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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0017
Studien zur Geschichte des Gesamtarchivs Schenk von Stauffenberg

IV.

Das Ableben des Rechtskonsulenten Volkmut im Jahre 1800 bewirkte erneut eine Reform
des Archivwesens der Schenken von Stauffenberg Wilflinger Linie. Der Kandidat beider
Rechte, Anton von Böck, der im Januar 1801 zum ersten Rat, Kanzleidirektor und Oberamtmann
zu Rißtissen ernannt wurde, bekam Rißtissen als Sitz zugewiesen58. Die Verlegung der
Hauptverwaltung war, wie von Böck einmal notierte, vor allem deshalb erfolgt, weil Rißtissen
im Mittelpunkt der reichsgräfl. Schenk von Stauffenbergischen Güter lag . Die gleichfalls
angeordnete Verlagerung des Direktorialkanzleiarchivs von Dillingen nach Rißtissen wurde im
März/April des gleichen Jahres vorgenommen60.

Der Kanzleidirektor, der in seiner Ernennungsurkunde dazu verpflichtet worden war, für
ordentliche Haltung des Familienarchivs und der übrigen Aktenreposituren fleißigsten Bedacht
zu nehmen''1, baute das von seinem Vorgänger übernommene Archiv durch weitere Archivalienzugänge
aus den stauffenbergischen Ämtern zwischen 1801undl812zu einem schlagkräftigen
Instrument der Hauptverwaltung aus. Die an diese als Hauptarchiv bezeichnete Institution
gelangten Archivalien aus Jettingen, Wilflingen, Lautlingen und Geislingen62 wurden nach dem
von Rechtskonsulent Volkmut entwickelten Ordnungsschema verzeichnet und durch ein
Findbuch erschlossen63. Das ehemalige Direktorialkanzleiarchiv wurde dabei nicht angetastet,
sondern blieb als eigener Archivkörper im Hauptarchiv bestehen.

V.

Das Zentralarchiv in Rißtissen bedeutete einen gewaltigen Fortschritt, die Zersplitterung
der für die Gesamtfamilie und die Familienstammgüter in Bayern und Württemberg bedeutsamen
Archivalien war dadurch aber noch nicht aufgehoben. Diese war vor allem auch darin
begründet, daß die Amerdinger im Unterschied zur Wilflinger Linie über kein Auslesearchiv
oder Zentralarchiv verfügte. Auch der zuerst auf der Familienkonferenz vom 20.-24. Mai 1807
in Augsburg und danach noch mehrmals vereinbarte Austausch von ausführlichen Güterbeschreibungen64
konnte diese Mängel offenbar nicht beseitigen.

Die Vorteile eines Hauptarchivs, die Kanzleidirektor von Böck vehement verfochten
hatte65, haben denn offenbar ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Idee einer einheitlichen
Archivorganisation der Schenken von Stauffenberg Wilflinger und Amerdinger Linie setzte sich
durch. Im sogen. Neresheimer Familienrezeß vom 16. September 1830, in welchem die
Beerbung des kinderlosen Grafen Clemens Wenzeslaus Schenk von Stauffenberg (1777-1833)
durch die Amerdinger Linie geregelt wurde, heißt es im § XIX Abs. 9: Alle auf die
Gesammtfamilie und die Fideikommißgüter Bezug habenden Dokumente und Akten werden in
einem zu Amerdingen zu errichtenden Familien Archive aufbewahrt. Der jedesmalige Beamte
zu Amerdingen ist Familienarchivar und Protokollführer bey dem Familienrathe, deshalb auch
besonders zu verpflichten. Ohne diesen Beamten hat kein Familienglied Zutritt zum Archiv.

58 StAS Dep. 38, I Ba 3.

59 Ebd. Nachtrag 60/1, Fasz. 4, S. 216.

60 Ebd. Nachtrag 60/11.

61 Wie Anm. 58.

62 StAS Dep. 38, Nachtrag 60/1, Fasz. 4, S. 220-232 und Nachtrag 60/11.

63 Ebd. Nachtrag 60/11.

64 Ebd. I Ac 49, I Ah 13, I Ah 15, I Ah 16, I Ah 18, I Ah 29 § IX, IAi 3a.

65 So z. B. in einem Schreiben im Zusammenhang mit der zwischen der Wilflinger und Amerdinger Linie
vereinbarten Auswechslung von Familienakten vom 16. April 1809 (StAS Dep. 38, I Ah 16): Hieraus
ergibt sich die Röthlichkeit, die vorgenannten Familienurkunden nur in einem Hauptarchiv zu haben, wie
sie nun in Ansehung der diesseitigen Linie alle unter einer Leitung und Benutzung aufbewahrt sind.

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