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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0036
Hubert Stekeler

zu Altheim vier auswärtige Meßkircher Lehenhöfe, die samt und sonders mit Brenn-, Bau- und
Haagholz versehen würden.
Zu 5.:

Das Haag- und Zaunholz sei schon seit eh und je unentgeltlich abgegeben worden. Dies sollte
auch weiterhin, besonders in Thalheim, wo bei steinigen Böden die Pflanzung von grünen
Hägern nicht immer tunlich sei, als Notdurft zu betrachten sein.
Zu 6.:

Die Gemeinde habe seit eh und je alle Gattungen Holz unentgeltlich genossen. Lediglich
während des letzten Krieges (wohl Bayerns Einmarsch in Osterreich 1741) habe man das Holz
bezahlen müssen. Nach eingelegtem Protest sei man jedoch wieder in die alten Rechte gesetzt
worden. Einige Zeit danach habe dem ungeachtet der Hochfürstliche Kanzler neuerlich erklärt,
daß man Holz an die Untertanen nur gegen Bezahlung verabfolgen werde. Man habe jedoch bis
heute nie etwas für das Holz bezahlt, weil man das Beholzungsrecht habe nachweisen können.
Nun habe die Hochfürstliche Sigmaringer Regierung aber Holzhacker und Köhler geschickt,
die in den Wald eingefallen seien, wozu die Gemeinde sich zu dem allseits bekannten
Rechtsstreit bemüßigt fühlte, weil sie dies als Hochfürstlichen Übergriff an den Gemeindswäldern
hielt. Wie bekannt sei, habe man diesen Prozeß im letzten Jahr verloren. Bezahlt habe man
jedoch für Holz - gleich welcher Art - noch nie etwas.

Ganz stimmte die letzte Behauptung der Gemeinde nicht. Wir wissen, daß um das Jahr 1600
zumindest der Wagner und der Schmied für ihr Handwerksholz einen Waldzins von 4 Gulden
an die Herrschaft geben mußten. Interessant an dieser Stellungnahme zu Punkt 6 der neuen
Holzordnung ist vor allem die Rechtfertigung der Gemeinde, warum man überhaupt den 1750
verlorenen Prozeß angestrebt hatte. Man wollte verhindern, daß die Herrschaft den eigenen
Wald, den Gemeindewald, durch eine bestellte Holzhacker- und Köhlertruppe ausbeutete. Mit
dem Aussenden dieser aus dem Linzgau stammenden Truppe von Seiten der Sigmaringer
Herrschaft beginnt wohl auch die Geschichte des Ortsteils Vogelsang. Um diese Zeit erscheinen
auch die ersten Rist in den Kirchenbüchern. Die Inhaber von drei der vier Höfe im Vogelsang
tragen heute noch den Familiennamen Rist. Man kann sich gut vorstellen, daß die Neuankömmlinge
, die ja ungefragt den Thalheimern von der Sigmaringer Herrschaft vor die Nase gesetzt
wurden, zunächst nicht sonderlich beliebt waren und daher eine etwas abgesonderte Siedlung
bevorzugten. Daß der Vogelsang keinesfalls älter als 250 Jahre ist, beweist eine Karte um 1700,
die bei aller Genauigkeit nicht die Spur einer Siedlung im Vogelsang erahnen läßt13.

Die massiven Proteste der Thalheimer Deputierten gegen die neue Holzordnung verfehlten
ihre Wirkung nicht. Mit dem 18.7.1752 gab die Fürstliche Regierung in Sigmaringen eine
vollkommen neu überarbeitete Holzordnung für Thalheim bekannt. Diese Holzordnung
richtet sich im wesentlichen nach den vorgetragenen Einwänden der Deputierten14.

1. Brennholzbezüge:

Doppelbauer mit 2 Pflug im Feld 15 Klafter (47 rm)

einfacher Bauer 12 Klafter (38 rm)

Söldner 9 Klafter (28 rm)

Taglöhner 6 Klafter (19 rm)

Pfründner siehe Punkt 6

alles zu 6 Schuh hoch und breit, das Scheit aber 3,5 Schuh lang.

2. Reis- und Abholz darf von einem angewiesenen Holzschlag gesammelt werden.

3. Sollten die Untertanen das eine oder andere Jahr die verabreichte Menge Holz nicht
verbrauchen, so sind sie bei Strafe keineswegs befugt, das übrige Holz an einen Fremden zu
verkaufen. Dieses Holz soll vielmehr als Vorrat für das nächste Jahr verwendet werden.

13 St AS KI Sig/16.

14 FAS DS 50D, 13.

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