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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0113
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

1775 erlangen die Juden gegen eine hohe Gebühr einen Schutzbrief auf 25 Jahre. Die
bisherige Forschung nimmt an, daß sie daraufhin anstelle der Judenschuol eine neue
Synagoge in der Judengasse (Goldschmiedstraße) bauten.
R. Abraham Epstein übt die Rabbinatsfunktionen aus.

1784/ wird Löb Aach auf Drängen des Fürsten zum Rabbiner gewählt. Er versieht auch die

1785 Gemeinden Haigerloch und Dettensee.

1794 beschwert sich die Stadt bei der Herrschaft »wegen allzustarker Vervielfältigung der
Juden«; sie »verteuerten Alles« und fielen der Stadt »in mancherlei Betracht zur
Last«8.

1798 Ein vom 1. Januar 1800 datierter Schutzbrief des Fürsten Hermann Friedrich Otto
(1798-1810) tritt vom 30. November 1798 an auf 40 Jahre in Kraft. An der Spitze der
Gemeinde stehen zwei Vorsteher: der Judenschultheiß und der Unterschultheiß.

1800 zahlen 79 Juden Steuer.

Der Friedhof wird auf das Gesuch Jakob Kaullas hin mit einer Steinmauer umfriedet,
das Hochgericht aus der Nähe des Friedhofs entfernt. Der Bau einer Schlafstätte in der
Friedrichstraße für Betteljuden wird vollendet.

1803 stiften die Geschwister Jakob und Karoline Kauila das Lehrhaus in der Müntz.

1807 Zusätzlich zu den Vorstehern entstehen als Vertretungsinstitutionen der Gemeinde
eine Deputation und ein Ausschuß. Ein Regierungscommissär präsidiert deren Sitzungen
.

1814 erwerben die Juden die Kaserne in der Friedrichstraße.
1818 beseitigt die Regierung die Rechtsprechung der Rabbiner.

1820 Tod des Rabbiners Löb Aach. R. Chajim Dispecker vom Kaullaischen Lehrhaus
versieht die Rabbinatsfunktionen. Die Gemeinden Haigerloch und Dettensee trennen
sich vom Rabbinat Hechingen.

1825 Errichtung einer öffentlichen israelitischen Volksschule.

1830/ Bau des Gemeinde- und Schulhauses in der Goldschmiedstraße neben der Synagoge.
1831

1834 Der aus Hechingen stammende Dr. Samuel Mayer wird Rabbiner.

1835/ Auf dem l, Hechinger Landtag wird die völlige Emanzipation der Juden abgelehnt.

1836 Einige Gemeindemitglieder beschweren sich in einer von Isaac Kahen und Joseph Aron
entworfenen Klageschrift bei der fürstlichen Regierung gegen eine durch den reformerischen
Rabbiner Mayer beabsichtigte Änderung des Ritus.

1837 Die Deputation besteht aus fünf, der Ausschuß aus sechs Mitgliedern, die auf drei Jahre
gewählt werden.

1839 Die Württembergische Synagogenordnung erhält Geltung für die Hechinger Judengemeinde
.

1840 wird in einem Schutzbrief das Schutzgeld erlassen.

1842 Die Abgeordneten der Landesdeputation weisen einen Gesetzesentwurf der fürstlichen

Regierung zur teilweisen Emanzipation der israelitischen Bevölkerung zurück.

Schutzgeld wird wieder erhoben, wenn auch um Ys ermäßigt.

Jeder vierte Einwohner der Stadt ist mosaischen Glaubens (809 Juden).
1848 Während der Unruhen des 11. März kommt es zu Ausschreitungen gegen Juden.

Die Landesverfassung vom 16. Mai bringt den Juden das aktive und passive Wahlrecht

für die Landesdeputation.

Das Amt des Regierungscommissärs für israelitische Angelegenheiten, mit dem die
Judengemeinde vom Fürst beaufsichtigt wurde, erlischt. Die Deputation wird nunmehr
als Vorstand bezeichnet. Aus dessen Mitte wird ein Vorsitzender gewählt.

8 C, S. 208.

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