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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1984/0225
Neues Schrifttum

Besprechungen

Zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Stauferzeit. Vorträge der Göppinger Staufertage 1980. Göppingen
1982. 71 S., 44 Abb., 1 Graphik (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst, hrsg. von der
Gesellschaft der Freunde staufischer Geschichte in Göppingen, Band 6).

Der Band enthält die Vorträge, die anläßlich der 7. Göppinger Staufertage am 3./4. Oktober 1980
gehalten wurden. Im ersten Beitrag behandelt Josef Fleckenstein das Thema »Rittertum und Ministerialität
der Stauferzeit«. Der Verfasser zeigt, daß das hochmittelalterliche Rittertum, dem seit den Saliern der
grundbesitzende Adel und die aus der Unfreiheit emporgestiegenen Dienstmannen, die Ministerialen,
angehörten, in der Stauferzeit einen entscheidenden Wandel erlebte. Hatte der »ordo militaris« bis dahin
seinen Schwerpunkt eindeutig im Bereich des Militärischen, gewannen vor allem unter dem Einfluß des
Ideals vom »miles christianus« nunmehr das Gesellschaftliche und das Kulturelle ein stärkeres Gewicht. In
der Blütezeit des Rittertums im 12. Jahrhundert machten, wie der Autor betont, nicht die Zugehörigkeit
zum Adel oder zur Ministerialität, sondern Verdienst und Bewährung den Ritter. In das Rittertum wurde
man nicht hineingeboren, sondern aufgenommen, wobei die Aufnahme erprobte Würdigkeit voraussetzte.
- Das Thema »Die deutsche Wirtschaft in der Stauferzeit« beleuchtet Hermann Kellenbenz von der
Rodungstätigkeit, vom Städte- und Marktwesen, dem Handel, der Landwirtschaft, der gewerblichen
Wirtschaft, dem Bergbau, der Ostkolonisation sowie vom Geld- und Kreditwesen im 12. und 13. Jahrhundert
. Verdienstvoll ist, daß der Verf. dabei nicht nur die Leistungen der Staufer, sondern gleichermaßen
auch die der Fürsten, Städte, Klöster und einzelner Gruppen würdigt und abwägt. - Im letzten Beitrag »Die
Brakteaten der Stauferzeit« von Walter Kühn wird der Versuch unternommen, den Zusammenhang
zwischen den Brakteatenbildern (Münzbilder) und dem allgemeinen Kunstschaffen aufzuzeigen.

Die gehaltvolle Veröffentlichung enthält ferner ein Vorwort des Vorsitzenden der Freunde staufischer
Geschichte, Herbert König, und einen ausführlichen Bericht von Stadtarchivar Dieter Kauß über die
7. Göppinger Staufertage.

Sigmaringen OttoH. Becker

Herwig Hochdorf er: Das Stadtrecht von Bad Waldsee aus dem 14. Jahrhundert. Bad Waldsee 1980. 115 S.
(Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bad Waldsee, Reihe A, Nr. 1).

Mittelalterliche Stadtrechte enthalten verfassungs-, zivil- und strafrechtliche Bestimmungen sowie
Normen für Handel und Gewerbe und stellen deshalb außerordentlich wichtige Quellen sowohl für die
Rechts-, Verfassungs- und Sozialgeschichte als auch für die Landes- und Heimatkunde dar. Es muß deshalb
begrüßt werden, daß der Reihe A (Quellen) der Veröffentlichungen des Stadtarchivs Bad Waldsee eine
Edition des Waldseer Stadtrechts vorangestellt wurde.

Waldsee bekam 1298 bei seiner Stadterhebung die Stadtrechte von Ravensburg verÜehen, die ihrerseits
von den Rechten von Uberlingen und Ulm herrührten. Das Stadtrecht von Waldsee entsprach, von einigen
Waldseer Zusätzen abgesehen, weitgehend dem Ravensburger Stadtrecht. Vorliegende Edition ist bis auf
wenige angegebene Abweichungen eine buchstabengetreue Transskription einer um 1420 angefertigten
Abschrift von einer im 14. Jahrhundert entstandenen Kodifikation der Waldseer Rechte; das Authentikum
ist nicht mehr greifbar. Dem Text hat der Bearbeiter außerdem eine Übertragung in das moderne Deutsch

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