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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0031
Die Thalheimer Allmende im Wandel der Zeit

1. Die Allmende ist, wenn hierüber nicht bereits brauchbare Karten vorliegen, zu vermessen.

2. Das Bodenbirnhäule kann abgeholzt und in die Teilung gezogen werden. Der Holzerlös ist
zur Schuldentilgung zu verwenden4.

3. Es sind unter Mitwirkung des Fürstlichen Forstamtes jene Plätze auszuwählen, welche
entweder als Ersatz für das gedachte Häule oder weil sie zu anderen und landwirtschaftlichen
Zwecken mit Nutzen nicht verwendet werden können, zur Waldkultur zu verwenden
sind 5.

4. In der Voraussetzung, daß durch die Verteilung zum Feldbau mit Einschluß des Hornbergs
und Kälbertriebs 2,25 Jauchen für den Kopf übrig bleiben, sind ebenso viele Lose zu
machen als berechtigte Familien vorhanden sind6.

Die Einteilung der Güter in die Lose ist durch einen Ausschuß von verständigen und der
Landwirtschaft kundigen Männer zu machen und hierbei nicht nur der Flächeninhalt,
sondern auch die Qualität des Bodens zu berücksichtigen.

5. Es ist hier möglichst Bedacht zu nehmen, daß die Portionen aneinandergrenzen.

6. Die Verteilung geschieht durch das Los.

7. Die Teilung hat nach dem Wunsche der Gemeinde auf 30 Jahre zu bestehen7.

8. Das Eigentum des Allmends verbleibt der Gemeinde, die Allmendteile werden mit dem
Hause des Nutznießers unzertrennlich verbunden. Sie können nicht veräußert oder
verpfändet werden, selbst eine zeitliche Verpachtung kann nicht stattfinden, als nach
erfolgter Zustimmung des Ortsgerichts und amtlicher Genehmigung8.

9. Die bestehenden Verpflichtungen für die Haltung des Wucherrindes sind aufrecht zu halten,
es wird der Gemeinde überlassen, erforderlichenfalls hierfür einige Allmendteile zu
widmen9.

10. Die Gemeindeschulden kommen nicht zur Verteilung. Insofern sie ... aus auf dem
Steuerfond haftenden Lasten entstanden sind, werden die erforderlichen Summen für die
Verzinsung und Heimzahlung durch Steuerumlagen wie bisher aufgebracht. In diesem
Behuf und mit Rücksicht auf die der Gemeinde entgehende Schafweidnutzung kann auf die
verteilten Allmendstücke eine mäßige Abgabe zur Gemeindekasse gelegt werden, die auch
dann zu bezahlen ist, wenn der Inhaber seinen Anteil ungebaut läßt.
Vor der endgültigen Verteilung waren durch die Fürstliche Regierung in Sigmaringen noch
einige Unklarheiten zu beseitigen. So wollten der Pfarrer Ulrich Kohler und der Lehrer Johann
Häußler jeweils als eine Art Amtszulage ein Extra-Allmendteil, welches sie vor dem Verlosen

4 Das Bodenbirnhäule war ein ca. 3,5 ha großes Waldstück im Hornberg, das nicht zur Allmendweide
gehörte.

5 Der Röschenberg, die Kuhhalde und der Kreuzenstock wurden aufgeforstet.

6 Die Allmendweide auf dem Hornberg und auf dem Kälbertrieb wurde, wie schon bemerkt, bereits 1811
ausgestockt und an die Tagwerker verteilt. Die Bauern hatten auf Allmendtriebe verzichtet. Nun brachten
die Tagwerker die bereits an sie verteilten Allmendteile wieder in die Teilungsmasse mit ein, um für die
Bauern einen Ausgleich für das weiterhin bestehende Allmendweiderecht auf den Bauernwiesen zu
schaffen.

7 An diese Befristung fühlte man sich bald nicht mehr gebunden. Die Allmendteilung wurde nicht mehr
aufgehoben.

8 Nach dem Tode des Nutznießers fielen die Allmendteile an die Gemeinde zurück, die sie dann neu
vergab.

9 Nach 1835 erlosch die Unterhaltspflicht der Bauern gegenüber den Wucherrindern sowie auch das
Allmendrecht auf den Bauernwiesen. Bis 1870 wurde die Wucherrindhaltung dann unter den Bauern
versteigert. Der am wenigsten verlangte, unterhielt die Wucherrinder gegen Bezahlung durch die
Gemeinde. Um 1900 bis 1955 war dann im alten Gemeindehaus ein Farrenstall eingerichtet, den ein von der
Gemeinde bestellter Farrenwärter betreute. Ab diesem Zeitpunkt wurden die Farren in dem neu erstellten
Farrenstall gehalten. Mit der aufkommenden künstlichen Besamung wurde die Farrenhaltung immer
unrentabler und wurde schließlich zum 1.1.1981 ganz eingestellt, was freilich auch keine einhellige
Zustimmung bei der Bevölkerung fand.

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