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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0125
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

dung der Knaben und Jünglinge hingewirkt werden. Deshalb waren die Mitglieder übereingekommen
, die Bruderschaft aufzulösen und in einen Gewerbe-Verein umzuwandeln. Auch
dieser Bruderschaft war eine Gesetzesrolle eigen, zudem noch zwei Laden-Vorhänge in der
Synagoge. Sie sollten Eigentum des neuen Vereins werden, durften aber zu keiner Zeit und unter
keinen Vorwande verkauft werden.

Die Statuten erhielten am 17. September 1839 die Regierungs-Bestätigung, wobei der Verein
unter die Aufsicht der fürstlichen Regierungs-Kommission gestellt wurde. Verfasser der
Statuten war Rabbiner Dr. Samuel Mayer. Zweck des Gewerbevereins war, armen Israel.
Knaben und Jünglingen zur Erlernung ordentlicher Gewerbe durch jede mögliche Unterstützung
behülflich zu seyni}5. Unterstützt wurden also schulentlassene Knaben und arme
Jünglinge, welche sich von dem von ihnen schon betriebenen Nothhandel zurückhalten und
einem ordentlichen Gewerbe, nämlich einem Handwerke, der Landwirthschaft, der Kaufmannschaft
, oder auch einer Wissenschaft oder Kunst, widmen wollen (§16 der Statuten). In § 4
der Statuten von 1839 war ferner festgelegt: Sollte sich der Verein im Laufe der Zeit einer
günstigen und ausgebreiteten Theilnahme zu erfreuen haben, so wird er es sich auch zur Pflicht
machen, arme Israel. Handwerker und Gewerbetreibende zur Gründung und zum Betriebe
ihrer Geschäfte zu unterstützen, überhaupt aber die Industrie und die Gewerbe unter den
inländischen Israeliten so viel als möglich zu befördern, und in einen blühenden Zustand zu
versetzen.

Der Vorstand des Vereins setzte sich - einschließlich des Sekretärs und des Kassiers - aus
sieben Mitgliedern zusammen. Die Vorstandsmitglieder sollten sich vor allem bemühen, daß
1. Meister aufgefunden werden, welche Lehrlinge annehmen, und 2. welche statt des Lehrgeldes
die Lehrzeit verlängern, ohne daß die Lehrlinge in der Unterstützung beeinträchtigt werden,
und 3. daß die Lehrlinge Kosttage bei vermögenden Israeliten erhalten (§ 47). Die Vorstandsmitglieder
zogen über das Verhalten der Lehrlinge bei den Meistern Erkundigungen ein, und sie
beaufsichtigten deren sittlich-religiösen Lebenswandel (§ 48). Die Geldunterstützung wurde an
den mit den Meistern zur Zahlung des Lehrgeldes festgesetzten Terminen ausbezahlt. Beim
Antritt der Wanderung wurde noch ein Reisegeld gereicht (§ 22).

Zur Zeit der Gründung bestanden die Einnahmen des Vereins aus den Zinsen des
vorhandenen Fonds (der Bruderschaft der Brautaussteuer) und aus den ordentlichen und
außerordentlichen Beiträgen. Die ordentlichen Beiträge kamen durch Einzeichnung in die jedes
Quartal zirkulierenden Subskriptionslisten zustande. Sie durften nicht weniger als 12 kr.
betragen und wurden vom Vereinsdiener eingesammelt. Außerordentliche Beiträge waren
Spenden, welche von wohlthätig gesinnten Menschenfreunden jeder Confession zu verschiedenen
Zeiten und in beliebigen Quanten, bei dem Aufrufen zum Vorlesen aus der Thora, bei
besonderen Veranlassungen, wie z. B. Hochzeitsmahlen, bei Beschneidungen, Confirmations-
und Verlobungs-Feierlichkeiten usw., vom Zehnten (Maaser) des Heirathsgutes und in Krankheitsfällen
und Beerdigungen freiwillig gegeben wurden (§ 12).

Der Verein sollte aufgelöst werden, wenn er nicht mehr als zehen ordentliche Mitglieder
haben sollte (§58). In diesem Falle war das Vermögen des Vereins an den Lokal-Schulfonds zu
übergeben, so daß von den Zinsen desselben die Schulgelder für arme Kinder jährlich bezahlt
werden (§ 58)836.

In einer Eingabe der israelitischen Glaubensgenossen an den Fürsten vom 11. März 1842 um
gnädigste Organisation ihrer öffentlichen Verhältniße im Wege höchster Regierungs Verordnung
betonte der Verfasser Rabbiner Dr. Mayer, daß sich die Knaben und Jünglinge seit
mehreren Jahren großen Theils den ordentlichen Gewerben [widmen]. Dieses lobenswerthe

835 Schreiben von M. Jacob Weil und Jacob Simon an die Fürstliche Regierung vom 23. Aug. 1839.
Lagerort: StAS Ho 6 Zettelrepertorium Akten Nr. 310.

836 Vgl. Statuten des Israelitischen Gewerbe-Vereins in Hechingen. Hechingen 1839. Lagerort: StAS Ho
6 Zettelrepertorium Akten Nr. 310.

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