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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0255
Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besatzungszone

nach dem Auszug der SPD lakonisch: Der Rumpfverfassungsausschuß setzt seine Arbeiten fort.
Eine von der D VP erbetene kurze Unterbrechung zur internen Beratung schien allerdings schon
anzukündigen, daß die Liberalen mit der Entwicklung im Verfassungsausschuß nicht sonderlich
glücklich waren und auch die Beendigung ihrer Mitarbeit im Ausschuß abzusehen war.

Bei ihrem Auszug aus dem Verfassungsausschuß hatten die SPD-Mitglieder dem Ausschußvorsitzenden
zugleich eine Erklärung mit der Bitte um Aufnahme ins Protokoll übergeben233.
Darin faßten die Sozialdemokraten noch einmal alle ihre Bedenken gegenüber der Verfassungsarbeit
der CDU zusammen. Bock hielten sie vor, seinen Entwurf drei Monate lang mit dem
Vorstand und der Fraktion der CDU beraten zu haben, so daß der Verfassungsausschuß erst
nach vier Monaten zu einer zweiten Sitzung habe zusammengerufen werden können. Dann
hätten die Vertreter der CDU eindeutig erklärt, daß sie irgendwelche wesentlichen Änderungen
ihres Entwurfs nicht dulden würden. Die sozialdemokratische Fraktion sei nun gezwungen, den
Entwurf Bock-Niethammer gerade in seinen Grundsätzen abzulehnen. Die SPD hielt dann dem
CDU-Entwurf vier grundsätzliche Mängel vor:

L werde Württemberg durch zwei grundverschiedene Verfassungen gespalten und Deutschland
in eine Art Völkerbund verwandelt;

2. sehe der Entwurf statt eines demokratischen Staats eine autoritäre Regierung mit diktatorischen
Vollmachten vor;

3. enthalte der Entwurf wesentliche Rechte und Freiheiten der Person entweder gar nicht oder
biete keine rechtliche Sicherung dafür;

4. hemme der Entwurf jeden sozialen und politischen Fortschritt und provoziere damit auf
lange Sicht eine gewaltsame Empörung.

Abschließend wiederholte die SPD ihre schon früher vorgebrachte Forderung, bei der
Abstimmung am 18. Mai 1947 sowohl den Entwurf der CDÜ, als auch die Württemberg-
Hohenzollern angepaßte Verfassung von Württemberg-Baden zur Wahl vorzulegen.

Auch der KPD-Vertreter hatte, als er den Verfassungsausschuß verließ, diesem eine
Erklärung abgegeben234. Darin wurde die Vorgeschichte des Auszugs noch breiter dargelegt als
in der SPD-Erklärung. Darin fanden sich schärfere Formulierungen als bei der SPD. Obwohl
der Verfassungsausschuß seit November 1946 bestanden habe, sei der nunmehr durch die CDU
vorgelegte Verfassungsentwurf nicht das Ergebnis der Arbeit des Verfassungsausschusses,
sondern er ist unter Ausschluß der übrigen Parteien durch die Abgeordneten Bock und Professor
Niethammer der CDU ausgearbeitet worden. Die Mitarbeiter des Verfassungsausschusses seien
an der Ausarbeitung des Entwurfs nicht beteiligt worden, so der KPD-Abgeordnete, aber
andere, nicht durch den Volkswillen zu dieser Arbeit berufene Kreise seien durch die CDU zur
Mitarbeit am Verfassungsentwurf herangezogen worden. Derselbe autoritäre Geist, den die
KPD glaubte bei der CDU während der Ausarbeitungsperiode der Verfassung ausmachen zu
können, walte auch in der Verfassung selbst: In ihr werden dem Staatspräsidenten totalitäre
Vollmachten übertragen, die nur mit den Machtbefugnissen zu vergleichen sind, die sich Hitler
in den fahren der Diktatur angeeignet hatte. Mit dieser übersteigerten Kritik glaubte die KPD
offenbar dem Zwang genüge getan zu haben, die SPD-Fraktion im Verfassungsausschuß noch
übertreffen zu müssen. Die ausführliche Stellungnahme der KPD über ihren Auszug steht in
auffälligem Gegensatz zur sonstigen Aktivität der KPD im Verfassungsausschuß. Dort
beschränkte sich ihr Vertreter auf eine Unterstreichung des jeweiligen Standpunkts der SPD.
Immerhin erfaßte sie in ihrer Auszugserklärung die tatsächliche Verfasserschaft des Entwurfs

233 Erklärung der Sozialdemokratischen Fraktion der Beratenden Landesversammlung abgegeben am
17. 3. 1947 vor dem Verfassungsausschuß (gez. Dr. Roser), in: StA Sigmaringen Wü 1 Anlage zu 18. Das
eigentliche Protokoll des Verfassungsausschusses enthält die Erklärungen von SPD, KPD und DVP nicht
oder nicht im Wortlaut.

234 Erklärung der Kommunistischen Fraktion der Beratenden Landesversammlung Südwürttembergs
und Hohenzollerns an den Verfassungsausschuß (gez. Wieland), in: StA Sigmaringen Wü 1 Anlage zu 20.

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