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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0053
A. E. I. O. U. in Oberschwaben - die vorderösterreichischen Donaustädte

1384 gingen die Städte Mengen, Munderkingen und Riedlingen in die Pfandherrschaft der
Herren von Waldburg über, 1386 folgten Saulgau und Waldsee (ursprünglich als Leibgeding für
Truchseß Johann und seine Frau).

Die Stadt Waldsee betreffend schreibt Sailer:

Noch vor der Schlacht bei Sempach (9. Juli 1386) ließ sich Truchseß Johann von Waldburg
von der Stadt Waldsee huldigen aufgrund einer neueren Pfandverschreibung Herzog Leopolds
von Osterreich, die derselbe gegen Freigebung einiger Pfandschaften in Krain ausgestellt, und
übergab einen Revers, worin Katharina Gräfin zu Cilli und er, Hans Truchseß zu Waldburg, ihr
ehelicher Wirt, verkünden: Als uns die ehrbaren, der Ammann, Bürgermeister, der Rat und alle
Bürger gemeinlich, reich und arm, der Stadt zu Waldsee geschworen und gehuldigt band,
gewärtig und gehorsam zu sein, nach des Briefs Sag, den wir haben von unserem gnädigen
Herrn, Herzog Leopold von Osterreich, und auch nach dies Briefs Sag, den wir von denselben
Bürgern von Waldsee haben, darum bekennen wir für uns mit diesem Brief, daß wir die
vorgenannten Bürger zu Waldsee und alle ihre Nachkommen bleiben lassen bei allen ihren
Freiheiten, Gewohnheiten, Rechten, Nutzen und Briefen... geben an Christi Geburt 1386, am
St. Peter und Paulstag.

Dieses Auftreten und Anfordern mußte den Waldseem um so befremdender sein, als sie von
demselben Herzog Leopold einen Brief von 1375 in Händen hatten, worin er ihnen die
Versicherung gibt, daß ihre Stadt niemals mehr verpfändet werden solle. Es scheint zwar der
Huldigungsbrief, worauf sich in dem obigen Revers bezogen wird, von der Stadt gegen den
Truchsessen Johann ausgestellt worden zu sein; aber Unzufriedenheit und wohl auch Zweifel
über diese neue Verpfändung herrschten, wenigstens unter einem Teil der Bürgerschaft.

Nicht nur in Waldsee (s. u.) kam es zu enormen Spannungen mit der Pfandherrschaft,
sondern auch in Riedlingen 1388 und 1412 in Munderkingen, 1447 in Saulgau. Die Donaustädte
hegten berechtigte Zweifel, ob Hans »mit den vier Frauen« sie in ihren Rechten nicht
beschneiden würde.

Der »Auflauf« in Waldsee 1386 mag hier für andere Rebellionen stehen. Er zeigt übrigens
deutlich, daß die Donaustädte schon damals als Einheit angesehen wurden11:

Dem Truchseß Johann wurde wegen der Pfandschaft von den Waldseem viel Unehre
angetan; er überzog daher die Stadt mit Kriegsvolk und wollte die Besitznahme erzwingen; die
Bürger setzten sich aber zur Gegenwehr, und es entstand eine mehrjährige Fehde zwischen der
Stadt und dem Truchsessen, in welcher namentlich die Neben- und Ökonomiegebäude bei dem
Schloß des Truchsessen von den Bürgern niedergebrannt oder sonst verwüstet wurden.

Zur Beilegung dieser verderblichen Händel schlug endlich der Truchseß Johann von
Waldburg ein Schiedsgericht vor, das die wechselseitigen Beschwerden anhören, untersuchen
und einen Ausspruch tun sollte, welchem sich beide Teile im voraus zu unterwerfen hätten. Der
Truchseß behielt sich die Auswahl der Schiedsrichter vor und berief hiezu den Grafen Heinrich
von Montfort, Herrn zu Tettnang, seinen Tochtermann, Herren Gebhard und Albrecht von
Rechberg, seine Tochtermänner, Herrn Konrad von Rotenstein, Herrn Eberhard von Freiberg
und Herrn Ehrhard von Königsegg, Abgeordnete der Städte Saulgau, Riedlingen und Mengen,
zur Entscheidung oder Austragung beizuziehen. Nachdem sofort der Truchseß gelobt hatte, den
Spruch dieser Herren unweigerlich zu halten und gleicherweise Bürgermeister, Rat und die
Bürgerschaft mittels leiblichen Eids bei Gott und den Heiligen geschworen hätten, den
Ausspruch der Schiedsrichter ohne Widerrede zu halten, erkannten nach gepflogener Red' und
Antwort und Widerrede die Schiedsrichter einhellig, laut der von Bürgermeister und Rat in
Vigilia S. Petri et Pauli 1392 ausgestellten Urkunde, Auflaufbrief benannt,

11 Joseph Vochezer, Geschichte des fürstlichen Hauses Waldburg in Schwaben, Kempten/München
1888-1907. 3 Bde.

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