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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0249
Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besatzungszone

Verfassungsarbeit in Bebenhausen trat schon in den allerersten Anfängen auf. Nachdem
nämlich der Abgeordnete Albert Sauer (CDU) die Erarbeitung eines Verfassungsentwurfs
durch ein Ausschußmitglied vorgeschlagen hatte, empfahl der Abgeordnete Friedrich Haux
(DVP), die Verfassung von Nordwürttemberg zu übernehmen. Dies bezeichnete der Abgeordnete
Lorenz Bock (CDU) aus Rottweil, der spätere erste Staatspräsident des Landes Württemberg
-Hohenzollern, als entwürdigend, weil wir doch wesentliche Änderungen vorzuschlagen
haben. Die wertvolle Arbeit von Carlo Schmid in Nordwürttemberg solle, so Bock, jedoch
nicht unberücksichtigt bleiben. Diese beiden, sich eigentlich ausschließenden Standpunkte,
sollten die Verfassungsberatungen während langer Zeit überschatten. Carlo Schmid hatte, wie
erwähnt, im übrigen maßgeblichen Anteil an dem in Stuttgart erarbeiteten Verfassungsentwurf
für das Land Württemberg-Baden gehabt.

Ebenfalls schon in der ersten Sitzung des südwürttembergischen Verfassungsausschusses
war auch vorgeschlagen worden, offizielle Kontakte mit den anderen südwestdeutschen
Verfassungsausschüssen oder auch dem Präsidenten des nordwürttembergischen Landtags,
Wilhelm Simpfendörfer, aufzunehmen. Mit dem südbadischen Verfassungsausschuß sollte
sogar ein gemeinsames Treffen auf dem Hohentwiel stattfinden. Nichts dergleichen wurde
verwirklicht. Die Mehrheitsverhältnisse, aber auch eine gewisse, mentalitätsmäßig bedingte
Zurückgezogenheit bewirkten, daß in Bebenhausen ein Verfassungsentwurf eigener Prägung
beschlossen wurde. Schließlich schlug der Ausschußvorsitzende Steiner vor, den Abgeordneten
Bock mit der Ausarbeitung eines Entwurfs unter Assistenz von Niethammer zu beauftragen.
Lorenz Bock hatte schon an der Beratung der württembergischen Verfassung von 1919
mitgewirkt. Zur bestimmenden Gestalt des ersten Teils der Verfassungsberatungen und zum
tatsächlichen Vater des dann vorgelegten Verfassungsentwurfs wurde aber der ehemalige
Reichsgerichtsrat Professor Dr. Emil Niethammer (CDU). Gleichwohl wurde dieser Verfassungsentwurf
allgemein als Entwurf Bock-Niethammer bezeichnet.

Im November und Dezember 1946 fand eine erste Kontaktaufnahme zwischen den
Präsidenten der Verfassunggebenden Landesversammlungen in Bebenhausen und in Freiburg
statt. Präsident Karl Gengier schlug eine enge Fühlungnahme vor: Vielleicht wird es gut sein,
wenn wir zusammen mit dem Präsidenten der Beratenden Versammlung in Mainz, der wohl
auch der CDU angehört, eine Zusammenkunft vornehmen217. In der Folge kam es auch zu
einem Informationsaustausch mit Freiburg über Geschäftsordnungen, die Unterrichtung der
jeweiligen französischen Militärregierungen u. ä. Da aber der badische Verfassungsentwurf zur
Beratung gelangte, bevor der südwürttembergische überhaupt vorlag, war wohl keiner der
Fraktionen in Bebenhausen wie in Freiburg eine gebietsübergreifende Abstimmung in Verfassungsfragen
möglich.

Offenbar gab es zwischen den beiden großen CDU-Fraktionen in Südwürttemberg und
Südbaden Übereinstimmungen, aber auch beachtliche Differenzen. Als der Verfassungsentwurf
Bock-Niethammer schließlich zur Beratung anstand, teilte Präsident Gengier dies seinem
südbadischen Kollegen Person mit. Er wies dabei ausdrücklich auf die Auffassung der
südwürttembergischen CDU-Fraktion hin, daß wir zum alten uferlosen, parlamentarischen
System der Weimarer Zeit nicht mehr zurückkehren dürfen. Gengier betonte: Die volle
Abhängigkeit der Regierung vom Vertrauen des Landtags darf in der alten Form nicht mehr
wiederkehren. Auch der Minister- bzw. Staatspräsident muß eine selbständigere Stellung
erhalten und nicht rein vom Vertrauen des Landtags abhängig sein21*.

217 Schreiben des Präsidenten der Verfassunggebenden Landesversammlung Württemberg-Hohenzollern
vom 27. 11. 1946 an den Präsidenten der Beratenden Landesversammlung Baden, in: StA Freiburg A1
Nr. 3.

218 Schreiben des Präsidenten der Beratenden Landesversammlung für Württemberg-Hohenzollern vom
20. 2. 1947 an den Präsidenten der Beratenden Landesversammlung für Baden, in: StA Freiburg A1 Nr. 22.

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