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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0059
A. E. I. O. U. in Oberschwaben - die vorderösterreichischen Donaustädte

3. Es soll auch keine Stadt wider die andere - auch keine von der anderen abgesondert, sondern
festiglich beieinander bleiben und sein und einander raten und helfen und keineswegs verlassen.

4. Wenn einer unter den fünf Städten Feindschaft zustünde und dieselbe sollte überzogen
werden, dann sollen die anderen Städte ohne Verzug eilends hinzuziehen und sie mit Leib und
Gut, so stark sie sind, helfen, retten und schirmen, wie von alters Herkommen ist.

5. Wenn also ein Feldzug vorgenommen und die Städte zusammen kommen würden, so viele
Städte, als dann zusammenkommen, soll des Vorzugs der Hauptleute halber die Ordnung
eingehalten werden, daß aus jeder Stadt ein Mann in die ersten Glieder gestellt und dann aus
jeder Stadt ein Glied um das andere verordnet werden solle, wonach die Knechte den
Hauptleuten hierin gehorsam sein sollen. Welche Knechte dann einen Tag vor dem Fähnlein
zogen, die sollen den andern Tag nach dem Fähnlein ziehen.

6. Wenn eine oder mehrere Städte unter den fünf einer Besatzung bedürften, so soll es mit der
Besoldung und Lieferung also gehalten werden, daß die Stadt, welche ihre Knechte in die
Besatzung schickt, einem jeden Knecht einen halben Gulden zum Rüstgeld gibt und dann alle
Wochen auf den Knecht einen halben Gulden zur Lieferung und ebenso viel hinzu auch die
Stadt, in welche die Besatzung geschickt ist, verabreicht, so, daß jeder Knecht alle Wochen
1 Gulden erhält.

Diese Verabredung der fünf Städte Waldsee, Saulgau, Riedlingen, Mengen und Munderkin-
gen, welche dem Truchsessen von Waldburg verpfändet waren, war wahrscheinlich veranlaßt
durch die Besorgnis, daß es zwischen ihren Pfandherren und den Grafen von Werdenberg zu
einer gewaltigen Fehde kommen werde. Als nämlich Andreas Graf von Sonnenberg Truchseß
von Waldburg, dem in der brüderlichen Teilung die Grafschaft Friedberg (bei Saulgau) samt der
Herrschaft Scheer und später Mengen mit der Veste Bussen zugefallen war, am 11. Mai 1511,
nachmittags um drei Uhr, mit drei Knechten und seinem Hauskaplan vom Bussen nach Scheer
ritt und in dem Ried noch jagen wollte, war er von dem Grafen Felix von Werdenberg und
Heiligenberg, der sich in den letzten Tagen bei seinem Bruder, Graf Christoph, in Sigmaringen
aufgehalten hatte, zwischen Hundersingen und Mengen, unversehens überfallen und erstochen
worden.

Da man damals trotz des vielmals verkündeten Landfriedens doch häufig noch der
Selbsthilfe statt des Rechts sich bediente, so rüsteten sich auch die Truchsessen zum Kampf. Diese
Ermordung... nahm sich unser Pfandherr, Truchseß Johannes, dessen Sohn Georg zwei fahre
vorher die Tochter des Grafen von Sonnenberg, Bruder des ermordeteten Grafen Andreas,
geehelicht hatte, so zu Herzen, daß er darüber erkrankt und zu Waldsee verstarb ...,wo er auch
begraben liegt. Von diesem Truchseß Hans, der in anderen Jahren nach der Besitznahme seiner
Herrschaft in das Heilige Land zog und am Heiligen Grab zu Jerusalem zum Ritter geschlagen
wurde, sagt die Pappenheim'sche Chronik der Truchsessen, daß er bei Kriegshandlungen und
Turnieren überall wohl gerüstet sich einfand, im ganzen ein vernünftiger, gerechter und
gottesfürchtiger Mann, zugleich aber ein Buhler und kein guter Haushälter war, der viel
Aufruhr mit seinen Untertanen, besonders mit denen von Waldsee, hatte.

Neben diesen existenziellen Sorgen hatten sich die Städte ständig mit größeren und kleineren
Ubergriffen seitens der Pfandherrschaft auseinanderzusetzen und zu behaupten. Schwer wogen
die Verletzungen der Halsgerichtsbarkeit; dieses Privileg besaßen die meisten seit 1434:

1559 erhängte sich Paul Aulbrecht, Bürger von Waldsee, in dem Häuslein vor dem
Ravensburger Tor neben der Frauenbergkapelle diesseits der Friedenssäulen. Auf den erhaltenen
Bericht entbot Bürgermeister Jörg Boner dem Ammann Hans Schoeler, die Sache ganz in dem
Stand, worin sie sich befindet, zu lassen und am nächsten Morgen vor dem Rat zu erscheinen und
zu beraten, wie weiter in der Sache zu verfahren sei. Statt zu erscheinen, ließ der Ammann durch
den Büttel sagen, daß er ohne Vorwissen des Erbtruchsessen Heinrich in der Sache nichts tun
werde. Sobald von Wolfegg Beschau gekommen, ließen der Untervogt Georg Fürstenhäuser,

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