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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1983/0204
Neues Schrifttum

Besprechungen

Baden-Württemberg. Hrsg. von Max Miller (f) und Gerhard Taddey. 2. verbesserte und erweiterte
Auflage. Stuttgart: Alfred Kröner 1980. 1029 S., 12 Karten, 12 Stadtpläne, 12 Stammtafeln (Handbuch
der historischen Stätten Deutschlands 6).

Das Handbuch der historischen Stätten Deutschlands erscheint seit den Fünfziger Jahren in einzelnen
Bänden, gegliedert nach den heutigen Bundesländern, bzw. im Gebiet der DDR nach den alten Ländern
(Sachsen, Thüringen usw.). Es beschreibt in einzelnen alphabetisch geordneten Artikeln Orte, Plätze, auch
Landschaften, an denen nach den Worten des Herausgebers des ersten Bandes (Schleswig-Holstein)
Geschichte lebendig geworden ist. Dies bedeutet, daß maßgeblich für die Aufnahme eines Ortes einmal
seine geschichtliche Bedeutung für die Vergangenheit war - etwa eine Zentralfunktion - aber auch der
aktuelle Bezug - das Buch soll ja einen ersten Zugang, eine erste Information über die Geschichte
gegenwärtiger Orte bieten. Diese sehr verschiedenartigen Kriterien, die in mancher Hinsicht nur schwer
objektivierbar sind, bedingten von Anfang an eine gewisse Willkürlichkeit der Auswahl. Geschichtliches
Leben verdichtet sich irgendwie schließlich in jedem Ort - dennoch liegt es auf der Hand, daß ein
praktikables Nachschlagewerk gerade in Baden-Württemberg mit seiner kleinräumigen geschichtlichen
Gliederung nicht alle Orte aufnehmen kann.

Die in der Problematik der Konzeption liegenden Schwächen des Handbuchs sind natürlich auch in der
vorliegenden zweiten Auflage des Bandes Baden-Württemberg nicht beseitigt. Sie bringt im Unterschied
zur ersten Auflage (1965), die seit längerer Zeit vergriffen war, lediglich eine Neubearbeitung der
Literaturangaben, eine Erweiterung und Anpassung einzelner Artikel an den neueren Forschungsstand und
ein umfassendes Orts- und Personenregister, das jetzt auch Orte bringt, die mit eigenen Artikeln vertreten
sind. Der Ort Laiz etwa ist mit einem eigenen Stichwort vertreten, dadurch aber, daß im Register alle
weiteren Nennungen des Ortes nachgewiesen werden, soll der Benützer des Bandes weitere Informationen
erhalten. Eine Uberprüfung ergab jedoch, daß dies - wenigstens im vorliegenden Fall - nicht zutrifft: Die
übrigen Nennungen des Ortes Laiz bringen lediglich Aspekte, die auch im eigentlichen Ortsartikel bereits
behandelt werden. Der Index soll ferner die Verweise der ersten Auflage ersetzen, die zwischen den
einzelnen Ortsartikeln eingeordnet waren - wieder ein Beispiel aus dem hohenzollerischen Bereich mag dies
verdeutlichen: Das Stichwort Laucherthal stand in der ersten Auflage zwischen den Ortsartikeln Laubach
und Lauchheim mit einem Verweis auf Sigmaringendorf, in dessen Zusammenhang es behandelt wurde. In
der neuen Auflage steht es nur im Register mit der Seitenangabe des Artikels Sigmaringendorf. Dieses
Verfahren hat allerdings den Nachteil, daß der Benützer vielfach zehn und mehr Seiten nachschlagen muß,
bevor er den entsprechenden Artikel findet, in dem die von ihm gesuchte historische Stätte ausdrücklich
behandelt wird. Die Neuauflage bringt außerdem eine Anpassung an die Gegebenheiten der Verwaltungsreform
; dies bedeutet allerdings nicht, daß nunmehr etwa - um beim Beispiel Sigmaringen zu bleiben - im
Artikel Sigmaringen auch Laiz, Jungnau, Gutenstein, Ober- und Unterschmeien behandelt würden. Es
findet sich zwar ein kurzer Hinweis auf die im Zuge der Verwaltungsreform erfolgten Eingemeindungen;
maßgeblich für die einzelnen Ortsartikel ist jedoch nach wie vor der Gemeindename vor der Verwaltungsreform
. Dies erscheint auch sinnvoll, denn historische Stätten entstehen ja nicht durch Verwaltungsreformgesetze
, ist aber natürlich auch problematisch. Ist doch auch die Gliederung, wie sie der Auflage von 1965 zu
Grunde liegt und wie sie jetzt übernommen wurde, in vielen Teilen künstlich.

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