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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0271
Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besatzungszone

wurf war ja der Ständerat nicht vorgesehen gewesen. Auch Nordmann sprach sich gegen diesen
aus: Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich annehme, daß diese Institution, die wieder neu
eingeführt werden soll, auch nur Lieblingsgedanke eines einzelnen Abgeordneten ist, der dann
von seiner Fraktion angenommen worden ist... Nordmann bezeichnete die vorgeschlagene
Einführung eines Ständerats als einen Anachronismus, nachdem schon die badische Verfassung
von 1919 darauf verzichtet hatte. Die Republik habe eine Erste Kammer überflüssig gemacht,
aber selbst wenn man wolle, so Nordmann, daß es sich bei dem Ständerat nur um eine Art
Sachverständigenkommission handle, dann sei auch diese überflüssig, da ja auch die Volksvertretung
sachverständig oder sich - etwa durch Gutachter - sachverständig machen könne.

Nun war auch diese Gedankenführung nicht neu. Bemerkenswert war allein, daß Nordmann
bezüglich des Sachverstands des badischen Parlaments auf ein bereits bestehendes
Gremium hinwies: Nun darf ich Sie daran erinnern, daß wir einen Landeswirtschaftsrat haben,
der aus 30 Mitgliedern besteht, der dem Ständerat entsprechen würde, der 29 Mitglieder zählt,
wenn er zustande käme. Nordmann führte aus, daß sich der Landeswirtschaftsrat aus
Vertretern der verschiedensten Berufe zusammensetze und auch regelmäßig zusammentrete.
Nordmann folgerte daraus: Ich glaube, dieser Landeswirtschaftsrat dürfte also vollkommen das
ersetzen, was Sie hier mit dem Ständerat beabsichtigen. Beachtenswert war der von Nordmann
gegebene Hinweis auf den badischen Landeswirtschaftsrat als tatsächlichen Ständerat. Auch in
Württemberg-Hohenzollern hatte ein solcher Landeswirtschaftsrat bestanden291.

Am 10. April 1947 behandelte die Beratende Landesversammlung erstmals die zukünftige
badische Verfassung. Schon seit längerem stand fest, daß die Volksabstimmung am 18. Mai 1947
stattfinden solle, weswegen die Verfassungsberatungen in der Beratenden Landesversammlung
unter nicht unerheblichem Termindruck stand. Hinzu kam aber noch, daß die Landesversammlung
es nicht mit einem einzigen Entwurf zu tun hatte, der ihr nun von ihrem Rechtspflege- und
Verfassungsausschuß zur Beratung im Plenum vorgelegt wurde, sondern vielmehr mit einer
ganzen Reihe von unvereinbaren Vorstellungen, die ihr allesamt präsentiert wurden. Diese
schwierige Situation kam schon im Bericht des Ausschuß Vorsitzenden Fecht zum Ausdruck, als
er vor der Vollversammlung gar nicht über ein Arbeitsergebnis des gesamten Ausschusses
referierte, als vielmehr die verschiedenen Standpunkte der verschiedenen Parteien zu verschiedenen
Problemen vortrug. Dabei handelte es sich im wesentlichen um den Regierungsentwurf
zur Verfassung, den abweichenden Standpunkt der BSCV, die Ansichten von Sozialdemokraten
und von Kommunisten. Die schwierige Lage wurde deutlich, als der Versammlungsvorsitzende
schon am Ende der ersten Debatte der Versammlung über die Verfassung die Mitglieder
des Rechtspflegeausschusses zu einer weiteren Sitzung zusammenrief.

Uber den Begriff »Landständischer Ausschuß« wurde im Plenum der Landesversammlung
vergleichsweise rasch Einigung erzielt. Sozialdemokraten und Kommunisten sprachen sich
gegen diese Bezeichnung aus, da sie, wie der Abgeordnete Martzloff (SPD) formulierte, schon
für den badischen Landtag von 1919 nicht passend gewesen sei: Früher haben wir zwei
Parlamente gehabt und dadurch hat sich traditionell die Sache überliefert, auch auf den Landtag
von 1919291. Da auch die BSCV schließlich für den Fortfall der Bezeichnung »Landständischer
Ausschuß« stimmte, wurde diese fallengelassen. Offensichtlich hat sich aber der Verfassungsausschuß
nicht zur Aufgabe der Bezeichnung »Landständischer Ausschuß« bereit finden
können. In einer der nächsten Sitzungen, nämlich am 21. April 1947, galt es, im Plenum der
Landesversammlung über die Ernennung der Mitglieder des »Landständischen Ausschusses«

291 Anordnung über die Bildung eines Landeswirtschaftsrats, in: Amtsblatt des Staatssekretariats für das
französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns 1946. S. 165 f.

292 Vgl. die Äußerungen der Abgeordneten Staatskommissar Ecken (KPD), Martzloff (SPD) und
Dr. Hoffmann (BSCV), in: Verhandlungen der Beratenden Landesversammlung des Landes Baden,
12. Sitzung am 11. 4. 1947, S. 26-27.

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