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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0098
Manuel Werner

Gebetsordnung) und der Predigt, die Einführung der Orgel und die Gestaltung der Bar-
Mitzwah-Feier als »Konfirmation«. Die erste revidierte Gottesdienstordnung war der sogenannte
»Hamburger Tempel« von 1819679.

Vorgeschichte

Bereits 1836 wollte Rabbiner Samuel Mayer unter Mitwirkung der Vorsteher nach dem
Vorbild anderer israelitischer Gemeinden680 einige liturgische Änderungen nach zeitgemäßen
Grundsätzen auch in Hechingen treffen681. Darunter fielen unter anderem das sogenannte
Schule-Klopfen und Schule-Rufen, was den Gassenbuben jeder Zeit Veranlaßung zum Spotte
gab6"2 und das Abhalten des Gottedienstes an den 2-3 Wochen dauernden Versöhnungs- und
Bußtagen statt wie bisher des Morgens um 3 oder 4 Uhr nunmehr. ..um 6 Uhr, was nicht nur
eine große Unruhe, sondern auch einen bedeutenden Kostenaufwand verursachte.. .683'. Isaac
Kahen und Joseph Aron684 beschwerten sich am 3. August 1836 bei der fürstlichen Regierung
über die Änderung des Ritus und entwarfen am 22. August 1836 eine Klageschrift gegen die
israelitische Deputation685. Für diese Klageschrift sammelte J.Aron Unterschriften, die
teilweise in hebräischer Kursivschrift geleistet wurden. Neben die hebräischen Namen ist die
jeweilige Übersetzung in lateinischer Schreibschrift gesetzt. Die Deputierten und der Ausschuß
richteten daraufhin am 27. August 1836 ebenfalls ein Schreiben an die Regierung und klagten
ihrerseits darüber, daß der sich von jeher gegen jeden Gemeinde-Erlaß widerspenstigt zeigende
Isaac Kahen ihnen auf dem Gemeindezimmer mit pharisäischem Eigendünkel persönliche
Beleidigungen gemacht hätte. Joseph Aron hingegen wäre in Hechingen und auf der Friedrichstraße
hausieren gegangen, um Subscriptienten für die von Kahen und ihm entworfene
Klageschrift zu sammeln. Es sei ihm allerdings lediglich gelungen, einige Subscribenten zu
erhalten, welche den Inhalt dieser Schrift nicht einmal verstanden686.

Obwohl die Deputierten und die Mitglieder des Ausschusses die Regierung baten, die
Unzufriedenen nicht nur zur geziemenden Ordnung [zu] verweisen und denselben gnädigst
[zu] eröffnen, daß sie auch in der Kaullaischen Privatsynagoge keinen anderen als den in den
besagten Verordnungen vorgeschriebenen Gottesdienst halten dürfen''67, damit keine Trennung
und Spaltung in der Gemeinde entstehen möge, sondern auch dieselben wegen ihrer geheimen
Umtriebe, und der von ihnen auf dem Gemeindezimmer gegen sämtliche Mitglieder der
Deputation und des Ausschußes ausgestoßenen Beleidigungen exemplarisch bestrafen lassen zu

679 Vgl. KLJ, S. 111 und 124.

680 Zum Jahr 1835 ist im Akteninventar der Israelitischen Gemeinde Hechingen eine provisorische
Synagogenordnung von Mühringen verzeichnet. Lagerort: SAH, Aktenplan 5422.

681 Vgl. M, Spalte 540.

682 Schreiben der Deputierten und des Ausschusses der israelitischen Gemeinde vom 26. August 1836 an
die Fürstliche Regierung. Lagerort: StAS Ho 6 Nr. 307.

683 Ebd.

684 Die Nachnamen der Beiden verweisen auf priesterliche Abstammung (Kohanim). (Siehe hierzu
Kapitel IX. Das Kultuspersonal). Anscheinend ergaben sich besondere Reibungspunkte zwischen diesen
traditionell orientierten, vermutlich auf strikte Beharrung der überlieferten Formen (wohl mit einigen
rudimentären Privilegien für den Priesteradel) ausgerichteten Angehörigen des Priesterstandes und dem
stark reformerischen Rabbiner Mayer, wahrscheinlich den Extrempolen der damaligen Gemeinde. - Von
Joseph Aron ist im Akteninventar der Israelitischen Gemeinde Hechingen (Lagerort: SAH, Aktenplan
5422) ein Rundschreiben an die Gemeindemitglieder, Grundzüge einer Synagogenordnung enthaltend,
ohne Jahresangabe verzeichnet.

685 Original im StAS Ho 6 Nr. 307.

686 Lagerort: StAS Ho 6 Nr. 307.

687 Isaac Kahen war Verwalter bei den Kaullas.

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