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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0250
Gerd Friedrich Nüske

Bock bat am Ende der ersten Sitzung des Verfassungsausschusses, nachdem er selber mit der
Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs beauftragt worden war, um vierzehn Tage Zeit, den
Entwurf zu überlegen219. Danach sollte eine erneute Sitzung des Ausschusses stattfinden. Die
nächste Zusammenkunft des Verfassungsausschusses fand freilich erst am 10. März 1947 statt.
Den Entwurf einer Verfassung hatten die Abgeordneten Bock und Niethammer allerdings
schon mit Schreiben vom 27. Februar 1947 dem Ausschuß vorgelegt220. Auf der ersten Sitzung
nach der Einreichung des Entwurfs wurde dann auch diese unverständliche Verzögerung
beklagt. Der Abgeordnete Dr. Binder (CDU) verwahrte sich darauf gegen den Vorwurf der
Verschleppung durch die CDU. Er wies im übrigen darauf hin, daß auch die französische
Militärregierung in Tübingen immer wieder betont habe, daß sich die Beratende Landesversammlung
zur Ausarbeitung einer Verfassung Zeit lassen könne221. Dies war in der Tat richtig
gewesen, wenn auch die französische Militärregierung die Verfassungsfrage aus ganz anderen
Gründen dilatorisch behandelt wissen wollte. Als es der Militärregierung dann opportun
erschien, die Verfassunggebung rasch zu einem Abschluß zu bringen, übte sie zur Erreichung
dieses Zieles massiven Druck aus. In Wirklichkeit war der Entwurf Bock-Niethammer bei der
CDU liegengeblieben. Der Abgeordnete Dr. Binder räumte dies bei der Sitzung des Verfassungsausschusses
am 10. März 1947 ungewollt ein, als er über zusätzliche Beratungen einer
Versammlung der Landesvorsitzenden der CDU berichtete, bei denen vor allem das im
Entwurf Bock-Niethammer vorgesehene Zweikammersystem umstritten gewesen sei222.

Hauptberater der CDU-Fraktion der Landesversammlung - vor allem in der zweiten
Session der Ausschußberatungen - war in Verfassungsangelegenheit der Ministerialdirektor im
Justizressort, Dr. Gebhard Müller, gewesen. Der spätere erste Staatspräsident des neuen
Landes Württemberg-Hohenzollern und damalige Landesvorsitzende der südwürttembergi-
schen CDU, Lorenz Bock, hatte sich schon vor Beginn der Verfassungsarbeit schriftlich an
Gebhard Müller gewandt und um Überlegungen zu einer zukünftigen südwürttembergischen
Verfassung gebeten. Zu Recht erwartete Bock nämlich, daß die französische Militärregierung
bald die Verfassunggebung anordnen werde223.

Die SPD-Fraktion der Landesversammlung hatte stets die nordwürttembergische Verfassung
als Diskussionsgrundlage vorgeschlagen und keinen eigenständigen Entwurf einge-

219 Protokoll der Sitzung des Verfassungsausschusses am 12. 12. 1946, in: StA Sigmaringen Wü la/2 1/2
Blatt 4.

220 Schreiben an den Verfassungsausschuß der Beratenden Landesversammlung, Bebenhausen, vom
27. 2. 1947: Dem Auftrag, dem Verfassungsausschuß den Entwurf einer Verfassung aufzustellen, habe ich
mich zusammen mit Herrn Abg. Prof. Dr. Niethammer unterzogen. Die Unterzeichneten legen hiermit
diesen Entwurf dem Verfassungsausschuß vor. (Gez.) L. Bock-E. Niethammer, in: StA Sigmaringen
Wü 1/7. Dieses von den beiden Verfassungsvätern eigenhändig gezeichnete Schreiben, dem der Verfassungsentwurf
beigelegt war, belegt ebenso deutlich wie der weitere Verlauf der Ausschußberatungen, daß
historisch korrekt nur von einem Entwurf Bock-Niethammer gesprochen werden kann. Die Elemente, die
diesen Entwurf von anderen Verfassungsentwürfen der Nachkriegszeit abhoben, stammten allein von
Niethammer. Nur auf seine Gedanken bezogen sich die späteren Kontroversen im Verfassungsausschuß
und mit der Militärregierung.

221 Protokoll der Sitzung des Verfassungsausschusses am 10. März 1947, Schloß Bebenhausen, in: StA
Sigmaringen Wü 1/11 S. 1.

222 Ebd. S. 1: Auf einer Landesvorsitzenden-Versammlung der CDU sei beschlossen worden, von dem
vorgesehenen Zweikammersystem abzusehen, da eine ähnliche Einrichtung für die vordringlichsten Fragen
im Landeswirtschaftsrat bestehe.

223 Freundliche Mitteilung von Herrn Präsident Professor Dr. Gebhard Müller.

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