Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1986/0058
Robert Kretzschmar

dert - in Gebrauch war. Schon die lange Zeit der Kurrenz, aber mehr noch die erwähnte
Nachlässigkeit in der Führung lassen erkennen, daß der schriftlichen Kontrolle der Leibeigenschaft
während der Regierungszeit Wilhelms des Alteren in Friedberg-Scheer wenig Bedeutung
beigemessen wurde. So verwundert es nicht, daß die Hand C immer wieder nichts als das
Unvermögen, den Verbleib früher erfaßter Leibeigener zu klären, festhalten konnte. So wichtig
auch den Truchsessen territorialpolitisch das Institut der Leibeigenschaft sein mußte und war84,
eine sorgfältige schriftliche Kontrolle über ihre Leibeigenen haben sie nicht ausgeübt. Glückliche
Umstände für die Betroffenen, sich der Leibeigenschaft zu entziehen, günstige Bedingungen
aber auch für einen Alexander Geyr, um mit gefälschten Manumissionen schwunghaften
Handel zu treiben!

»

So wie die Anlage des ersten Leibbuchs der Grafschaft mit dem Regierungsantritt des
Reichserbtruchsessen Wilhelm des Älteren verbunden ist, so zeitigte der Herrschaftsbeginn
seines Sohnes Wilhelm des Jüngeren einen neuen Anfang und einen systematischen Ausbau der
amtsbuchmäßigen Verzeichnung leibeigener Untertanen. Die bereits erwähnte letztmalige
Überprüfung des ältesten Leibbuchs erfolgte im Kontext einer solchen Zielsetzung, die schon in
der 1560 publizierten Neufassung der Friedberg-Scheerer Statuten zu greifen ist. Findet sich
doch darin neben den die Leibeigenschaft betreffenden Passagen die von einem leitenden
Beamten (wohl dem Obervogt) stammende Marginalie: Ich hielte nottig, daß ein jeder amhtman
die jhenige persohnen, die euer gnaden leihaigen seyen, verzaichnet, volgents ein gantz
leibaigenhuech gemacht wurde*5.

Es nimmt daher nicht wunder, daß 1561 eine serienhafte Überlieferung von Leibeigenenverzeichnissen
einsetzt, die leider nur bruchstückhaft erhalten ist.

Überliefert sind Verzeichnisse von Ausleuten aus den Jahren 1561, 1567, 1575, 1578, 1582
und 1587. Demzufolge war schon zu Beginn der Initiative zur Neuerfassung der Leibeigenen
eine Aufspaltung in Verzeichnisse solcher Personen, die in der Herrschaft saßen, und in Listen
von Ausleuten erfolgt. Wie aus den erwähnten Jahreszahlen hervorgeht, wurde eine Renovation
der letzteren alle drei bis sieben Jahre vorgenommen; die genauen Monats- und Tagesdaten der
Neuauflagen sind z.T. auf dem Einband angegeben86.

Im Aufbau entsprechen die kernfamilialen Eintragungen der in Halbfolio geführten
Ausleutebücher denen des Leibbuchs von 1511/12. Auch hier sind die Leibeigenen nach
einzelnen Orten aufgeführt. Ein alphabetisches Ortsverzeichnis, das wiederum den Daten
vorangestellt ist, weist den Lokalitäten in Spalten jeweils links den Inhaber des Hochgerichts
und rechts den des Niedergerichts zu87.

84 Vgl. Herding: Leibbuch (wie Anm.9) S. 161.

85 WieAnm. 34.

86 Das Ausleutebuch von 1567 wurde renoviertt uf letare, jenes von 1575 erneuert auf sant Jorgen, des
holigen ritten tag.

87 Das Ausleutebuch von 1575 berücksichtigt- um ein Beispiel zu geben - folgende Orte (Schreibung nach
Vorlage unter Verzicht auf Identifikation): Ablach, Ach, Aicheltingen, Anndelfingen, Althaim, Bingen,
Balt, Buch, Beyren, Bintzwangen, Bucha-Kappel, Dietfurt, Daderstorff, Dafenschweiler, Denckhingen,
Englßwiß, Etenschweiller, Eckh, Emerfeld, Eningen, Fürtmilin, Feldthaußen, Geggingen, Garmaschweil-
ler, Galckhreittin, Hindelwanng, Hilpischweiler, Hetingen, Hundersingen, Heudorff, Inntzkhoven,
Ineringen, Krauchenwiß, Kappel-Buchau, Kreenhaimbstetten, Laitz, Leubertingen, Lefaschwiler, Langen-
enßlingen, Memingen, Malspeyrn, Meingen, Magabuch, Motschieß, Meßkirch, Neubrun, Neufren,
Otenschwiler, Ostrach, Ochsenbach, Rüelfingen, Raßnen, Rast, Reitte, Simbringen - stat und dorf,
Siplingen, Schweblißhußen, Sentenhart, Speckh, Stortzingen, Stetta, Schwartzach, Sernetingen, Wangen,
Wintersulgau, Zell bey Pfuldorff. Wie aus dem Verzeichnis hervorgeht, saßen die - registrierten (!) -
Ausleute in der näheren Umgebung der Grafschaft und waren besonders viele im Zollerischen ansässig. - Es
lag in der Natur der Sache, daß die Reichserbtruchsessen immer wieder mit den Inhabern des Hoch- und
Niedergerichts der Orte ihrer Ausleute Reibereien hatten. So ist z.B. ein Aktenbüschel (Laufzeit:

56


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg1986/0058