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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1985/0127
Die Juden in Hechingen als religiöse Gemeinde

Die Bruderschaft Schochre Tob löste sich am 3. August 1841 auf und stiftete das vorhandene
Kapitalvermögen in Höhe von 100 Gulden zu einem wohlthätigen Zwecke... und zwar sollen
die landläufigen Zinsen aus diesem Capitale mit den Beyträgen verbunden, welche alljährlich
zum Ankaufe des Holzes für die israelitischen Gemeinde-Armen abgegeben werdenU2.

Die Vorsteher der beiden Bruderschaften der Liebeerweisung und der Gutes-Beförderung
richteten am 11. Juni 1840 ein Schreiben an die Fürstliche Regierung, in dem sie gegen den
Beschluß des israelitischen Gemeindevorstands protestierten, das Vermögen der einzelnen
Bruderschaften für den Schulfonds zu verwenden. Das Ansinnen des Gemeindevorstands sei
ganz unbegründet und widerrechtlich. Die Vorsteher verwahrten sich ebenso gegen die
Behauptung des Gemeindevorstandes, daß die Bruderschaften überflüssig seien und sich in
Folge der neu eingeführten Synagogen-Ordnung teils selbst aufgelöst hätten, teils nicht mehr
bestehen dürften und könnten. Auch sei es nicht Sache einer Verwaltungsbehörde, das
Vermögen eines Privatvereins diesem ab- und irgend jemand anderem zuzusprechen. Deshalb
werde sowohl der Protest als auch folgende Bitte gerechtfertigt sein: Die Hochpreisliche
Regierung möge den Gemeindevorstand mit seinen vermeintlichen Ansprüchen an das Vermögen
der beiden in Rubri genannten Bruderschaften auf den Rechtsweg... verweisen. Ferner
wurde damit die Bitte verbunden, diese beiden Bruderschaften auch fernerhin bestehen zu
lassen843. Daraufhin erging ein geheimer Bericht des israelitischen Kirchenvorstandes betreffend
Die Protestation und Bitte der Bruderschaften der GutesBeförderung und LiebeErweisung
1) wegen der Zuweisung ihres Vermögens zu dem LocalSchulfonds, und 2) wegen der
Wegnahme ihrer, in der Synagoge befindlich gewesenen Opferkästchen, an die Fürstliche
Regierungskommission für israelitische Angelegenheiten844. Obwohl darin ausführlich die
Gründe für die Entscheidung des Gemeindevorstands dargelegt wurden, erfolgte am 30. März
1841 der Beschluß des Regierungskommissärs in israelitischen Angelegenheiten wie folgt:

1. Derisr. Kirchenvorstand ist mit seinem Gesuche um Aushändigung fraglichen Vermögens auf
den Rechtsweg zu verweisen.

2. [Die] beiden Bruderschaften [sind] in [ihrem] Bestände nur zu erlauben unter der Bedingung,
daß sie ihre Statuten zur Genehmigung vorlegen.

3. Das Gesuch: Opferkästchen in der Synagoge zu halten: abzuweisen*45'.

Im obenerwähnten geheimen Bericht des israelitischen Kirchenvorstandes kommt Rabbiner
Mayer mit seinem Vorstand auch auf die Frage nach dem Ursprung der Bruderschaften zu
sprechen: Zu der Zeit, da sich die Bruderschaften gebildet hatten, seien alljährlich zwei
Predigten, nach dem Tod von Rabbiner Löb Aach aber lange Zeit gar keine Predigten mehr in
der Synagoge gehalten worden. Die Israeliten hätten jedoch das Bedürfnis gehabt, jeden
Samstag und an den Feiertagen einen religiösen Vortrag zu hören. Daher rühre der Ursprung
der Bruderschaften. Ihr Vermögen stamme keineswegs von den Mitgliedern dieser Bruderschaften
allein. Jede Bruderschaft habe ungefähr 20 Mitglieder - in der letzten Zeit freilich keine zehn
gehabt. Der Lektor erhalte für seine Vorträge ein jährliches Honorar von 15 fl.; auch der
Bruderschaftsdiener erhalte einen angemessenen Lohn. Die Einnahmen der Mitglieder seien
somit jedes Jahr wieder verausgabt worden. Das Vermögen könne also nur von den Almosen
herrühren, welche in die Opferkästchen der Bruderschaften in der Synagoge gespendet werden.
Rabbiner Mayer berief sich auf die Eingabe der Bruderschaften, in der ausdrücklich gesagt
werde, daß in diese Opferkästchen Jedermann eine beliebige Gabe darbringen konnte, und
durch die Wegnahme derselben ein großer Schaden für sie erwachse. Demnach, so folgerte

842 Siehe Statuten der Bruderschaft zur Gutes-Beförderung (Schochre Tob), Lagerort: StAS Ho
6 Zettelrepertorium Akten Nr. 306, und Stiftungsurkunde (1841), Lagerort: StAS Ho 6 Zettelrepertorium
Akten Nr. 311.

843 Lagerort des Schreibens: StAS Ho 6 Zettelrepertorium Akten Nr. 314.

844 Ebd.

845 Ebd.

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