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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0201
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

b) Tora-Überhänge (Kapporät)

Auf der fotografischen Darstellung des Toraschreins (Abb. 32) ist über dem oberen Rand
des mit reichhaltigen Stickereien versehenen Vorhangs Nr. 2 als Kopfstück ein fünfteiliger
Überhang (Kapporät) erkennbar, bei dem sich dunklere mit helleren Feldern abwechseln. Der
Kapporät hängt »über der Lade«. Drei der fünf Stoffteile sind dunkler gehalten (darunter das
mittlere) und sind damit dem Vorhang sowie dem Uberhang des Bet- oder Lesepultes (Amud)
angeglichen. Außerdem entspricht das Muster der beiden dunklen Außenteile des Kapporät
dem der Bedeckung des Amud. Sie sind mit hellem Blumen- und Rankenwerk gemustert. Auf
dem Mittelteil des Tora-Uberhangs ist eine Menorah abgebildet439. Die beiden anderen Teile
weisen Blumen- und Rankenmuster auf hellem Grund auf und stimmen darin völlig mit dem
hinter Kapporät und Parokät hängenden Stoffvorhang überein.

Auf den drei unter a) Tora-Vorhänge aufgeführten fotografischen Darstellungen ist bei
jedem Parokät ein eigener Kapporät erkennbar. Dem Vorhang Nr. 2 ist der bereits beschriebene
, auf der Gesamtaufnahme des Toraschreins sichtbare, Tora-Überhang zugehörig. Der
Vorhang Nr. 1 ist mit einem im Stil ähnlichen Tora-Überhang versehen. Auch über dem
Vorhang Nr. 3, der bei einer Beschneidung angebracht wurde, hängt ein entsprechender
Überhang. Im Mittelteil wiederholt sich das bereits im unteren Drittel des Vorhangs dargestellte
Motiv des Beschneidungsstuhls440. Die Fotografien weisen aus, daß der Vorhang im Hintergrund
mit den jeweiligen, das Mittelstück des Kopfstücks flankierenden Teilen übereinstimmt.

Die Übereinstimmung der Tora-Überhänge mit dem jeweiligen Parokät läßt darauf
schließen, daß sie zusammen gestiftet wurden441.

5. Leuchter

Ein Auszug aus den Hechinger Stadtgerichtsprotokollen442 läßt erkennen, daß die jüdischen
Kultgegenstände häufig im Auftrag von Israeliten durch christliche Handwerker gefertigt
wurden: Hier handelte es sich um eine Hängelampe. Während die oder der Auftraggeber für
Kultgegenstände oft zu ermitteln sind, erfahren wir nur ausnahmsweise, in welchen Werkstätten
bzw. von welchen Meistern die Geräte hergestellt wurden. Am 30. November 1804 ist vor
dem Stadtgericht eine Streitsache wegen einer Ampel verhandelt worden: Der hiesige oberland-
rabiner Lew Ach beschwerte sich gegen den hiesigen Burger gurtler Lämle. Vor ungefähr zwei
Jahren habe er ihm 17 bis 18 loth silber zu einer Ampel gegeben; diese sei aber bisher von dem
Gürtler nicht gefertigt worden. Gürtler Lämle bekannte vor dem Stadtgericht, daß er 13 loth
silber zu einer Ampel erhalten, diese auch schon früher verfertigt hätte, wan er darauf
angedrungen worden wäre. Er verpflichtete sich, diese Ampel bis längstens kommende Ostern
dem Rabiner auch ohnklagbar [zu] machen; sollte er den von ihm selbst gesetzten Termin nicht
einhalten, so werde er den Wert des Silbers mit Geld ersetzen. Es wurde beschlossen: Wird der
versprochene Termin von dem gürtler angenommen und dem oberlandrabiner Lew Ach auf den
fall, daß die Ampel auf die gesezte Frist von dem gürtler Lämle nicht verfärttiget würde,
versichert, daß gürtler Lämle mit erforderlichen Zwangs Mittlen zum Ersaz des Silbers
angehalten werden solle».

439 Siehe auch Abschnitt 5. Leuchter unter b) Menora.

440 Siehe auch Kapitel X. Kult und rituelle Formen, Abschnitt 1. Kulthandlungen unter b) Beschneidung.

441 Dies ist allerdings in der Beschreibung der Fotos der Kultgegenstände durch Rabbinatsverweser
Schmalzbach nicht erwähnt.

442 Stadtgerichtsprotokolle 1801-1830, Folio A 15. Lageron: SAH.

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