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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0083
Wundärzte und Apotheker in Mengen

1.9 Die Entscheidung

Der Kreisarzt Dr. Bleicher aus Stockach macht nun noch durch die gründliche Visitation
der drei Hausapotheken in Mengen und Analysenproben der gelagerten Arzneien den Versuch,
zu einem Abschluß zu kommen64. Die Lage hatte sich inzwischen dadurch noch verändert, daß
sowohl Stadtphysikus Dr. Kehle als auch Wundarzt Jakob Luib schriftlich niedergelegt hatten,
eine normalmäßige Apotheke errichten zu wollen. Dr. Bleicher hatte dann die behördliche
Entscheidung durch seine Stellungnahme zur Visitation vom 14. April 1804 erleichtert: Da laut
anliegendem Visitations-Protokoll die Einrichtung des Herrn Wundarztes Luib keine Hausapotheke
, sondern eine mit allem Notwendigen ausreichend versehene Apotheke darstellt, kann
diese durch einen Wundarzt nicht geführt werden, es sei denn unter Haltung eines geprüften
Provisors, wozu Luib sich laut Anlage A verpflichtet... Bei der Erteilung der Erlaubnis zur
Errichtung einer normalmäßigen Apotheke sollte aber der Wundarzt Luib vorrangig berücksichtigt
werden, da er schon eine voll eingerichtete Apotheke habe und sein Sohn die
Apothekerkunst erlernen werde. Herr Luib werde seine Apothekeneinrichtung ergänzen und
selbst in gutem Zustand halten, schon seines Sohnes wegen. Zur Verpflichtung eines geprüften
Provisors wird ein Termin von 4 Wochen und zur Ergänzung der Einrichtung ein Termin von
3 Wochen gesetzt.

Was Dr. Bleicher in der Hausapotheke von Luib am 10. April 1804 vorgefunden hat, hat er
genau aufgeschrieben. Nachdem Luib sich schriftlich verpflichtet hatte, gewisse Auflagen
einzuhalten, erhielt er auf Grund des Visitationsberichtes von Dr. Bleicher vom Oberamt am
5. Juni 1804 die offizielle Erlaubnis zur Führung einer Vollapotheke.

Folgende Auflagen wurden ihm gemacht: 1. Die Einrichtung der Apotheke habe nach den
gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. 2. Es dürfen nur Medikamente abgegeben werden, die
den Forderungen des gültigen Arzneibuches entsprächen. 3. Wundarzt Luib habe solange einen
geprüften Provisor einzustellen, bis sein Sohn die Ausbildung mit der Apothekerprüfung
abgeschlossen habe.

Das Oberamt lehnte nun den Antrag des Apotheker Hülz ab. Da die Einrichtung einer Voll-
Apotheke schon dem Bürger Luib zu Mengen unter Zuziehung eines Provisors bewilligt worden
ist, kann diesem Gesuch um Etablierung einer Apotheke zu Mengen nicht stattgegeben
werden65.

Am 12. Oktober 1804 schloß die Kreisregierung in Günzburg mit ihrem Entscheid dieses
Kapitel ab. Wundarzt Luib behielt allein die Apothekenerlaubnis, Apotheker Josef Ignaz Hülz
wurde abgewiesen66.

Der 43jährige Jakob Luib hatte also mit der stillschweigenden Erweiterung seiner Hausapotheke
zur stattlichen Vollapotheke vollendete Tatsachen geschaffen. Den Auflagen Dr. Bleichers
hat Jakob Luib bald entsprochen und den Stockacher Apothekerssohn Ludwig Fischer, in
Freiburg examiniert und approbiert, als Provisor eingestellt. Ludwig Fischers Vater, Johann
Nepomuk, kam aus der Reichsstadt Rottweil und hatte 1777 die »Obere Apotheke« in Stockach
gegründet67.

Am 14. Dezember 1804 konnte Luib die Fertigstellung der normalmäßigen Apotheke mit
Hilfe des Provisors Fischer melden68.

Die Visitation der erweiterten Apotheke durch den Nellenburgischen Kreisphysikus
Dr. Bleicher erfolgte am 16. Januar 1805. Luib wurde bescheinigt, daß die Einrichtung
vorschriftsmäßig sei.

64 Ebd. f. 34-36.

65 Ebd. f. 30.

66 Ebd. f. 46.

67 Generallandesarchiv Karlsruhe, Nr. 229/102 286, Fischersche Apotheke Stockach.

68 A Mengen (wie Anm. 21) f. 48.

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