Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0111
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

5. Biblische Bücher

Dm = Das Buch Deuteronomium (5. Buch Mose)

Est = Das Buch Esther

Ex = Das Buch Exodus (2. Buch Mose)

Ez = Das Buch Ezechiel

Gen = Das Buch Genesis (1. Buch Mose)

Jos = Das Buch Josua

1 Kön = Das erste Buch der Könige

Lev = Das Buch Leviticus (3. Buch Mose)

Mal = Das Buch Maleachi

Num = Das Buch Numeri (4. Buch Mose)

Ps = Die Psalmen

1 Sam = Das erste Buch Samuel

V. KURZER ABRISS ÜBER DIE GESCHICHTE
DER JÜDISCHEN GEMEINDE IN HECHINGEN

Das folgende chronologische Gerüst dient dem ersten Überblick, der Orientierung, soll
Grobzusammenhänge aufzeigen. Als Zeitraster bietet es Hilfen bei der Einordnung von
Details. Der Schwerpunkt liegt auf wichtigen politischen und religiösen Ereignissen der
Gemeinde.

1255 wird Hechingen erstmals als Stadt bezeichnet.

1490 Erste bislang bekannte urkundliche Erwähnung eines Hechinger Juden.

1514 klagt Herzog Ulrich v. Württemberg (1498-1550) über »wucherische Käufe und

und Lehnungen«1 der Juden und droht, sie zu bestrafen, wenn sie innerhalb seiner

1517 Landesgrenzen angetroffen werden, falls sie von ihrem Wucher nicht ablassen.

1544 Das Hagensche Lagerbuch gibt Kunde von 17 jüdischen Haushaltungen in der
Grafschaft Zollern, darunter 10 zu Hechingen in sechs eigenen Wohnhäusern. Durch
diese zehn Familien ist die Anwesenheit von mindestens zehn religiös volljährigen
männlichen Personen belegt, die für die Konstituierung einer Gemeinde und die
Abhaltung eines Gottesdienstes erforderlich sind. Für die Duldung der Herrschaft
zahlen die Familien je nach ihren Vermögensverhältnissen ein Schutzgeld von 2 Vi bis
20 Gulden, im ganzen zahlen alle zusammen jährlich 181 Gulden Schirmgeld. Zudem
hatten sie bei der Beerdigung eines Erwachsenen einen Gulden, bei der eines Kindes
unter zwölf Jahren einen halben Gulden Kirchhofsgeld zu entrichten.

1546 verkauft Graf Jos Niklas II. von Zollern (1538-1558) den Hechinger Juden ein Haus
für 50 Pfund Heller zur Errichtung einer Judenschule (Synagoge).

1550 Graf Jos Niklas II. erläßt eine Landesordnung, die seinen Untertanen untersagt, Geld
von den Juden zu entleihen, sowie gegen einen Juden für einen anderen Bürge zu
werden. Diese Verbote erfolgen, um wucherische Vertragsabschlüsse zu unterbinden.

1573 ist ein Juden-Schuelmeister (Rubi) erwähnt, der zwanzig Schüler unterrichtete.

1592 Graf Eitelfriedrich (IV.) I.2 (1576-1605) untersagt seinen Untertanen aufs Schärfste die
Kauf- und Handelsgeschäfte mit Juden.

(Dieses Verbot entzieht den Juden die Lebensgrundlage und kommt fast einer
Ausweisung gleich).

1 P. Manns, Geschichte der Grafschaft Hohenzollern im 15. und 16. Jahrhundert (1401-1605). Hechingen
1897, S. 124f.

2 Die Zählung der Grafen Eitel Friedrich bis zum Jahre 1576 erfaßt das Haus Hohenzollern, die neue
Zählung bezieht sich auf die Linie Hechingen.

109


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0111