirke, nämlich Konstanz, Freiburg und Karlsruhe, stellten
kein Problem dar, wie sich in der Folge erweisen sollte. Nur der Bezirk Mannheim war
umstritten. An dieser Stelle der amerikanischen Überlegungen wurden dann wieder das Land
Württemberg und Hohenzollern als Kompensationsobjekt für den Bezirk Mannheim eingeschoben
, wobei für Württemberg bald die gleichen Einschränkungen galten wie für Mannheim.
Die letzteren Bedenken intensivierten sich schließlich noch, als sich nämlich auch München als
künftiges Zentrum amerikanischer Aktivität herausschälte116.

Mit Eisenhower waren die amerikanischen Militärs in die Debatte um die Abgrenzung der
französischen Besatzungszone in Deutschland eingetreten. Ausgehend von Eisenhowers
Überlegungen vom 19. April präsentierten die Vereinigten Stabschefs der US-Armee alsbald
eine eigene Stellungnahme, die Eisenhowers Vorschläge nur variierte117. Gegen die Abtretung
auch von ganz Württemberg und Hohenzollern hatten die Stabschefs im Grunde nichts

114 FRUS, 1945 III S. 242, entspricht im Inhalt Chandler (wie Anm. 84) Nr. 2436 S. 2636-2637: ...In
course of conversation yesterday GeneralJuin informed General Smith that when the French submitted their
proposals they did not know that the United States zone extended eastward to the Soviet zone with a line of
Communications from the north. Moreover, they could understand our desire to retain the airfields in Hessen-
Darmstadt. Juin indicated that the French would now he Willing to withdraw their proposal to include
Hessen-Nassau, Oberhessen and Hessen-Darmstadt east of the Rhine in the French zone of occupation. He
stated as bis opinion that the French would be content with Baden in the south, but that they would require a
Bridgehead across the Rhine in the Wiesbaden area.

115 Wie oben Anm. 112.

116 Gute Zusammenfassung der vergleichsweise unübersichtlichen Entwicklung bei Sharp (wie Anm. 55)
S. 176: ...neither Hessen nor Hessen-Nassau could be released. Baden could be released. But even this
concession was qualified. Three of its Landeskommissarbezirke (Konstanz, Freiburg, and Karlsruhe)
presented no problem. The fourth (Mannheim) intercepted Communications between Frankfurt and
Stuttgart.

117 Exzerpt aus der Stellungnahme der JCS in: The Acting Secretary of State to the Ambassador in the
United Kingdom, Winant: There are no overriding military objections to giving to the French, with proper
safeguards with regard to transit rights, the State of Baden, the State of Württemberg and the Province of
Sigmaringen since U.S. activities may, at a later date, be centered in the Munich area. However, the French
may be satisfied with receiving the State of Baden only and it is recommended that the release of that area
alone be proposed initially to the French. Regardless of whether or not the State of Württemberg and the
Province of Sigmaringen, in addition to the State of Baden, are given to the French, it will be necessary to
have a clear agreement with the French guaranteeing rights ofpassage through anypart of the French zone
lying contiguous to and west of the U.S. zone, particulary exclusive rights to the bridges which the American
forces have built over the Rhine and the communication facilities which the American Forces have built in
Germany, in: FRUS, 1945 III S. 247-248.

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