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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0119
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

Durch das eigene Schächten kam die israelitische Bevölkerung oftmals in Konflikt mit den
zünftig organisierten Rindfleisch-Metzgern. Ein Beispiel soll die Situation schon ein Jahr nach
dem Schutzbrief von 1775 aufzeigen:

Extractus

Hochfürstl. Hohenzoll. AudienzProtokolli de dato 19ten april 1776.

Auf Klage der hiesigen Rindfleisch Metzger gegen einige Juden in der Stadt, daß selbige gegen
die bisherige Verordnung Rinder schlachten und ihnen zum Nachtheil in der Stadt verkaufen,
wurde die wiederholte Verordnung an die allhiesige Judenschaft ertheilet, daß wie in Zukunft
einer über sein JahrRind, welches allezeit dem Zunftmeister anzuzeigen ist, ein weiteres
Schlachten oder schachten sollte, derselbe jederzeit vor das erste mal pro 3 Heller, und vor das
weitere nach befindenden Umständen in eine höhere HerrschaftStraf verfällt werden solle.
Hechingen extrahirt den 8ten Juny 1798

Hochfürstl. Hohenzoller. Herrschafts Kanzley 80°.

Lehrer A. Friedmann gab im Jahre 1894 in Dettensee einen Leitfaden zur Erlernung der
wesentlichsten Vorschriften über »Schechitah«801 und »Bedikah«802 heraus803. Der L Teil
enthält Vorschriften über das Schächten: Eigenschaften des Schächters (Kap. 1), das Schlachtmesser
(Kap. 2), die geeignetste Stelle zum Schächten (Kap. 3), wie soll geschlachtet werden?
(Kap. 4), die Hauptverbote (Kap. 5), sonstige Vorschriften über das Schächten (Kap. 6), der
Segensspruch (Kap. 7). In Teil II werden die Vorschriften über die Untersuchung der Lunge
wiedergegeben: Die Lunge, die Vorschriften über Fehlendes (Kap. 1), Überzähliges (Kap. 2),
Losgelöstes (Kap. 3), Verwechseltes (Kap. 4), über den rosenblattförmigen Lungenflügel
(Kap. 5), äussere Verletzungen der Lunge (Kap. 6), eigentümliche Beschaffenheit der Lunge
(Kap. 7), Geschwüre und Warzen (Kap. 8), Lungenfarben (Kap. 9), Hautfasern (Kap. 10),
Doppelabnormitäten (Kap. 11) und wie soll die Bedikah vorgenommen werden? (Kap. 12). Ein
Anhang handelt von den Vorschriften über das »Porschen«. An diesen Anhang schließen soll
Wiederholungsfragen zu den Teilen I und II an mit Hinweisen auf die einzelnen Kapitel, in
denen die jeweiligen Themen behandelt werden.

Am l.März 1933 wurde das Schächten gesetzlich verboten. Das Verbot wurde in den
Hohenzollerischen Blättern vom 5. April 1933 veröffentlicht804.

9. Stiftungen

Rabbiner Mayer schrieb in seiner 1844 erschienenen Geschichte der Israeliten in Hohenzol-
lern-Hechingen über die Stiftungen: »Nur wenige Stiftungen sind in der Gemeinde, und auch
diese bleiben verwahrlost und ohne Aufsicht« .

Einer gedruckt vorliegenden Seelenfeier, die am Versöhnungstag (Jörn Kippur) in der
Hechinger Synagoge gehalten wurde, ist zu entnehmen, daß dabei der Stifter gedacht wurde.
Um Vollständigkeit in der Aufzählung der »Frommen und Seligen«, »die in ihrem Leben
wohlthätig« für die »Gemeinde gewirkt und Werke der Liebe und des Segens hinterlassen

800 Lagerorte der Quellen: FAS DH 73, 1 und HHBH, R. 28. III.

801 Schächten.

802 Fleischbeschau.

803 Friedmann, Leitfaden zur Erlernung der wesentlichsten Vorschriften über Schechitah und Bedikah
mit einem Anhange. Dettensee 1894. Lagerort: HHBH, R. 16.

804 Siehe hierzu Kapitel XIV. Das Ende der israelitischen Gemeinde Hechingen.

805 M, Spalte 508.

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