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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0143
Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besatzungszone

deutschen Regierungen hatten sich gegenüber diesem Ersuchen um Abschluß von Verträgen
verschieden verhalten. Die Regierung von Württemberg-Hohenzollern hatte solche Verträge
grundsätzlich abgelehnt. Sie war zum einen der Auffassung, daß die Ausfuhr von Holz in so
großem Umfang waldwirtschaftlich für das Land von verhängnisvollen Folgen sein werde. Zum
andern war die Tübinger Regierung der Ansicht, daß der Besatzungsmacht gar kein Recht
zustand, die Lieferung des Holzes und den Abschluß eines Vertrages zu verlangen, da das Holz
nur unter Verletzung der in Artikel 55 der Haager Landkriegsordnung für den Wald besonders
formulierten Schutzbestimmung aufgebracht werden konnte. Trotz der NichtUnterzeichnung
der Verträge waren die Einschläge, die durch französische und andere ausländische Firmen
vorgenommen wurden, auch in Württemberg-Hohenzollern durchgeführt worden. Die Aufbereitung
dieses im einzelnen sehr verwickelten Problems durch die Tübinger Staatskanzlei für
Staatspräsident Müllers bevorstehenden Frankreichbesuch fiel vergleichsweise knapp aus. Sie
resümierte nur: Es handelt sich um die Frage der Bezahlung für dieses Holz. Offenbar hegte die
Staatskanzlei nicht die Hoffnung, daß bei Müllers Parisbesuch bezüglich der Bereinigung dieses
Falls sich etwas erreichen lassen würde416.

Ein anderer Gegenstand, den man als Anliegen für den Tübinger Regierungschef auf seinem
Weg nach Paris kaum erwartet hätte, war das Los der aus dem Saarland durch die Franzosen
ausgewiesenen Deutschen, soweit sie sich in Württemberg aufhielten. Diese waren im Sommer
1946 überraschend aus dem Saargebiet unter Zurücklassung ihrer Habe zwangsvertrieben
worden und über das Lager Biberach schließlich in Südwürttemberg verteilt worden. Die
Ausweisung betraf vornehmlich nach der Volksabstimmung von 1935 ins Saargebiet zugezogene
und nicht dort geborene Saarländer mit meist vergleichsweise geringer späterer politischer
Belastung417. Auf Pressemitteilungen über die bevorstehende Reise von Staatspräsident Müller
nach Paris hin hatten sich nun ausgewiesene Saarländer an Müller gewandt und um Aufnahme
ihres Falls in die Liste der in Paris von Müller zu behandelnden Themen ersucht.

Gebhard Müller ließ sich als erstes vom Tübinger Innenministerium Einzelheiten zum
Problem der Saarländer berichten. Der Kommissar für die Umsiedlung beim südwürttembergi-
schen Innenministerium antwortete bezüglich der Saarländer: Diese Personen wurden als
politisch mißliebig ausgewiesen, da sie die Sicherheit gefährden würden. Und: Eine kleine
Anzahl konnte die Aufhebung des Ausweisungsbefehls erreichen und in das Saargebiet
zurückkehren. Der Staatskommissar schilderte auch seine bisherigen Bemühungen um Besserung
des Schicksals der ausgewiesenen Saarländer: Soweit es sich um frühere Beamte handelt, ist
ihre Wiederverwendung auf Grund einer früheren Weisung der Militärregierung nicht gestattet.
Die Lage dieser Ausgewiesenen ist dadurch besonders erschwert, daß sie ihr bewegliches
Vermögen nicht aus dem Saargebiet mitnehmen konnten, auch in der Zwischenzeit nicht
nachkommen lassen konnten. Der Staatspräsident beschloß daraufhin offenbar, die Angelegenheit
der Saarländer wenn möglich in Paris zur Sprache zu bringen und ließ vom Staatskommissar
für die Umsiedlung nochmals Erkundigungen einholen. Dieser berichtet, daß er die Fälle auch
schon bei der in Rastatt residierenden Abteilung der Militärregierung für die Zwangsverschleppten
, der Direction PDR, vorgebracht und auch die Überstellung des beweglichen
Vermögens der Ausgewiesenen nach Württemberg angeschnitten habe. £5 konnte nur eine
abschließende Auskunft nicht erteilt werden, vielmehr wurde mir anheim gegeben, daß in jedem
Einzelfall von dem Betreffenden über die Direction PDR an den Hohen Kommissar des
Saargebiets ein Antrag auf Aufhebung des Ausweisungsbefehls, beziehungsweise auf Freigabe

416 Zum Komplex Abholzung durch die Franzosen vgl. Gotthilf Schmid, Forstwirtschaft. In: Das
Land Württemberg-Hohenzollern 1945-1952 (wie Anm. 430) S. 305-322.

417 Zur Geschichte der Saar nach 1945 vgl. zusammenfassend Karl-Georg Faber, Die staatliche
Neuordnung der südlichen Rheinlande. In: Rheinische Geschichte 2. Neuzeit (Veröffentlichungen des
Instituts für Geschichtliche Landeskunde der Rheinlande). Düsseldorf 1976 S. 457ff.

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