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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0099
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

wollen, um ferneren Auftritten dieser Art vorzubeugenm, wurde die Einführung der neuen
Ordnung und die damit verbundenen Änderungen religiöser Bräuche aufgeschoben. Vom
2. September 1836 datiert nämlich ein Schreiben der Regierung an die Deputation der
israelitischen Gemeinde mit der Anordnung, mit solchen Änderungen in so lange einzuhalten,
bis die dagegen vorgebrachten Beschwerden untersucht und Beschluß darauf erfolgt seyn
wirdm. Vor Einführung zweckmäßiger Synagogenbräuche war der Nachweis über die
entsprechenden Einrichtungen in den Nachbarstaaten beizubringen690.

Rabbiner Mayer schrieb später: »Da sie [die Änderungen] Mißvergnügen erregten, so
unterblieben diese Verfügungen, theils um den Frieden zu erhalten, und theils weil man wußte,
daß bald für die Synagogen Württembergs eine Gottesdienst-Ordnung festgesetzt werden wird,
welche unter der Aegide der Staatsbehörde auch für hiesige Synagogen ohne Anstand recipirt
werden könnte, was auch vermöge höchster Entschließung vom 21. März 1830 [richtig ist: 1839]
geschehen ist«691.

Gründe für die Einführung der Synagogenordnung

Als Gründe für die Neuordnung führte Mayer an, daß in den Jahrhunderten schwerer
Bedrückungen und blutiger Verfolgungen die Israeliten auf sich selbst verwiesen waren und
infolgedessen ihre Synagogen ohne höhere Aufsicht blieben. Im Laufe der Zeit hätten sich so
viele Mißbräuche in die Synagogen eingeschlichen, und namentlich die Gebetsordnung sei um
viele Bestandteile vermehrt worden, die zwar den qualvollen Zuständen der israelitischen
Glaubens-Genoßen im Mittelalter angemessen waren, den jetzigen Zeitverhältnißen aber
entfremdet sind. Aus diesem Grund sei von der Kirchenbehörde in Württemberg unter
Zuziehung sämtlicher Rabbiner des Landes die Synagogenordnung für das Königreich Württemberg
festgesetzt und vom Königlichen Ministerium des Innern und des Kirchen- und
Schulwesens genehmigt worden. Durch die Synagogen-Ordnung wurden - so Mayer - die
auffallendsten Mißbräuche beseitigt, und die ehemalige, einfache Würde und Feyerlichkeit so
viel als möglich wieder hergestellt. Auf das Traditionsbewußtsein der älteren und strenggläubigen
Personen, zu welchen nicht nur noch sehr viele Israeliten, sondern auch einige bey der
Synode692 anwesend gewesenen Rabbinen gehören, sei dabei schonende Rücksicht genommen
worden693.

688 Wie Anm. 686.

689 Ebd.

690 Vgl. Akteninventar der Israelitischen Gemeinde Hechingen. Lagerort: SAH, Aktenplan 5422.

691 M, Spalte 540. - Im Israelitischen Samstagsblatt Nr. 5 vom 6. Mai 1837 teilte Rabbiner Mayer auf S. 12
unter der Rubrik »Altes und Neues« u. a. mit: »Wie man vernimmt, wird das Kirchenwesen der Israeliten im
Fürstenthume Hohenzollern-Sigmaringen demnächst unter Aufsicht und Leitung der K. würt. israel.
Oberkirchenbehörde gestellt werden. Die Freiheit und Unabhängigkeit besteht nicht in der Willkür und
Anarchie, sondern einzig und allein in der weisen Ordnung der Dinge durch gute Gesetze; sie ist nur
geschätzt unter dem Schirme eine competenten Autorität.« Lagerort: HHBH, R. 1.

692 Synode = hier: Versammlung deutscher Rabbiner der Reformbewegung im 19. Jahrhundert, initiiert
von A.Geiger (Wiesbaden 1837). Diese Rabbinerversammlungen wurden teilweise heftig bekämpft von
Konservativen und strikt Toratreuen (Vgl. KLJ, S. 253 f.).

693 Berichterstattung des Rabbinats, betreffend die Einführung der württemb. israel. Gottesdienst-
Ordnung in der hiesigen Synagoge vom 28. Oktober 1838 an die Fürstliche Konferenz. Lagerort: StAS Ho
4 NVZ Nr. II 5656.

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