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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1982/0321
Vereinsmitteilungen

Satzungsänderung zur Absicherung der Gemeinnützigkeit

Das Finanzamt Sigmaringen hat im Sommer 1982 überprüft, ob der Geschichtsverein noch
den Bestimmungen der Gemeinnützigkeit unterliegt und hat in einem neuen Freistellungsbescheid
vom 16. 6. 1982 GemL Nr. 85086/- die Gemeinnützigkeit des Vereins anerkannt. Die
Mitgliedsbeiträge sind entsprechend Anl. 7 Ziff. 4 zum Einkommensteuergesetz (EStg)
abzugsfähig. Weiterhin kann der Geschichtsverein Spendenbescheinigungen für darüber
hinausgehende Zahlungen ausstellen.

Bei diesen Besprechungen ergab sich, daß in die Satzung einige Passagen aus der vom
Finanzministerium herausgegebenen Mustersatzung aufgenommen werden sollten. Die überarbeitete
Fassung wurde in dem vom Vorstand gebilligten Wortlaut der Mitgliederversammlung
am 9. Oktober 1982 in Gammertingen vorgelegt und, mit einigen Änderungen versehen,
angenommen.

Erhöhung der Bezugsgebühr für die Hohenzollerische Heimat

Die Mitgliederversammlung hat am 9. Oktober 1982 beschlossen, die Bezugsgebühr für die
Hohenzollerische Heimat mit Wirkung vom t. Januar 1983 von jährlich 6,- DM auf 8,- DM
anzuheben. Das Einzelheft kostet jetzt 2,- DM. Die Bezieher der Hohenzollerischen Heimat
werden gebeten, die Änderung bei der Überweisung zu berücksichtigen. Im Abbuchungsverfahren
wird der Betrag angepaßt.

Hinweise

Anmeldungen zum Eintritt in den Verein sind zu richten an den Hohenzollerischen
Geschichtsverein, Karlstraße 3, 7480 Sigmaringen, oder an ein Mitglied des Vorstandes.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt für Einzelmitglieder DM 20,-, für korporative Mitglieder
DM 25,-, für Schüler und Studenten DM 8,-. Wir bitten, den Beitrag mit Jahresbeginn zu
entrichten oder möglichst eine Bankeinzugsermächtigung zu erteilen. Konten: Girokonto
803843 Hohenzollerische Landesbank Sigmaringen. Jedes Mitglied, das seinen Beitrag bezahlt,
hat Anspruch auf den für dieses Jahr erschienenen Band der »Zeitschrift für Hohenzollerische
Geschichte«.

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