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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0089
Wundärzte und Apotheker in Mengen

einen gemeinsamen Umschlag verpackt, mit dem Amtssiegel verschlossen und durch einen
Boten ins Rathaus gebracht werden. Die Apotheke fertigte 1831 bereits 1500 Rezepte an101.

Jakob Luibs Witwe verkaufte 1831 das Haus Hauptstr. 106, in dem 1804 die Apotheke
gegründet wurde, an den Chirurgen (Wundarzt) Melchior Reiner102. Sie starb am 24. Juli 1837
im Alter von 80 Jahren 10\

Im März 1837 erwähnt die Stadt Mengen in einem Schreiben an das Oberamt Saulgau eine
Beschwerde des Apothekers Josef Anton Luib, daß einige Tierärzte Arzneivorräte hielten, die
sie von den Materialisten beziehen104. Unteramtsarzt Dr. Kehle führte um diese Zeit eine
Visitation des Geschäftes von Kaufmann Bieler im Auftrage des Oberamtes durch. Bieler
verkaufte Medikamente. Es sollten sämtliche Artikel, die zum Gebrauch für Kranke bestimmt
waren, unter Siegel gelegt werden.

Dr. Kehle war nun über 30 Jahre im Dienste der Stadt, als Stadtarzt, Unteramtsarzt und als
Hospitalarzt. Er bekam während dieser Zeit jährlich insgesamt 93 Gulden vergütet. Sein
Nachfolger wurde Dr. med. Vogel105, der dann ebenfalls über 30 Jahre als Arzt in Mengen
tätig war.

2.3.4 Die Visitation 1840

Aus dem Bericht einer Medizinal-Visitation vom 9. September 1840 erfahren wir, daß Josef
Anton seinen Sohn als Apothekerlehrling aufgenommen hatte. Das Oberamt Saulgau bemängelte
, daß die Haltung eines Incipienten ohne Gehilfen nicht gestattet ist. So hat der Apotheker
entweder einen Gehilfen einzustellen oder seinen Sohn in eine andere Lehre zu geben106. Es
dürfte sich um Friedrich Luib gehandelt haben, der damals 17 Jahre alt war und am 3. Juli 1844
das heute noch vorhandene Vorschriftenbuch begonnen hat107. Unter Apotheker Josef Anton
Luib wird dann als Provisor Apotheker Bail bis 1854 genannt108.

Bei der Abgabe von Medikamenten an Wundärzte mußte sich der Apotheker streng an den
Wortlaut der ausgestellten Erlaubnisscheine halten. Wenn ein Wundarzt etwas Weiteres
verlangen sollte, so hat er ihn anzuweisen, hierfür eine besondere Erlaubnis beizubringen109. Im
Giftbuch der Apotheke mußte derjenige, auf dessen Namen die Anweisung lautete, den
Empfang eigenhändig unterzeichnen.

Da unmittelbar vor der Apotheke der »Steck-Bach« vorbeifloß, blieb es nicht aus, daß die
Offizin etwas feucht war. Die Behörde ordnete daher laut Visitationsbericht von 1840 an, daß
wegen der hohen Feuchtigkeit in den Wandschränken nur solche Vegetabilien gelagert werden
dürfen, die täglich verordnet werden. Die übrigen sollten in den Materialkammern bleiben.

Sämtliche Gläser mußten mit Staubdeckeln, sämtliche Schubladen mit Schiebedeckeln
versehen werden. Luib sagte die Anschaffung einer gesattelten Waage, einer hölzernen
Pillenmaschine, eines Reagentien-Schränkchens, eines Zinnkessels und eines Haarsiebes zu.

Untersucht wurde vom Amtsarzt die Qualität von Arnikablüten, Schafgarben, Schlehblüten
und Flieder, von Kamillenwasser, Zimtwasser, Kamillenöl, Pfefferminzöl. Die Feinheit von
Pulvern wurde kontrolliert. Im Gewölbe für Gewürze, Gewürzwaren und Kolonialwaren

101 StA Ludwigsburg (wie Anm. 96) f. 9.

102 A Mengen, Brandkatasterbuch (W. Bleicher).

103 KKA Mengen (wie Anm. 36).

104 A Mengen (wie Anm. 84) f. 15.

105 A Mengen, rote Mappe, f. 18v. 24. 11. 1832 (siehe auch Anm. 127); (wie Anm. 6) f. 21.

106 A Mengen (wie Anm. 21) f. 57.

107 Im Besitz der Stadt-Apotheke Mengen.

108 Wankmüller (wie Anm. 75) S. 109.

109 A Mengen (wie Anm. 21) f. 57.

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