http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0175
Württemberg-Hohenzollern als Land der französischen Besatzungszone
Zum sofortigen Aushang!
Militärregierung Sigmaringen, den 19. Juli 1945
i.i Sigmaringen
Bekanntmachung an die Bevölkerung.
1) Die Benutzung eines Pe.rrades ist von jetzt an nur Personen g=
stattet, die im Besitze eines Berechtigungsscheines der Uilitär-
regierung sind. Diese Berechtigungsscheine sind von den Bürgermeistern
, die persönlich ^afür verantwortlich sind, auszustelle
und zur Unterzeichnung durch den Kilitärgouverneur in Sigmaring
ivei t er zul e i t en.
Es ist damit zu beginnen, sie für .-jigestellte der öffentlichen
Dienststellen, für Eearrrte und Angestellte der krankenpflegerischen
Betreuung auszuhändigen.
2) Es wird nochmals darauf "-ingeviesen, iass jeder deutsche- Staat;
angehörige einen Ausweis nit Lichtbild bei sich haben tauss.
gez. Oberstleutnant MÖHLIN.
3ouvernement Militaire
de Sigmaringen
securite Publique.
Au'^orisation
Sr............ --------.---.---
de circuler s. b i c y c 1 e t t e .
(nature ef '.Tr, des piä.'.es d'identite).....................
domiciie ..................................................
est autorise k circuler i. bicyclette üans le Landkreis de b
siaringen.
Sigaeri.: "en, le .........................
P.O.ie Lieutenant EESLE
Oificier de SeCurite Publique.
Lizensierung der Farradfahrer. Vorlage: StA Sigmaringen
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