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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0266
Gerd Friedrich Nüske

Die Verfassunggebung in Baden

Der Vergleich mit der Verfassunggebung in den anderen Ländern der französischen Zone
soll vor allem im Hinblick auf das Verhältnis zwischen französischer Militärregierung und
verfassunggebendem Gremium erfolgen. Für Baden erging die Verordnung der Militärregierung
zur Einberufung einer Beratenden Landesversammlung ebenfalls am 6. Oktober 194 6 271.
Der mit der Verfassungsberatung beauftragte Rechtspflege- und Verfassungsausschuß der
Freiburger Beratenden Landesversammlung trat erstmals am 25. März 1947 zusammen. Ihm lag
bereits ein Verfassungsentwurf vor, der unter der Federführung des badischen Innenministeriums
zustandegekommen war. Zu seinem Inhalt hatten maßgeblich beigetragen: Alfred
Schühly, der Leiter der Verfassungsabteilung des Innenministeriums, Staatspräsident Leo
Wohleb, Oberlandesgerichtspräsident Paul Zürcher sowie vor allem der Freiburger Staatsrechtler
Theodor Maunz272. In diesen Regierungsentwurf waren, wie Dr. Fecht eingangs der ersten
Sitzung des Rechtspflege- und Verfassungsausschusses bemerkte, bereits Änderungsanträge der
Badisch Christlich-Sozialen Volkspartei (BSCV) eingegangen273. Fecht war Vorsitzender des
Rechtspflegeausschusses und zugleich Berichterstatter.

Fecht machte gleich zu Anfang der ersten Sitzung des Rechtspflegeausschusses grundlegende
Ausführungen, in denen er rasch auf die Stellung des Staatspräsidenten und auch die
Bedeutung eines gegebenenfalls vorzusehenden Ständerats zu sprechen kam. Er unterstrich,
daß seine Partei, die BSCV, zu der Auffassung gekommen sei, daß es für uns nur von Vorteil sein
könne, wenn der Landtag ein solches Organ zur Seite hat, das ihm in schwierigen politischen und
wirtschaftlichen Fragen zur Seite stehen könne. Fecht ging es ersichtlich darum, die Bedeutung
eines Ständerats abzugrenzen. Er betonte, der Ständerat sei nur als eingeschobenes Beratungsorgan
gedacht. Und: Die Souveränität des Volkes sei unbedingt aufrecht zu erhalten, und die
letzte Entscheidung bleibe dem Landtag vorbehalten. Er ging sogar so weit, daß er unterstrich,
der Ständerat sei nicht zur Relativierung der Demokratie gedacht. Ähnlich äußerte sich Fecht
hinsichtlich der Stellung des Staatspräsidenten. Er wies dem zukünftigen badischen Staatspräsidenten
eine weitgehend nur repräsentative Rolle zu: Der Staatspräsident solle nicht regieren,
sondern vielmehr eine ausgleichende, verteilende Rolle haben.

Für die Sozialdemokratie lehnte sodann der Abgeordnete Martzloff die im Entwurf
vorgesehene Stellung des badischen Staatspräsidenten ab. Er führte aus, daß seine Fraktion nicht
dafür eintreten könne, daß ein Staatspräsident in unserem so kleinen Lande eine derartige

271 Ordonnance No 65 instituant une Assemblee Consultative du Pay de Bade, in: Journal Officiel du
Commandant en Chef Francais en Allemagne (Gouvernement Militaire de la Zone Francaise d'Occupation)
S. 335 ff.

272 Frieder Kuhn, Der Landtag von (Süd-)Baden, in: Von der Ständeversammlung zum demokratischen
Parlament. Die Geschichte der Volksvertretungen in Baden-Württemberg. Hg. von der Landeszentrale für
politische Bildung Baden-Württemberg. Stuttgart 1982. S. 285-295, zur Verfassunggebung bes. S. 286f.
Ferner Paul-Ludwig Weinacht, Land Baden (Südbaden), in: Badische Geschichte. Vom Großherzogtum
bis zur Gegenwart. Hg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Stuttgart
1979. S. 206-231, zur Verfassunggebung bes. S. 220f. - Zur Rolle der politischen Parteien in Zusammenhang
mit der badischen Verfassung vgl. Paul-Ludwig Weinacht, Die CDU in Baden-Württemberg und
ihre Geschichte (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs 2). Stuttgart 1978. S. 83 ff.
Uwe Dietrich Adam, Die F.D.P./D.V.P. in Baden-Württemberg und ihre Geschichte (Schriften zur
politischen Landeskunde Baden-Württembergs 4). Stuttgart 1979. S. 220ff. Horst Dahn, Die SPD in
Baden-Württemberg und ihre Geschichte (Schriften zur politischen Landeskunde Baden-Württembergs 3).
Stuttgart 1979. S. 218ff. Zu den christlichen Parteien in Südbaden vgl. Paul-Ludwig Weinacht und
Tilma Mayer, Ursprung und Entfaltung christlicher Demokratie in Südbaden. Eine Chronik 1945-1981.
Hg. vom Bezirksverband der CDU Südbaden. Sigmaringen 1982.

273 Sitzung des Rechtspflege- und Verfassungsausschusses vom 25. 3. 1947, in: StA Freiburg A 1
[Badischer Landtag].

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