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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0162
Manuel Werner

Studienrat Fassbender behauptet in seinen Notizen zum Jahre 1761: »Vorher wurden die
Toten zur Bestattung nach Haigerloch gebracht«266.

Auch Anton Buckenmaier, Sigmaringen, schreibt in seinem Beitrag: Begräbnisstätten in und
um Hechingen vom 29. Oktober 1931 in Der Zoller: »Bis 1761 mußten die Juden von
Hechingen ihre Toten in Haigerloch beisetzen.«

Etwas differenzierter steht in der Encyclopaedia Judaica, 8. Bd. 1931, unter dem Stichwort
»Haigerloch«: »... 1540 wird zum ersten Mal ein Jude daselbst genannt, etwa gleichzeitig war
ein Friedhof vorhanden, auf dem anfangs auch die Juden aus Hechingen ihre Toten bestatteten;
der älteste Grabstein stammt aus dem J. 1567«267'. In Wirklichkeit aber handelt es sich dabei um
den Friedhof bei Weildorf.

Und die Schriftleitung der Hohenzollerischen Zeitung publizierte am 10. November 1952
in einer Anmerkung zu dem Artikel: Auf dem Hechinger Judenfriedhof. Kleine Studien und
Betrachtungen von Pfarrer Dr. KarlHarmuth als Tatsache: »Vorher [vor der ersten Hälfte des
18. Jahrhunderts] mußten die Juden des Hechinger und Haigerlocher Bezirks ihre Toten auf
den jüdischen Friedhof bei Weildorf bringen, ... 268.

Für diese Vermutungen findet sich allerdings kein Nachweis. Sicher ist, daß die Hechinger
Judenschaft ihre Toten bereits vor 1761 auf dem Hechinger Judenfriedhof beisetzte269.

Der in unmittelbarer Nähe des Stadtviertels Haag gelegene Haigerlocher Judenfriedhof
wurde erst im Jahre 1803 angelegt. Für die Bestattung der Hechinger Juden vor Errichtung eines
eigenen Begräbnisorts käme also nur der von Fürst Joseph in seinem Schutzbrief genehmigte
Waldfriedhof Der gute Ort270 bei Weildorf in Betracht271.

Eigener Begräbnisplatz am Galgenrain

Fürst Friedrich Wilhelm von Hohenzollern-Hechingen (1671-1732) hatte sich vorbehalten,
die Landesordnung von 1698 jederzeit mindern, mehren und ändern zu können272. Deswegen
erteilte er im Jahre 1701 sechs jüdischen Familien auf die Dauer von zehn Jahren Schutz. Sie
durften immer nur einzeln in den umliegenden Dörfern wohnen. »So hatten die Juden, wohin
sie ihr Haupt hinlegten, aber es fehlte ihnen eine Stätte für ihre Todten«273.

Als Begräbnisstätte wurde ihnen dann vom Fürsten ein eine halbe Stunde von Hechingen
entfernter Platz neben dem Galgenrain zugewiesen. Uber die Schwierigkeiten, welche die
israelitische Gemeinde bei der Einrichtung eines eigenen Begräbnisplatzes hatte, über die
Begründung dieser Plazierung und über die damalige Gesinnung überliefert Cramer eine Sage,
vermutlich der verschollenen hundert Jahre älteren jüdischen Gemeindechronik folgend: »Als

266 Fassbender, Die Judengemeinden des Kreises Hechingen. 7 DIN-A-4 Seiten umfassendes maschinenschriftliches
Manuskript. Lagerort: HHBH, R. 12. XXIX.

267 Lagerort: HHBH, R. 19.14.

268 Lagerort: HHBH, R. 12. XXIX.

269 Vgl. die im Abschnitt »Die Einfriedung« im Wortlaut wiedergegebene Quelle aus dem Jahr 1762 im
StAS (Ho 6 A 12).

270 Für einen Friedhof gibt es nach De Vries mehrere Namen. Dieser hier deutet auf ein in der Nähe
gelegenes Getto hin: «... in der vertrauten Gettosprache auf jiddisch der Getort, eine Verballhornung von
>gut Ort<«. (JRS, S. 279).

271 Vgl. Hodler, Geschichte des Oberamtes Haigerloch. Hechingen 1928, S. 558 f. - Allerdings läßt ein
Bescheid des Landkomturs des Deutschen Ordens vom Jahre 1629 darauf schließen, daß die Hechinger
nicht zusammen mit den Haigerlocher Juden bestattet wurden: »Den Juden zu Horb, Haigerloch,
Rexingen, Hemmendorf und Poltringen ist es gestattet, ihre Toten weiterhin im Mühringer Wald zu
beerdigen, wie dies schon seit 60 Jahren der Fall sei.« (Hans Peter Müller, Die Juden in der Grafschaft
Hohenberg. In: Der Sülchgau. Rottenburg 1981, S. 40. Müller bezieht sich auf M. Silberstein,
Historisch-topographische Beschreibung des Rabbinatsbezirks Mühringen, Manuskript 1874).

272 Vgl. M, Sp. 457.

273 C, S. 206.

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