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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0159
Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besatzungszone

nach französischer Vorstellung nur eine Abschottung der französischen Zone gegenüber
bedeutet - vor allem wenn dies in Form einer zwischenstaatlichen Vereinbarung der drei Länder
der französischen Besatzungszone vollzogen worden wäre, wie es Baden-Baden vorgesehen
hatte.

Als Folge des französischen Vorstoßes in der Eisenbahnfrage wurde auf der deutschen Seite
das Organisationskomittee der deutschen Eisenbahnen eingesetzt. Im gehörten Regierungsvertreter
von Baden, Rheinland-Pfalz, Würrttemberg-Hohenzollern und - bemerkenswerterweise
- auch des Saarlandes an, ferner je ein Repräsentant der Gewerkschaften und des Hauptbetriebsrats
der Eisenbahnen. Unter Rücksprache mit und auch im Beisein von Beauftragten des
französischen Oberkommandos wurde von diesem Organisationskomitee Allgemeine Richtlinien
für die Errichtung einer Verkehrsanstalt der Deutschen Eisenbahnen in der französischen
Zone erarbeitet, die am 13. November 1946 in einer dritten und endgültigen Fassung den
südwestdeutschen Länderregierungen vorgelegt wurden440. Gegen diese Richtlinien entwickelte
das Tübinger Kabinett erhebliche Bedenken. Am 29. November 1946 legte das Direktorialamt
, also die damalige Staatskanzlei, einen Aktenvermerk über die Behandlung der zukünftigen
Organisation des Eisenbahnwesens in der Direktoriumssitzung vom gleichen Tag an. Darin
wurde zum gemachten Vorschlag, für die französische Zone im Eisenbahnwesen eine
Rechtspersönlichkeit nach deutschem und nicht nach Besatzungsrecht zu schaffen, bemerkt:
Dies begegnet Bedenken, da damit eine faktische Aufteilung des deutschen Eisenbahnwesens
beginnen würde**1. Mittels des erwähnten Aktenvermerks beauftragte nun das Tübinger
Kabinett mehrere Sachverständige mit der Prüfung eines alternativen Vorschlags auf Schaffung
einer reinen Betriebsgesellschaft für die Eisenbahnen der französischen Zone. Tübingen drängte
in der Angelegenheit sehr - offenbar wollte man einer Durchsetzung der französischen
Vorstellung unter allen Umständen zuvorkommen: Die Angelegenheit ist ziemlich eilig. Das
Ergebnis der Untersuchung sollte bereits Ende kommender Woche vorliegen. Das Protokoll der
Sitzung des Staatssekretariats vermerkte im übrigen noch: Bedenken wurden vor allem von
Staatsrat Professor Dr. Schmid dagegen geltend gemacht, daß die Neuregelung die Gefahr einer
Zerstückelung der Reichsbahn in einzelne Landesbahnen mit sich bringe. Dies sollte tunlichst
verhindert werden"1*2. Gegen Jahresende 1946 war offenbar die Unterzeichnung des Abkommens
zur Errichtung einer Betriebsgemeinschaft der südwestdeutschen Eisenbahnen nicht
mehr zu vermeiden. Als Termin wurde seitens der französischen Militärregierung der 20.
Dezember 1946 in Baden-Baden festgesetzt. Dennoch gelang es dem Tübinger Staatssekretariat
diesen Termin zu umgehen, wobei aus den Akten nicht recht klar wird, mit welcher
Begründung. Im Sitzungsprotokoll des Staatssekretariats ließ Staatsrat Schmid am 21. Dezember
1946 wegen des ausgefallenen Staatsakts nur vermerken: Infolge der Wetterverhältnisse ist
die Unterzeichnung jedoch auf einen späteren Termin vertagt worden w. Die Wetterverhältnisse
können jedoch kaum ausschlaggebend gewesen sein, da die Unterzeichnung des fraglichen
Staatsvertrags auch bis weit in den Sommer 1947 noch nicht zustandegekommen war.

Die Auseinandersetzungen zwischen den beteiligten deutschen Stellen mit der französischen
Militärregierung in Baden-Baden über die Rechtsform einer zukünftigen südwestdeutschen
Eisenbahn zogen sich also noch Monate hin. Auf der einen Seite übten die Franzosen
offenbar massiven Druck aus, um die deutschen Landesregierungen zu einer verbindlichen

440 Allgemeine Richtlinien für die Errichtung einer Verkehrsanstalt der Deutschen Eisenbahnen in der
französischen Zone (Dritte Fassung), Baden-Baden, den 13. 11. 1946, in: StA Sig Wü 2 Bü. 1132 Nr. 2.
Ausführliche Darstellung der Vorgeschichte der SWDE in dem »Bericht über die Verhandlungen betreffend
Übernahme des Reichseisenbahnvermögens auf die Länder« vom 5. 12. 1946, in: StA Sig Wü 2 Bü. 1132
Nr. 3.

441 Aktenvermerk von Ministerialrat G. H. Müller vom 29. 11. 1946, in: StA Sig Wü 2 Bü. 1132 Nr. 5.

442 Niederschrift über die 93. Sitzung des Direktoriums am 29. 11. 1946 Ziffer 3.

443 Niederschrift über die 98. Sitzung des Direktoriums am 21. 12. 1946 Ziffer 2,2.

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