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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0172
Manuel Werner

Umfassungsmauer an der oberen Längsseite des Judenfriedhofs seit einer Reihe von Jahren
derart Schaden genommen, daß derselbe wiederholt mit großem Kostenaufwand reparirt
werden mußte. Neuerdings seien wieder ca. 17 Meter eingestürzt, augenscheinlich durch den
großen Druck, den der schiebende Boden des anstoßenden städtischen Terrains auf die Mauern
ausübt.

Es wird auf die Tatsache hingewiesen, daß derartiges nicht vorgekommen sei, solange noch
Waldbestand den Boden festhielt. Seit der Abholzung schiebe sich der durch die Bearbeitung
durch Pflug und Hacke gelockerte Boden bei Regenwetter mit elementarer Gewalt gegen die
Friedhofsmauer, so daß deren Widerstand gebrochen wird. Der israelitische Gemeindevorstand
richtete deshalb an die Stadtverwaltung das Gesuch: Die verehrliche Stadtbehörde wolle
geneigtest der israelitischen Gemeinde einen fünf Meter breiten Streifen Lands an der oberen
Längsseite der 61 Meter langen Friedhofsmauer, anstoßend an dieselbe - zu einem den
vorliegenden Verhältnissen entsprechenden billigen Preis abtreten, damit dieser Streifen Lands
zweckdienlich angepflanzt werden kann, um dadurch der weiteren Bodenschiebung und seiner
für die Friedhofsmauer schädlichen Folgen Einhalt zu thun.

An die Zustimmung der Stadtgemeinde vom 23. Juli 1897 wurde die Bedingung geknüpft,
daß mit der Bepflanzung der zu erwerbenden Fläche 2 m von der künftigen Grenzlinie entfernt,
begonnen wird, so daß auf der ganzen Länge ein unbepflanzter Streifen Landes von 2 m Breite
liegen bleibt. Das erforderliche Grundstück würde zum Preise von 30 M pro Ar ... käuflich
abgetreten werden™.

Im Jahre 1839 wurde das Gesuch der israelitischen Gemeinde vom 7. Mai um Bewilligung
der Erlaubniß, außerhalb der Umfassungsmauer ihres Friedhofes einen Wasserabzugsgraben
auf städtischem Eigentum führen und ausplatten zu dürfen unter der Bedingung genehmigt, daß
die israelitische Gemeinde die Unterhaltung und Reinigung des Grabens auf ihre Kosten
übernehme und den Nutznießern der anliegenden Allmandteile einen eventuellen Schaden
ersetze307.

Im Dezember 1937 schrieben Rabbinatsverweser Schmalzbach und Kultusbeamter Hamburger
: »Als der neue Teil im Jahre 1907 zum Preis von M. 15.- per Ar hinzu kam, stand noch
eine Steinmauer als Grenze, die wie alle Mauern des Friedhofes den anhaltenden Hangbewegungen
zum Opfer fiel. Daraufhin wurde sie ganz abgebrochen. Die ausgedehnte Nordostmauer
des alten Teiles ist ebenfalls dauernden Einstürzen ausgesetzt. Nach und nach werden die
Mauern entfernt und durch Lattenzäune ersetzt. Darum hat man beim neuen Teil von
vornherein an den Grenzen Fichtenbäume gepflanzt, hinter welchen man Stacheldraht zog.
Diese Art der Abgrenzung hat sich bewährt und passt sich gut der Landschaft an. ... Z. Zt.
(Winter 1937/38) liegt ein großes Stück der Nordwestmauer (gegen das Fichtenwäldle) in
Trümmern. Die Erdbewegungen, ..., verursachen der jüd. Gemeinde immerwährende große
Ausgaben...«308.

Heute besteht die Umfriedung des jüdischen Friedhofs aus den Resten der alten Umfassungsmauer
(besonders im SO, NO und NW) und aus Holzzäunen. Auf der NW-Seite befindet
sich das verschließbare schmiedeeiserne Tor (bei der Friedhofshalle). Das eiserne Geländer des
rechts aufführenden Wegs ist nicht mehr vorhanden.

Besitzverhältnisse

Die Hechinger Judenschaft versuchte schon früh, den ihnen zugewiesenen Begräbnisort
käuflich zu erwerben309. Diese Versuche schlugen jedoch jahrzehntelang fehl: »Das Grundei-

306 Vgl. SAH, Apl 8410, Israelitischer Begräbnisplatz betr., Fach Nr. 3.

307 Siehe den Auszug aus dem Stadtgerichtsprotokoll vom 25. Mai 1893. Lagerort: SAH API 8410.

308 GL, S. V.

309 Vgl. die im Abschnitt: Einfriedung im Wortlaut wiedergegebene Quelle aus dem Jahre 1762 (StAS Ho
6 A 12).

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