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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0041
Die Thalheimer Allmende im Wandel der Zeit

- Jeder Bürger, der sein Holz selbst macht, hat für die Anrechnung pro Klafter 1 kr an den
Akkordanten zu bezahlen.

- Der Akkordant hat gegenüber denjenigen, die ihr Holz zum Selbermachen anmeldeten,
solches aber bis zum 20. Februar nicht angefangen haben, das Recht, gegen einen Erhöhungsbetrag
von 12 kr pro Klafter solches zu machen; dies gilt auch für angefangenes und nicht
fertiggemachtes Holz.

Den Zuschlag als Wenigstnehmender für das Machen des Scheiterholzes erhielt Roman
Weizenegger für 1 fl. 10 kr pro Klafter, für das Machen des Prügelholzes Wendelin Herzog um
1 fl. 12 kr pro Klafter. Auf das Machen des Holzes folgte das Beigen, das unter der Aufsicht des
Waldbannwarten (Waldbauwarten) von besonderen Beigern ausgeführt wurde. 1880 finden wir
für die Akkordanten und Selbstwerber noch weitere Bedingungen wie:

- Stämme unter 17 cm dürfen nicht mit der Axt gehauen werden.

- Die Arbeiter haben sich sehr scharfer Werkzeuge zu bedienen.

- In den Schlägen darf kein Stamm über Nacht unausgeastet liegen bleiben.

- Bei zu großer Kälte darf nicht gefällt werden, weil das Unterholz zu stark beschädigt würde.

- Wer sein Holz über acht Tage im Schlag liegen läßt, so hat ein anderer das Recht, es
aufzuarbeiten.

- Das Beigen geschieht grundsätzlich durch einen bestellten Beiger.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Möglichkeit der Selbstwerbung dann ausgeschlossen
. Die Bürgerholzumlage wurde erhöht, damit die Holzfäller bezahlt werden konnten.
1930 mußte so jeder bezugsberechtigte Bürger 20 Mark Holzfällerlohn an die Gemeinde zahlen.
6 Mark erhielt der Bürger wieder für nicht erhaltenes, aber ihm zustehendes Holz zurück. Nach
dem Krieg bestand der Bürgerholznutzen in der Regel aus 4rm Buchenbrennholz und
50 Reiswellen. Die fehlenden 6 rm wurden den Bürgern in bar ausgezahlt. Das sah in der Praxis
dann so aus, daß der Bürger 100 Mark Holzmacherlohn für seine 4 rm Bürgerholz zahlte, für die
7rm nicht erhaltenen Bürgerholzes aber 120 Mark von der Gemeinde erhielt. Unter dem Strich
erhielt der Bürger also 4 rm aufgebeigtes Buchenbrennholz und 20 Mark. Wie man sieht, war die
Gemeinde, mehr gezwungenermaßen als freiwillig, dazu übergegangen, ihre jährlichen Hiebe
zu verkaufen und den Bürgernutzen in natura einzuschränken. Die vielfältigen neuen Aufgaben
der Gemeinde ließen wohl auch keine andere Wahl. Gemeindebackhaus, Wasser- und
Elektrizitätsversorgung drückten jetzt zu sehr auf den Gemeindehaushalt, als daß man immer
noch riesige Mengen Holz, der einzige Reichtum der Gemeinde, einfach verschenken konnte.
Wobei zu bemerken ist, daß die Bürger dieses Holz zum großen Teil nicht mehr selbst
benötigten, weil sie ihren Bedarf aus relativ billigen Holzschlägen deckten. Das erhaltene
Bürgerholz wurde zum großen Teil weiterverkauft. Der Nutzen für die Bürger war dadurch
natürlich ebenso erheblich.

Immer wieder beantragte die Gemeinde zur Finanzierung besonderer Baumaßnahmen
Sonderhiebe. So 1885 zum Bau einer eisernen Brunnenröhre, 1904 zum Bau der Wasserleitung
oder schließlich Anfang der 70er Jahre zum Bau des Schwimmbades beim Vogelsang. Mit einem
geplanten Sonderhieb hatte die Gemeinde jedoch Pech. 1924 kaufte die Gemeinde auf Drängen
des Forstamtes ca. 20 ha Streuwald von Ausmärkern (Privatwaldbesitzer von auswärts). Unter
diesen Waldstücken waren auch der obere Röschenberg und der Hornberg. Das Forstamt
versprach zur Finanzierung dieses Ankaufs die Genehmigung eines Sonderhiebs im Kessel.
Nachdem die Gemeinde die Waldungen gekauft hatte, vergaß das Forstamt sein Versprechen.
Der Sonderhieb wurde nicht genehmigt, weil die Gemeinde, wenn sie in der Lage sei, ihren
Bürgern jährliche Unsummen an Bürgernutzen auszuzahlen, eines solchen wohl nicht bedürfe.

Wie man sieht, war der Druck auf die Gemeinde, den Allmendbürgernutzen angesichts der
ärmlichen Verhältnisse im Dorf einzuschränken, schon seit jeher vorhanden. Aber wohl gerade
wegen dieser ärmlichen Verhältnisse verteidigte die Gemeinde diesen Holznutzen immer
wieder mit Vehemenz. Wie schon 1750 durch die Herrschaft Sigmaringen, so mußte sich die
Gemeinde auch noch 1958 vom Landratsamt Sigmaringen den Vorwurf gefallen lassen, daß sich

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