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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0197
WILLI K. BIRN

Die Hohenzollerischen Lande in Baden-Württemberg

i.

Der Landtag von Baden-Württemberg will nach seiner eigenen Bekundung mit der
Ausstellung bei den Bürgern parlamentarisches Geschichtsbewußtsein wecken. Die Bereitschaft
, sich über die eigene Geschichte unterrichten zu lassen, ist heute groß. Der Bürger, als
mitdenkender und mitfühlender Betrachter der Geschehnisse der letzten dreißig Jahre, vor
allem, wenn er diese Geschichte miterlebt hat, wird fragen, was unser Parlament, der oberste
politische Repräsentant im Lande, in dieser Zeit geleistet hat. Er wird mit Dankbarkeit und
Respekt feststellen, daß es im Verlauf einer Generation gelungen ist, aus Baden-Württemberg
ein lebendiges, leistungsfähiges Staatswesen zu machen. Die Bürger dieses Landes haben
zusammengefunden. Das zeigt sich daran, daß sie heute bereit sind, von »unserem« Land und so
auch von »unserem« Parlament zu sprechen. Das war vor 30 Jahren noch keineswegs der Fall.
Den Grund für das Zusammenwachsen hat das Parlament gelegt, zunächts mit der Landesverfassung
und dann mit einer Reihe von wichtigen Gesetzen, wie z. B. die Gemeinde- und die
Kreisordnung, das Schulgesetz und das Landesbeamtenrecht. Alle diese Gesetze waren in den
alten Ländern vorhanden. Aber sie enthielten mancherlei Abweichungen und daraus mußte eine
gemeinsame Ordnung geschaffen werden. Neue Wege hat das Parlament mit dem Denkmalschutzgesetz
und dem Naturschutzgesetz beschritten. Mit dem Naturschutzgesetz wurde den
Naturschutz-Verbänden eine sichere Rechtsstellung eingeräumt. Ihre Mitwirkung bei Eingriffen
in die Landschaft wurde dadurch gesichert. Das Landesplanungsgesetz weist in der Bildung
des Landesplanungsrats und mit dem Auftrag an die Landesregierung, den Landesentwicklungsplan
zu schaffen, den Weg in die Zukunft. In innerem Zusammenhang damit stehen die
Gesetze zur Verwaltungsreform: Landkreis und Gemeinden wurden zusammengeschlossen,
Verbände zu nachbarschaftlichem Zusammenwirken gegründet, die Ausübung staatlicher
Funktionen neu geordnet.

Dank dem Zusammenwirken aller Parteien ist so eine organische Einheit entstanden. Neue
Staaten erhalten ihre Rechtfertigung nicht bloß durch den Akt ihrer Gründung, sondern durch
die Bewährung in der Zeit. Baden-Württemberg hat seine Bewährungsprobe bestanden.
Konnte man zunächst noch fragen, ob die im ehemals badischen Landesteil lebenden Bürgerein
positives Verhältnis zum neuen Land gefunden haben, so wurden solche Bedenken 1970
widerlegt, als die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Volksabstimmung über den
Fortbestand des neuen Landes durchgeführt worden war. 82 % der Badener, die sich an der
Abstimmung beteiligten, stimmten für den Verbleib beim Land Baden-Württemberg.

* Festvortrag gehalten bei der Eröffnung der Landtagsausstellung »Baden-Württemberg - Bundesland mit
parlamentarischen Traditionen« am 18. März 1983 in Sigmaringen.

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