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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0170
Manuel Werner

Der Judenschaft in Hechingen haben wir die Concehsion ertheylet, das sie ihren Begräbnißohrt
wo solcher dato ist, mit einem einfang Verwahren dürften, und dahero wegen dem erforderlichen
plaz mit der Stadt Hechingen nach der billigkeit des Werths sich abfindig machen sollen, wie
dann diser befindenden umbständen nach obrigkeitlich taxieret werden kan. Nebst disem
möchten sie Juden ihre schuoll in Hechingen reparieren, welches wir Ihnen ebenfalls nicht absein
wollen.

Imnau 5.Juny 1764 Unterschrift296.

Für diese Konzession bezahlte die Judenschaft am 1. April 1765 zweihundert Gulden an die
fürstliche Kanzlei297.

Die Erlaubnis, den Friedhof mit einem Holzzaun zu schützen, erfolgte auf Antrag der
angesehenen Karoline Kaulla.

Holzzaun

Ubereinstimmend berichten Cramer, Egler, Buckenmaier und Sauer davon, daß der
jüdische Friedhof erst im Jahre 1798 mit einem hölzernen Zaun umfriedet werden durfte.

Cramer: »... Geschlechter vergingen, Geschlechter kamen, der Friedhof aber hatte weder
Zaun noch Mauer. ... Erst 1798 erhielten sie [die Juden] das Recht, die Begräbnißstätte durch
einen hölzernen Zaun zu schützen.. ,«298.

Egler: »1798 ... Am 30. November erhielten die Juden einen neuen Schutzbrief auf 40 Jahre,
... Ihren Friedhof durften sie von jetzt ab durch einen hölzernen Zaun schützen«299.

Buckenmaier: »... Endlich gab ihnen [den Juden] der damalige Fürst Josef Wilhelm dazu
einen Platz im oben genannten Gewann. Es durfte aber um den Friedhof weder Zaun noch
Mauer sein, 1798 durfte er durch einen hölzernen Zaun geschützt werden« 30°.

Sauer: »Erst 1798 durften sie [die Juden] den Friedhof mit einem hölzernen Zaun einfrieden,

301

Gemäß dem Stadtgerichtsprotokoll vom 19. Juli 1765 (Stadtgerichtsprotokolle 1762 bis
1766, A 12, Blatt 348. Lagerort: SAH) ergibt sich jedoch ein anderes Bild: Nachdem diehiesige
Judenschaft die Erlaubnis erhalten hatte, ihre Judengrabstätt einzumachen, unterbreiteten als
Deputierte der Judenschaft Hirsch Auerbacher, Samuel Binzwanger und Liebmann Jacob das
Angebot, der Stadt jährlich an Jacobi acht Gulden zu bezahlen. Dieses Anerbieten wurde von
den Gerichtsdeputierten, den Bürgermeistern Freudenman und Heyd, Zachäus Hurer, Anton
Ruft und Gottfried Egler angenommen, so lange dieser Vertrag gelte und nicht aufgehoben
würde.

Umfassungsmauer

Dieser Holzzaun wurde allerdings immer wieder weggerissen, und so erhielten die Juden im
Jahre 1800 - auf das Gesuch des Jakob Kaulla hin - die Erlaubnis, ihren Friedhof mit einer
Steinmauer zu umfrieden. Ein Jahr vorher erwirkte die Judenschaft vor dem Stadtgericht wegen
der Demolierung ihres Bretterzaunes einen günstigen Bescheid hinsichtlich der Errichtung
einer Mauer:

296 Lagerort: StAS Ho 6 A 12. Siehe auch CAHJP, S. 107/11 und SAH, Aktenplan 5422, Bd.
Rechtsverhältnisse der Israelitischen Gemeinde.

297 Siehe CAHJP, Nr. 107/11 (Quittung).

298 C, S. 207.

299 ChH II, S. 222.

300 Anton Buckenmaier (Sigmaringen) in dem Beitrag: Begräbnisstätten in u. um Hechingen vom
29. 10. 1931 in der Zeitschrift Der Zoller.

301 S, S. 91.

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