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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0231
Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besatzungszone

übrigen keinen Hehl, auch den Amerikanern gegenüber nicht, wie sich belegen läßt. Für diese
Einschätzung waren offensichtlich die mit den Amerikanern nach dem Ersten Weltkrieg
gemachten Erfahrungen bestimmend. In dieser Ansicht stimmte de Gaulle mit Churchill
überein, woraus sich dessen Unterstützung der französischen Absichten erklärte - nicht wegen,
sondern trotz de Gaulle.

Was die französische Haltung hinsichtlich des offenbar unter zwei konkurrierende Besatzungsmächte
zu teilenden Württembergs anbetraf, so mag sich die französische Neigung, es
hier bei einem dilatorischen Kompromiß zu belassen, in der Tat zumindest zu einem Teil aus
den genannten komplexen Zusammenhängen erklären. Zum anderen war es die Hoffnung,
Südwürttemberg zu einem späteren Zeitpunkt doch noch gegen Nordbaden eintauschen zu
können. Unverändert gingen in den folgenden Jahren die französischen Versuche weiter, den
Amerikanern diesen Handel doch noch abzuringen.

Am 8. Juli 1945 verhandelten US-Oberst William W. Dawson, der Chef der amerikanischen
Militärregierung für Württemberg, mit seinem französischen Kollegen Oberst Niel über die
Modalitäten der Besatzungskontrolle Württembergs durch die beiden Siegermächte USA und
Frankreich166. Dawson war zu solchen Verhandlungen und offenbar auch zum Abschluß
verbindlicher Vereinbarungen durch höhere amerikanische Stellen, so vor allem durch US-
General Clarence L. Adcock, ermächtigt. Dawson selbst überließ die Ausarbeitung eines
Konzepts aber dem Franzosen, das dieser am 8. Juli dann auch vorlegte. In zehn Punkten legte
Niel einen Plan vor, dessen Grundlinie eindeutig die Erhaltung der staatlichen Einheit
Württembergs bildete - trotz der Zerreißung in zwei Besatzungsgebiete. Als erstes sollten die
Landesdirektoren in Stuttgart sogenannte Delegierte für jedes Ressort als Stellvertreter in den
französisch besetzten Teilen Württembergs ernennen. Diese Delegierten sollten allein von
deutscher Seite ernannt werden und ihre Ernennung war auch nicht notwendigerweise im
vorhinein durch die französische Besatzungsmacht zu genehmigen. Die Delegierten sollten aber
weisungsabhängig von der Stuttgarter Regierung sein. Die gewiß wichtigste Bestimmung des
Nielschen Plans war die, daß die gesamte Politik in ganz Württemberg einheitlich sein und daß
dabei die Stuttgarter Zentrale die ausschlaggebende Rolle spielen sollte. Der Kontakt zwischen
den beiden Besatzungsmächten sollte durch gegenseitige kleinere Verbindungsbüros in Stuttgart
bzw. in Freudenstadt aufrecht erhalten werden. In den französischen und amerikanischen
Detachments in den Kreisen beiderseits der Zonengrenze sollten wechselseitig Verbindungsoffiziere
für spezielle Aufgaben, insbesondere für den grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehen
werden. Dem französischen General Jacques F. Schwanz sollten die Amerikaner noch
einen speziellen Verbindungsoffizier, gleichsam einen Adjutanten, beigeben.

Den am 8. Juli 1945 von Niel den Amerikanern übergebenen Plan für die zukünftige
Administration von Württemberg leitete Dawson erst am 16. Juli an den kommandierenden
General der 7. US-Armee und an die dortige Abteilung G-5 weiter167. Dawson machte sich
dabei die französischen Vorschläge weitgehend zu eigen. Er begründete seiner vorgesetzten
Dienststelle gegenüber die Notwendigkeit einer solchen Vereinbarung zwischen Amerikanern
und Franzosen. Die Teilung Württembergs durch eine Zonengrenze durchschneide etwa
Iudicial districts, financial and tax districts, Areas of Labor Offices, Postal districts, ecconomic
districts. Natürlich zerreiße die Zonengrenze auch Wirtschaftseinheiten. Die Industrie sei

166 RG 260 OMGWB 17/145-3/1: Headquarters E1G3 (July 8,1945), on: Conference with ColonelNiel
as of this date. - Zwischen Niel und dem auf Seiten der französischen Militärregierung ebenfalls wichtigen
Oberst Eberle bestanden Differenzen, die auch Dawson nicht verborgen bleiben konnten. Er schrieb
Colonel Niel expressed unwillingness to confer with Colonel Eberle during the formating stage of
development of this plan.

167 RG 260 OMGWB 17/145-3/1: Headquarters E1G3 Quly 16,1945) to Commanding General, Seventh
Army on: Military Government in Württemberg.

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