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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0162
Gerd Friedrich Nüske

Doch auch noch nach der Überführung der Betriebsvereinigung der Südwestdeutschen
Eisenbahnen in die Deutsche Bundesbahn blieb die französische Mitwirkung bei der deutschen
Eisenbahnverwaltung bestehen. Im einzelnen ist der Umfang dieser Mitwirkung anhand der
deutschen Aktenüberlieferung aber schwer auszumachen. Die Protokolle der Sitzungen des
Eisenbahnverkehrsrats der SWDE belegen meist nur die bloße Anwesenheit der französischen
Eisenbahnexperten - in der Regel mit der Angabe »Division des Transports et PTT«. Die
Niederschrift über die 36. Sitzung des Eisenbahnverkehrsrats am 16. Dezember 1950 vermerkte
, der französische Repräsentant übernimmt mit Beginn des neuen Jahres die Generalvertretung
der Societe Nationale des Chemins de Fer Francais (SNCF) in Deutschland und
verabschiedet sich von den Herren des Eisenbahn-Verkehrsrats*51.

Die Geschichte der deutschen Eisenbahnen in ihrem Spannungsverhältnis zwischen französischer
Militärregierung und deutschen Länderregierungen in Tübingen, Freiburg und Koblenz
wäre im einzelnen freilich noch genauer zu untersuchen als es hier möglich war. Genügend
Material böten hierzu die Aktenüberlieferungen der südwestdeutschen Länderregierungen,
während sich von der ehemaligen Betriebsvereinigung der südwestdeutschen Eisenbahnen
offenbar nicht allzuviel erhalten hat452. Bei einer solchen Untersuchung würde sich wohl auf der
unteren Organisationsebene der Eisenbahnen453 wie auch und vor allem auf der Ebene der
höheren Bahnverwaltung rasch herausstellen, wie oft und wie nachhaltig die französische
Militärregierung gerade im Bahnwesen eingegriffen hat.

Für dieses ausgeprägte und von den allerersten Besatzungstagen an datierende französische
Interesse am deutschen Eisenbahnwesen findet sich in der deutschen Aktenüberlieferung keine
befriedigende Erklärung. Freilich war den deutschen Zeitgenossen das intensive französische
Engagement in Angelegenheiten der deutschen Eisenbahnen nicht entgangen, schon gar nicht
den mit der Bahn Verwaltung betrauten deutschen Beamten. Heinz Autenrieth, Leiter der im
Tübinger Innenministerium auch für die Eisenbahnen zuständigen Verkehrsabteilung, schrieb
1951 rückblickend über die französische Überwachung des deutschen Eisenbahnwesens: Eine
solche intensive Kontrolle ist weder in der amerikanischen, noch in der britischen Zone
eingeführt worden*5*. Autenrieth schätzte die zahlenmäßige Stärke der französischen Überwachungsorganisation
auf zeitweilig über 3000 Personen, zumeist Offiziere, wovon auf unser
Land [Württemberg-Hohenzollern] etwa ein Fünftel entfallen mochte*55.

Das Reichseisenbahnvermögen stand bei der Besetzung Deutschlands 1945 in ausschließlF-
chem Eigentum des Deutschen Reichs456. Es fiel deshalb wie alles Reichs vermögen unter das
Gesetz Nr. 52 des Alliierten Kontrollrats, wobei die Bahnen in der französischen Besatzungszone
nicht anders gestellt waren als die in den Zonen der übrigen Alliierten457. Darin konnte
also die französische Sonderbehandlung der deutschen Eisenbahnen in ihrer Zone keine
Erklärung finden. Vielmehr lag dies- und verschiedene Äußerungen lassen darauf schließen -
allein in der vorausgegangenen deutsch-französischen Geschichte begründet. Es war Frank -

451 Vgl. die Niederschrift über die 36. Sitzung des Eisenbahn-Verkehrsrats am 16.12. 1950 in Speyer, in:
StA Sig Wü 2 Bü. 1419 Nr. 81.

452 Vgl.: Das Bundesarchiv und seine Bestände (Schriften des Bundesarchivs 10) = erg. Aufl. 1977 von
Gerhard Granier, Josef Henke, Klaus Oldenhage. Boppard am Rhein. S. 417: Bestand Z 29
(Generaldirektion der südwestdeutschen Eisenbahnen) des Bundesarchivs.

453 Vgl. dazu im Ansatz Thomas Scherer, Eisenbahnen in Württemberg I. Die württembergische
Allgäubahn. Ulm 1981 bes. S. 105 f. und ders., Eisenbahnen in Württemberg II. Der Bahnknotenpunkt
Aulendorf. Ulm 1982 bes. S. 254 f.

454 Ministerialrat Dr. [Heinz] Autenrieth, Fünf Jahre Eisenbahnen unter Treuhänderschaft des
Landes Württemberg-Hohenzollern, in: Staatsanzeiger für Württemberg-Hohenzollern 2 (1951) S. 74-77.

455 Ebd. S. 76.

456 Reichseisenbahngesetz vom 4. 7. 1939.

457 Kontrollratsgesetz Nr 52.

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