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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0140
Manuel Werner

1776 machte Joseph Pflum, Wagner, den Vorschlag, den beiden Antragstellern Johann
Freudenmann und dessen Schwager Melchior Gfrörer einen Allmandplatz bei der Hagenscheuer
als Dunglegen zu überlassen. Bei dem vorgenommenen Augenschein stellte sich aber
heraus, daß das klein pläzel nach einem Kaufbrief vom 21. März 1742 zu der Judenschull
erkaufet worden seye. Außerdem könne eine Mistestatt daselbst niemahlen gestattet werden,
weilen durch solche die Einfahrt in die sogenante Hagen Scheur dermaßen gesperret würde, daß
man nicht mehr mit einem Wagen Heü oder Frucht in gedachte Scheür einfahren künte162.

Abermals wurde am 20. August 1776 die Angelegenheit Gegenstand der Verhandlung und
50 zwar [der Platz] ein aigenthum vor der Judenschaft zum 2ten mahl beaugenscheiniget. Dabei
wurden die bereits festgestellten Sachverhalte bestätigt und zudem vorgebracht, daß dardurch
der weeg von dem Unradt zu der Judenschull allerdings unbrauchbar gemachet würdem.

Am Sabbat »rief« zeitweise ein Knabe durch dreimaliges Anschlagen mit einem Holzhammer
an die Haustüren »zur Schule« (zum Synagogengottesdienst). Der Jude H. Mayer wurde
im Jahre 1809, als er am Samstag aus der Schul zurückkam, mit Spülwasser überschüttet164.

Später verlagerte sich der Begriff auf die faktische jüdische Schule: Heute noch (1982) wird
das ehemalige israelitische Schul- und Gemeindehaus von den alteingesessenen Hechingern als
Judenschuol bezeichnet.

b) Synagoge in der Friedrichstraße

Nachdem alle Juden bis auf zehn Familien165 aufgefordert worden waren, ins neuerrichtete
Getto in den fürstlichen Kasernen in der Friedrichstraße außerhalb der Stadt zu ziehen,
erbauten sie 1761 dort eine Synagoge aufgrund des Schutzbriefs vom 29. März 1754166, in dem
es heißt: Fiierndchst gestatten und erlauben Wir obbemeldter Judenschafj"t, daß sie... 2. auf der
Friederichs-Straßse, jedoch auf ihre eigene Kosten, eine Synagoge, worzu ihnen ein zulänglicher
Platz ohnentgeltlich eingeraumet wird, auffrichten und darinn ihre jüdische Ceremonien
außüben dörffen. Sie »hingen darin unter dem fürstlichen Wappen ein Gebet für das
Fürstenpaar, ihre Anverwandten, Räthe und Beamten auf, worin es heißt: >Du wollest ihr
Leben verlängern in Frieden, Sie vor Ohnglückh und Traurigkeit behieten, und ihnen den
gewalt geben über ihre Feinde, auch ihnen alle Gnade und Barmhertzigkeit erzeigen, und ihre
Hertzen und Gedanken neigen, damit die auch uns armen Kinder Israel gnädig und barmhertzig
sein mögen<«167.

In den Hechinger Stadtgerichtsprotokollen168 ist dann 1767 eine Klage wegen des Badhauses
169 auf der Friedrichstraße erwähnt, welches die Judenschafft zwischen... der Kläger Hauß
und der Synagog bauen.

Auf einem aquarellierten Kupferstich170 von J. Heinrich Bleuler mit Blick von der
Friedrichstraße zur Stadt hin ist in der rechten unteren Bildhälfte die Synagoge zu erkennen
(Tafel I).

162 Stadtgerichtsprotokolle 1766-1778, A 13, Hechingen, den 11. [Januar oder Juni] 1776. Lagerort:
SAH.

163 Ebd.

164 Siehe hierzu im Kapitel XIII. Judenfeindschaft: Diskriminierung, Ausschreitungen, Verfolgung.

165 Diese zehn Familien durften in der Kernstadt verbleiben, um den Synagogengottesdienst abhalten zu
können. Siehe hierzu auch das Kapitel XIII. Judenfeindschaft: Diskriminierung, Ausschreitungen,
Verfolgung.

166 Lagerort: StAS Ho 1 C II 6f. Nr. 8. Zitiert nach KR, S. 24.

167 C, S. 207.

168 Folio A 13. Lagerort: SAH.

169 Siehe auch unter 3. Badhaus.

170 In der Hohenzollern'sehen Landessammlung in Hechingen (einschließlich der Sammlung Löwen-
gard).

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